Vaterschaft anfechten § 1600b BGB

23. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go484835-75
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Vaterschaft anfechten § 1600b BGB

Hallo Leute,

es geht darum, dass ich meinen Vater erst im Jahre 2012 kennen gelernt habe (er wohnt in den USA). Bis zu dem Zeitpunkt wusste meine Mutter nicht wo er wohnt und wo er sich aufhält. Mittlerweile bin ich 25 Jahre alt, und ich kenne ihn seit gut 6 Jahren. Wir haben natürlich Anfangs sofort einen Vaterschaftstest gemacht, um herauszufinden, ob er es wirklich ist. Seit wir uns kennen besuche ich Ihn Jährlich in den USA und wir verstehen uns wunderbar.

Jetzt im Januar 2018, habe ich beim Amtsgericht einen Antrag auf Anfechtung der Vaterschaft gemacht und nun kam folgende Antwort.

"Ausweislich der von Ihnen beigegebenen Unterlagen wissen Sie seit dem Jahr 2012, dass ihr gesetzlicher Vater nicht ihr leiblicher Vater ist. Da die Anfechtungsfrist des § 1600 b BGB auf 2 Jahre festgesetzt ist, und sie seit 2012 vom Anfechtungsgrund Kenntniss haben, kann die Vaterschaft durch Sie seit dem Jahr 2015 nicht mehr angefochten werden. Ein solcher Antrag ist verfristet und als unzulässig kostenpflichtig abzuweisen. Leider kann ich Ihnen - unter den gegebenen Umständen und unter Berücksichtigung der eingereichten Unterlagen - keine günstigere Mitteilung machen. Die hiesige Akte wird geschlossen"

Wie schätzt ihr das ein? Kann man da noch was retten?

Viele Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ihr versteht euch gut, er ist laut Test der Vater?

warum willst das anfechten?

edy

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich hab es so verstanden, dass jemand anderes als Vater eingetragen ist und diese Vaterschaft angefochten werden soll. Und da ist letztlich an der Stellungnahme des Gerichts nichts zu rütteln.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go484835-75
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

Ihr versteht euch gut, er ist laut Test der Vater?

warum willst das anfechten?

edy


Ja wir verstehen uns wunderbar. Ehm ich möchte es anfechten, da ich mich mit ihm mittlerweile so gut verstehe und der andere Mann, der als Vater eingetragen ist nicht mein Vater ist und ich mit ihm nichts zu tun haben möchte.

@wirdwerden Ja, hast du richtig verstanden, jemand anderes ist als Vater eingetragen, eben aus dem Grund, weil meine Mutter nicht seine genauen Daten hatte und es für sie damals komplizierter gewesen wäre für Sie.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
jemand anderes ist als Vater eingetragen
War dieser "jemand" damals (also von Anfang an) mit Ihrer Mutter verheiratet? Oder wie ist er in die rechtliche Vaterschaft gerutsch? Sollte er damals die Anerkennung der Vaterschaft für Sie als uneheliches Kind erklärt haben: Hatte er damals Kenntnis davon, dass Sie nicht biologisch von ihm abstammen? Wie alt waren Sie damals ungefähr?

Ich verstehe es so, dass Sie hier versucht haben, ohne Rechtsanwalt tätig zu werden. Möglicherweise war das ein Fehler. Das kann jetzt aber egal sein.

Eine (letzte!?) Möglichkeit sehe ich darin, dass der rechtliche Vater die Anfechtung erklärt. Ob er das überhaupt noch darf, ist fraglich. Außerdem muss er das wollen. Für diesen Willen könnte u.a. sprechen, dass er dann frei(er) über sein Erbe verfügen kann. Sollten Sie diesen Weg versuchen wollen, dann möchte ich Ihnen ganz dringend empfehlen, das einen Fachanwalt für Familienrecht machen zu lassen. Technisch gesehen wäre es der (rechtliche) Vater, der hier tätig werden muss und den Anwalt dafür braucht. Aber mit entsprechendem Einvernehmen (insbesondere auch bei der Kostenfrage) könnte da viel möglich sein...

Gegebenenfalls kann auch die Mutter noch anfechten. Das hängt aber sehr stark davon ab, wie der Sachverhalt hinsichtlich der Zeugung und späteren "Aufklärung" genau aussah. Das wird man hier nur mühsam im Detail klären können. Dazu ist das Forum meiner Meinung nach nicht geeignet.

Mein Rat lautet also, jetzt nochmal einen Fachanwalt für Familienrecht nach einer "Hintertür" zu fragen. Mit Behörden/Gerichten würde ich bis dahin nicht mehr kommunizieren. Stattdssen bräuchte der Anwalt vermutlich sämtlichen Schriftverkehr, der jemals an Behörden/Gerichte gegangen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ Zuckerberg: der Vaterschaftstest ist 6 Jahre her. Seitdem wissen Fragesteller und biol. Vater bescheid. Man macht sich ja nicht auf die Suche nach seinem Vater, weil man überhaupt keine Zweifel hat. Diese sind dem Fragesteller rübergebracht worden. Wir haben also, was die Mutter angeht, die Gewißheit, dass sie zumindest Zweifel hatte. Sie hat die Vaterschaft eben nicht in der vorgesehenen Zeit geklärt, womit auch hier die Frist abgelaufen ist. Bleibt der juristische Vater. Wenn ich den Text richtig verstehe, wusste der auch Bescheid. Er wurde halt als Vater angegeben um alles zu vereinfachen.

