Guten Tag,
Ich habe folgenden Fall:
Meine Lebenspartnerin wohnte seit Oktober 2017 aufgrund von privaten Problemen mit ihrer Wohnsituation, bis heute, quasi durchgehend, bei mir in meiner Wohngemeinschaft, die aus 3 Leuten besteht. Wir 3 wohnen zur Untermiete auf einem Privatgrundstück im Hinterhaus - die Hauptmieter sind im Vorderhaus, diese haben uns auch den Mietvertrag erstellt, unterschreiben lassen etc. - wohnen aber eben selbst auch nur zur Miete bei einem älteren Herrn dem das Grundstück gehört.
Nun haben sich die Hauptmieter bei mir beschwert, dass ich meine Freundin so lange bei mir wohnen lassen habe und möchten morgen ein Gespräch mit mir führen, das vermutlich mit gewissen Sanktionsdrohungen einhergehen wird.
Ich habe bereits gesagt (und so wird es auch wirklich sein), dass meine Freundin ab März, also in einer Woche, wieder ganz normal in ihrer eigenen Wohnung wohnen wird.
Ich habe im Internet gelesen dass durchschnittlich (komme aus Brandenburg) die "Beherbergungsdauer" eines Gastes unangemeldet maximal 6 Wochen betragen darf. Ist das korrekt? Wenn ja - welche Sanktionen können alle drohen?
Ausserdem las ich noch von einer Art Kniff, dass es auch möglich sei, jemanden 6 Wochen bei sich wohnen zu lassen, derjenige dann 1-2 Nächte anderswo übernachtet und dann die 6 Wochen-Regelung erneut gilt. Das klingt fadenscheinig - aber ist es rein rechtlich gesehen so richtig? Denn dies würde in unserem Fall sogar zutreffen, da sie nicht immer durchgehend bei mir war und auch zwischenzeitlich anderswo übernachtete.
Liebe Grüße und Danke im Voraus,
Spark
Freundin hat mehrere Monate bei mir gewohnt - wie angreifbar bin ich gegenüber meinem Vermieter?
21. Februar 2018
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Frage vom 21. Februar 2018 | 17:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freundin hat mehrere Monate bei mir gewohnt - wie angreifbar bin ich gegenüber meinem Vermieter?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 21. Februar 2018 | 17:31
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Da war der VM ja sehr geduldig.
Am besten mit offenen Karten spielen und die Möglichkeiten des Verbleibes der Partnerin innerhalb der WG ausloten.
#2
Antwort vom 21. Februar 2018 | 17:34
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Sanktionen gleich welcher Art werden nicht kommen, aber der Mehrverbrauch an Wasser pp. muss ja aufgefangen werden.
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