Rentenrecht, Bestandsrenten,

15. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
pool
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rentenrecht, Bestandsrenten,

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielleicht kann mich hier jemand gedanklich weiterbringen..

Fall..

Rentenanspruch einer Invalidenrente Ost ( DDR ), seit 1988, durch rechtskräftigen Verwaltungsakt.

Geflüchtet in die Bundesrepublik (1989).

Der Anspruch auf die alte Invalidenrente Ost wurde geprüft ( 2017 ) und besteht. Der Verwaltungsakt der die Rente damals bewilligt hat wurde nie aufgehoben, geändert und / oder sonstiges...

Die Rente wird nun neu berechnet, nach § 307 a Abs. 9 4a


Wie sind die Verjährungsfristen, zwecks Nachzahlungen, in diesem speziellen Fall ? § 52 ist da wohl anzuwenden, entweder 4 Jahre, oder 30 Jahre ?

-- Editiert von pool am 16.03.2018 16:47

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