Bereits geerbtes nach Testamentwiderruf abgeben ?

21. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Muffibalu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Bereits geerbtes nach Testamentwiderruf abgeben ?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Der Erblasser überschreibt im Testament XY im Jahr 2010 einen Traktor an seinen Sohn, mit dem Vermerk das dieses 30 Jahre lang rückgängig gemacht werden kann.

2018 setzt der Erblasse kurz vor seinem Tod ein neues Testament auf, und hebt damit alle vorherigen Testamente auf, auch XY auf !

Der Traktor befindet sich seit 2010 im Besitz des Erben, welcher diesen im Jahr 2010 geerbt hat, ist auf den Erbe angemeldet und wird von diesem allein genutzt.

Jetzt die Frage: Muss der Erbe sich damit anfreunden, dass ihm der Traktor wieder weg genommenen wird, oder gibt es hier nichts zu befürchten ?

Über aussagekräftige Antworten würde ich mich freuen ...


Viele Grüß
Muffibalu

-- Editiert von Muffibalu am 21.02.2018 20:29

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Solange der Erblasser noch lebt ist der Inhalt seines Tesamentes völlig uninteressant und entfaltet keine rechtliche Wirkung. Der Traktor kann daher gar nicht im Testament wirksam zu Lebzeiten des Erblassers überschrieben werden.

Die Frage ist daher auf welcher Rechtsgrundlage der Sohn im Jahre 2010 den Traktor bekommen hat.

Zitat:
Der Traktor befindet sich seit 2010 im Besitz des Erben


Im Besitz oder im Eigentum des Sohnes? Einen Erben gibt es im Jahre 2010 nicht.

Zum Unterschied zwischen Besitz und Eigentum folgendes Beispiel:
Bei einer Mietwohnung ist der Mieter der Besitzer und der Vermieter der Eigentümer.

Zitat:
welcher diesen im Jahr 2010 geerbt hat


Das kann nicht stimmen, da der Vater ja erst im Jahre 2018 verstorben ist. Es gibt kein Erben ohne Sterben.

Zitat:
Muss der Erbe sich damit anfreunden, dass ihm der Traktor wieder weg genommenen wird,


Da der Traktor offenbar auf den Sohn umgemeldet wurde, hat wohl im Jahre 2010 eine Schenkung durch die Übergabe der Fahrzeugpapiere stattgefunden. So eine Schenkung kann nicht einfach rückgängig gemacht werden.

-- Editiert von hh am 21.02.2018 20:47

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Muffibalu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Sorry, falsch ausgedrückt.

Der Traktor wurde damals vom jetzt verstorbenen auf seinen Sohn überschrieben ...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Das sieht nach einer Schenkung aus.

Geschenkt ist geschenkt. Über den Traktor konnte der Schenkende später nicht mehr testamentarisch verfügen.

1x Hilfreiche Antwort

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