Guten Tag, ich habe folgende Frage.
Therapeutin P hat Praxisräume in einem Hinterhaus angemietet. Von den 3 Schlüsseln wünscht der Vermieter V, dass einer bei einem Bewohner des Vorderhauses hinterlegt wird. P ist nicht damit einverstanden und möchte auch diese Schlüssel haben und selbst entscheiden, bei wem sie einen Schlüssel für Notfälle hinterlegen möchte.
Wie in der Branche üblich möchte sie außerdem ihre Räume stundenweise 3 verschiedenen Kollegen zur Verfügung stellen. Die Untervermietung ist mündlich durch V erlaubt worden. P möchte nach Beratung mit ihrem Steuerberater keine Untermietverträge schließen, sondern die Räume gegen Rechnung stundenweise vermieten. Dazu benötigen die Kollegen aber gelegentlich auch die Schlüssel für das Vorderhaus, um in das Hinterhaus gelangen zu können. V möchte nun, dass jeder, der einen Schlüssel zum Vorderhaus bekommen soll, mit V einen persönlichen Vorstellungstermin vereinbart und entscheiden, ob dieser durch das Vorderhaus in meine Räume darf.
Fragen:
1. Darf P die 3. Schlüssel von V verlangen und selbst bei einem Freund hinterlegen, der dann auch gelegentlich in die Räume gehen könnte?
2. Darf P die Räume stundenweise gegen Rechnung vermieten und muss V mit den Raumnutzern einverstanden sein?
3. Muss P jeden, der einen Schlüssel hat und erlaubt, in ihre Räume zu gehen, bei V persönlich "vorstellen"?
Vielen Dank.
-- Editiert von standventilator am 23.02.2018 07:33
Gewerberaummiete und Schlüssel
23. Februar 2018
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Frage vom 23. Februar 2018 | 07:28
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerberaummiete und Schlüssel
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#1
Antwort vom 23. Februar 2018 | 10:07
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
1 ja
2 ja, wenn der Vermieter zustimmt
3 Da es ja wohl regelmäßig die gleichen Kollegen sein werden, wäre dies doch kein Problem, zumal der Vermieter ja auch ein Entgegenkommen zeigt
#2
Antwort vom 23. Februar 2018 | 14:36
Von
Status: Unbeschreiblich (120308 Beiträge, 39870x hilfreich)
In der Situation würde ich als erstes mal die Schlösser wechseln.
Denn die Kombination "sensible Daten" und "unbekannte Anzahl von Schlüsseln" wäre mir als Therapeut zu heiß.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Februar 2018 | 14:51
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
ZitatDenn die Kombination "sensible Daten" und "unbekannte Anzahl von Schlüsseln" wäre mir als Therapeut zu heiß. :
Das wird nicht so einfach gehen, da die Praxis im Hinterlaus liegt, welches nur durch das Vorderhaus zu erreichen ist (so habe ich das verstanden), klar das Schloss zur Praxis wechseln ist kein Thema, aber das Schloss um ins Vorderhaus (und durch dieses dann ins Hinterhaus) zu gelangen, dafür fehlt hier mE die Rechtsgrundlage.
#4
Antwort vom 23. Februar 2018 | 15:26
Von
Status: Unbeschreiblich (120308 Beiträge, 39870x hilfreich)
Ups, danke für den Hinweis.
Ich meinte natürlich nur die Schlösser der Praxis.
Und die Schlößer gut aufheben, damit man die bei Auszug wieder einbauen kann.
#5
Antwort vom 25. Februar 2018 | 00:00
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1951x hilfreich)
ZitatVon den 3 Schlüsseln wünscht der Vermieter V, dass einer bei einem Bewohner des Vorderhauses hinterlegt wird. :
Blöde Idee vom Vermieter, denn wenn irgendetwas ist, steht "der andere Bewohner" natürlich als erster unter Verdacht ... Ob "der Bewohner" das überhaupt möchte?
Für was soll das denn gut sein?
Wenn es nur als Notfallschlüssel (bei Gefahr in Verzug) gedacht ist, dann kann man den "Vermieterschlüssel" in einem von beiden Seiten über die Klebestelle unterschriebenen Umschlag packen, der ggf. wieder unversehrt vorgelegt werden kann - und jeder hat seine Sicherheit.
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