Küchenkauf- nachträgliche Änderungen seitens des Küchenstudios

22. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb429673-56
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Küchenkauf- nachträgliche Änderungen seitens des Küchenstudios

Hallo,
Wir haben bei ***************** eine Küche geplannt und vor 2 Wochen den Kaufvertag unterschrieben. Aufmaß wurde durchgeführt.
Gestern meldete sich der Verkäufer um uns mitzuteilen dass die Spüle nicht wie geplant als Unterbau Variante sondern nur als Aufsatzbecken montiert werden könnte. Auch ein flächenbündiger Einbau (was wir noch akzeptiert hätten) wäre nicht möglich.
Dazu kamen noch andere notwändige Änderungen die wir gerade noch so hingenommen hätten. Doch jetzt ist es uns zu viel. Wir bekommen nicht was wir gekauft haben. Und bei einem Kaufpreis ~18.000€ für uns nicht akzeptabel.

Wir möchten nun vom Kaufvertag zurücktreten. ***************** besteht auf den Vertrag und sieht die Änderungen als Akzeptabel an.

Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Vielen Dank im Vorraus


-- Editiert von fb429673-56 am 22.02.2018 18:19

-- Editiert von Moderator am 22.02.2018 21:14

-- Thema wurde verschoben am 22.02.2018 21:14

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb429673-56):
Wie sieht die rechtliche Lage aus?


Ohne Kenntnis des Vertrages und des genauen Ablaufs schwer zu beurteilen.

Grundsätzlich steht es euch frei zu kaufen was ihr möchtet. Ich entnehme Deinem Text auch nicht, dass sich der Verkäufer weigert die bestellten Teile zu liefern.

Er macht euch lediglich nach dem Aufmaß klar, dass eure Planungen so nicht realisierbar sind.

Du erwähnst leider nicht, wie es zu den Abweichungen kommt. Waren Deine Vorgaben zum Kauf falsch, z.B. geringfügig andere Maße, oder hat der Verkäufer etwas falsch gemacht, was man ihm objektiv zurechnen kann (z.B. 120 cm Spülle bei Unterschränken von nur 110 cm).

Der Grund für die Abweichungen ist wichtig.

Den Namen des Unternehmens solltest Du löschen.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb429673-56
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für deine schnelle Antwort.
Das Aufmaß wurde nach einer groben Planung durchgeführt und erst danach wurde die endgültige Planung und der Kaufvertrag angefertigt. Der Hersteller der Platte hat sich beim Küchenstudio gemeldet und mitgeteilt den Ausschnitt usw. nicht anzufertigen da die Platte das Gewicht des Beckens nicht mehr trägt. Also nein wir können es nicht einfach auf eigenes Risiko machen lassen (und möchten dies auch nicht). Uns wurde also etwas Verkauft was nicht geht.
Danke

PS: ich kann den Beitrag nicht mehr bearbeiten

-- Editiert von fb429673-56 am 22.02.2018 19:28

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich verstehe Deinen Beitrag jetzt nicht wirklich.

Bedeutet er übersetzt, man hat Dir eine Küchenarbeitsplatte und einen Spüleneinsatz verkauft, wohl wissend, dass die gewünschte Spüleneinsatzgröße nicht kompatibel zu dem Material der Arbeitsplatte ist, weil die Arbeitsplatte ein Randmaß von x cm zwingend einhalten muss?

Die Ablaufbeschreibung finde ich eher verwirrend denn erhellend. Das Aufmaß durch den Küchenverkäufer war vor der Kaufvertragsunterzeichnung?

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von fb429673-56):
Uns wurde also etwas Verkauft was nicht geht.

Dann müsste man mal schauen, ob irgendwo in den vertraglichen Vereinbarungen nicht was für genau solche Fälle steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb429673-56
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Zum Ablauf: zuerst wurde eine grobe Planung erstellt. Danach wurde Aufmaß gemacht und wir haben die Endgültige Planung durchgeführt. Danach kam der Kaufvertrag.

Es geht nicht um den Ausschnitt ansich sonder darum dass unsere geplante Arbeitsplatte nur 12 mm stark ist und somit mit dem schweren Granitbecken nicht zusammen geht. Bei der Planung wurde es aber genau so geplant.
Ich würde nicht sagen der Verkäufer hat es Absichtlich falsch verkauft sondern erst auf Hinweis des Herstellers gemerkt dass es nicht geht

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16991 Beiträge, 5894x hilfreich)

Dann sehe ich hier keinen Grund warum der Auftrag bindend sein sollte. Man hat dir etwas verkauft was man gar nicht herstellen kann. Entweder der VK liefert was er verkauft hat oder er soll den Auftrag stornieren wenn dieser, von seiner Seite aus, unmöglich erfüllt werden kann.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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