Frage zu Schulden/Vermögen und deren/dessen Verrechnung !!

20. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)
Frage zu Schulden/Vermögen und deren/dessen Verrechnung !!

Hallo allerseits ...

Stellen wir uns mal folgenden Fall vor .... ein Vater von zwei Kindern stirbt. Die Mutter lebt noch.
Vater und Mutter hatten ein Gemeinschaftskonto, was zum Todestag einen Saldo von -10.000 aufweist.

Die beiden Kinder und die Ehefrau nehmen das Erbe an. Demnach erbt die Ehefrau 50%, die Kinder je 25%.

Ich habe zwei Fragen ...

1) Wie verhält es sich mit etwaigen Unfall- oder Lebensversicherungen, die nach dem Tod ausgezahlt werden?
Müssen diese in die Erbmasse eingehen?

2) Falls ja, werden diese als Vermögen einfach mit eingerechnet?

3) Es handelt sich in dem fiktiven, dargelegten Fall ja um ein Gemeinschaftskonto.
Was wird denn dann geerbt? Wird der Kontostand aufgrund der einst zwei Kontoinhaber halbiert oder mit wieviel geht der Saldo von -10.000 in die Erbmasse ein? Oder gehen die Schulden von 10.000, die ja von beiden Kontoinhabern erwirtschaftet wurden, komplett in die Erbmasse ein?

Wer kennt sich mit dem Thema aus und mag was sagen?

Schönen Abend und schönen Gruß aus Hamburg
Stefan



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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Wie verhält es sich mit etwaigen Unfall- oder Lebensversicherungen, die nach dem Tod ausgezahlt werden?
Müssen diese in die Erbmasse eingehen?

Versicherungen fallen dann in den Nachlass, wenn kein Bezugsberechtigter benannt wurde.
Zitat:
Es handelt sich in dem fiktiven, dargelegten Fall ja um ein Gemeinschaftskonto.
Was wird denn dann geerbt? Wird der Kontostand aufgrund der einst zwei Kontoinhaber halbiert oder mit wieviel geht der Saldo von -10.000 in die Erbmasse ein?

Bei Gemeinschaftskonten zählt die Hälfte des Guthabens bzw. der Schuld zum Nachlass. Die Mutter haftet der Bank gegenüber für den gesamten Betrag.

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#2
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):

Bei Gemeinschaftskonten zählt die Hälfte des Guthabens bzw. der Schuld zum Nachlass. Die Mutter haftet der Bank gegenüber für den gesamten Betrag.


Danke für die Antwort. Aber den Satz verstehe ich nicht.
Im Beispiel habe ich ein Minus von 10.000 genannt.
Wieviel haben nun die Kinder zu tragen und wieviel die Mutter?

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#3
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Bei 10.000 € Schulden auf dem Gemeinschaftskonto entafllen je 5.000,- € Schulden auf die Mutter und 5,000,-€ auf den verstorbenen Vater. Die 5.000,- € des Vaters werden Teil der Erbmasse und entsprechend des Verteilungsschlüssels aufgeteilt. Also in Deinem Fall 2.500,- € für die Mutter und je 1.250,- € für die Kinder.

Damit muss die Mutter 7.500 € der Schulden übernehmen (5000 € ihr eigener Anteil + 2.500 vom Mann geerbte Schulden) und die Kinder jeweils 1.250 €.

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die von Start4u geschilderte Aufteilung betrifft aber nur das Innenverhältnis und hat erstmal keine Auswirkungen gegenüber der Bank. Die Bank kann von der Mutter die Gesamtsumme fordern, weil diese bereits persönlich ohne Ableitung aus dem Erbfall als Gesamtschuldner gegenüber der Bank mit dem Vater gehaftet hat.

Im Übrigen kann die Bank gegenüber den Erben den vollen ausstehenden Betrag als Nachlassverbindlichkeit gelten machen und ist nicht auf 5.000,00 € beschränkt. Die Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten besteht im selben Umfang wie für den Erblasser. Ob Sie dann wirklich alles, auch aus Ihrem Privatvermögen leisten müssen, ist dann noch mal eine ganz andere Frage. Ebenso wie sich dann der Ausgleich zwischen den einzelnen Erben und dann noch den weiteren Gesamtschuldnern vollzieht.

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#5
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Ah OK. Jetzt verstehe ich wie es gemeint war. Danke für die Info. Und Eidechse, danke für die Zusatzinfo!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Verhält sich diese Regelung ähnlich bei Darlehen, das für eine Immobilie aufgenommen wurde?
Wenn dieses ebenfalls auf Vater und Mutter läuft, ist es dann ebenfalls so, dass die Erben lediglich 50 % der Summe tragen?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ja, das gilt auch in dem Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

OK, danke.

Heißt Gemeinschaftskonto immer, dass diese 50:50 Regelung im Falle eines verstorbenen Kontoinhabers gilt oder gibt es denkbare Zusatzvereinbarungen?

Z.B. wenn das Konto 10 Jahre besteht, aber erst seit 5 Jahren als Gemeinschaftskonto geführt wird ...
Oder durch welche Sonderregelungen und Sondervereinbarungen auch immer ...

Oder heißt die Tatsache, dass das Konto am Todestag als Gemeinschaftskonto geführt wird, dass der Anteil des Toten 50 %, ohne Ausnahme !?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nein, die Verteilung 50/50 gilt nur nach dem Beweis des ersten Anscheins. Wenn bewiesen werden kann, dass das Eigentum am Kontoguthaben anders ist, dann kann auch eine abweichende Aufteilung gelten.

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#10
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, die Verteilung 50/50 gilt nur nach dem Beweis des ersten Anscheins. Wenn bewiesen werden kann, dass das Eigentum am Kontoguthaben anders ist, dann kann auch eine abweichende Aufteilung gelten.


Wie könnte so ein Nachweis aussehen?

Und andere Frage ... wie es mit den Schulden aussieht habe ich jetzt verstanden.
Wie sieht es mit einer Immobilie aus, die ebenfalls laut Grundbuch zu 50:50 beiden gehört ...
Einer stirbt, wie verteilen sich dann die Eigentumsverhältnisse in dem Fall Ehefrau + 2 Kinder !?
Geht auch hier analog zum oben geschilderten Schuldenfall die Hälfte an die noch lebende Ehefrau und die andere Hälfte wird aufgeteilt auf Ehefrau + 2 Kinder?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wie sieht es mit einer Immobilie aus, die ebenfalls laut Grundbuch zu 50:50 beiden gehört ...


So wie beim Darlehen.

Zitat:
Geht auch hier analog zum oben geschilderten Schuldenfall die Hälfte an die noch lebende Ehefrau und die andere Hälfte wird aufgeteilt auf Ehefrau + 2 Kinder?


Richtig und zwar bezogen auf den 50%-Anteil des Mannes. Der Frau gehören dann also 75%.

1x Hilfreiche Antwort

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