Und mit Verlaub, auch vor 25 Jahren war es schon absolut üblich, dass nichteheliche Kinder nicht mehr unter spezieller Vormundschaft des Jugendamtes standen, es war nicht komplizierter als heute, ein Kind ohne Vater aufzuziehen. Eher einfacher, weil es noch kein gemeinsames Sorgerecht gab.

Du hast eben zwei Väter, einen biologischen und einen juristischen. Kommt doch häufiger vor, wo ist das Problem?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go484835-75
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Zitat:
jemand anderes ist als Vater eingetragen
War dieser "jemand" damals (also von Anfang an) mit Ihrer Mutter verheiratet? Oder wie ist er in die rechtliche Vaterschaft gerutsch? Sollte er damals die Anerkennung der Vaterschaft für Sie als uneheliches Kind erklärt haben: Hatte er damals Kenntnis davon, dass Sie nicht biologisch von ihm abstammen? Wie alt waren Sie damals ungefähr?

Ich verstehe es so, dass Sie hier versucht haben, ohne Rechtsanwalt tätig zu werden. Möglicherweise war das ein Fehler. Das kann jetzt aber egal sein.

Eine (letzte!?) Möglichkeit sehe ich darin, dass der rechtliche Vater die Anfechtung erklärt. Ob er das überhaupt noch darf, ist fraglich. Außerdem muss er das wollen. Für diesen Willen könnte u.a. sprechen, dass er dann frei(er) über sein Erbe verfügen kann. Sollten Sie diesen Weg versuchen wollen, dann möchte ich Ihnen ganz dringend empfehlen, das einen Fachanwalt für Familienrecht machen zu lassen. Technisch gesehen wäre es der (rechtliche) Vater, der hier tätig werden muss und den Anwalt dafür braucht. Aber mit entsprechendem Einvernehmen (insbesondere auch bei der Kostenfrage) könnte da viel möglich sein...

Gegebenenfalls kann auch die Mutter noch anfechten. Das hängt aber sehr stark davon ab, wie der Sachverhalt hinsichtlich der Zeugung und späteren "Aufklärung" genau aussah. Das wird man hier nur mühsam im Detail klären können. Dazu ist das Forum meiner Meinung nach nicht geeignet.

Mein Rat lautet also, jetzt nochmal einen Fachanwalt für Familienrecht nach einer "Hintertür" zu fragen. Mit Behörden/Gerichten würde ich bis dahin nicht mehr kommunizieren. Stattdssen bräuchte der Anwalt vermutlich sämtlichen Schriftverkehr, der jemals an Behörden/Gerichte gegangen ist.


Ja dieser Jemand war mit meiner Mutter verheiratet, aber sie waren getrennt, als ich auf die Welt kam. Und dieser Jemand wusste von mir auch gar nichts. Ich wusste von Anfang an, dass er nicht mein Vater war.

Es würde auch kein Problem darstellen, mit ihm Kontakt aufzunehmen. Jeder meiner "Elternteile" ist kooperativ.
Dann werde ich wohl zum Fachanwalt gehen :- )

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go484835-75
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
@ Zuckerberg: der Vaterschaftstest ist 6 Jahre her. Seitdem wissen Fragesteller und biol. Vater bescheid. Man macht sich ja nicht auf die Suche nach seinem Vater, weil man überhaupt keine Zweifel hat. Diese sind dem Fragesteller rübergebracht worden. Wir haben also, was die Mutter angeht, die Gewißheit, dass sie zumindest Zweifel hatte. Sie hat die Vaterschaft eben nicht in der vorgesehenen Zeit geklärt, womit auch hier die Frist abgelaufen ist. Bleibt der juristische Vater. Wenn ich den Text richtig verstehe, wusste der auch Bescheid. Er wurde halt als Vater angegeben um alles zu vereinfachen.

Und mit Verlaub, auch vor 25 Jahren war es schon absolut üblich, dass nichteheliche Kinder nicht mehr unter spezieller Vormundschaft des Jugendamtes standen, es war nicht komplizierter als heute, ein Kind ohne Vater aufzuziehen. Eher einfacher, weil es noch kein gemeinsames Sorgerecht gab.

Du hast eben zwei Väter, einen biologischen und einen juristischen. Kommt doch häufiger vor, wo ist das Problem?

wirdwerden


Das Problem ist, dass ich die amerikanische Staatsbürgerschaft möchte, aber dazu muss mein biologischer Vater in der Geburtsurkunde eingetragen sein.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Es mag jetzt vielleicht ein bissl merkwürdig klingen: Aber wie wäre es denn, wenn dein leiblicher Vater dich adoptiert. Im Rahmen der Erwachsenen-Adoption sollte das möglich sein.

Ob du damit die amerikanische Staatsbürgerschaft automatisch erlangen kannst, weiß ich nicht. Aber vielleicht hilft dir das eine der begehrten "green cards" zu erhalten, die es dir erlaubt, in die Staaten einzureisen und dort zu arbeiten. Wenn du dich gut integrierst, dann kannst du so nach einigen Jahren die amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen und erlangen.

-- Editiert von Marcus2009 am 24.02.2018 15:15

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