Sehr geehrte Damen und Herren,
vielleicht kann mich hier jemand gedanklich weiterbringen..
Fall..
Rentenanspruch einer Invalidenrente Ost ( DDR ), seit 1988, durch rechtskräftigen Verwaltungsakt.
Geflüchtet in die Bundesrepublik (1989).
Der Anspruch auf die alte Invalidenrente Ost wurde geprüft ( 2017 ) und besteht. Der Verwaltungsakt der die Rente damals bewilligt hat wurde nie aufgehoben, geändert und / oder sonstiges...
Die Rente wird nun neu berechnet, nach § 307 a Abs. 9 4a
Wie sind die Verjährungsfristen, zwecks Nachzahlungen, in diesem speziellen Fall ? § 52 ist da wohl anzuwenden, entweder 4 Jahre, oder 30 Jahre ?
-- Editiert von pool am 16.03.2018 16:47
Rentenrecht, Bestandsrenten,
15. März 2018
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Frage vom 15. März 2018 | 18:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rentenrecht, Bestandsrenten,
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