Kündigung an den Vermieter

20. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb484623-5
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung an den Vermieter

Hallo ich habe eine Frage.

Ich wohne derzeit oder eher wohnte in einer WG mit einem Mietvertrag der mich 2 Jahre bindet. Nun war es mir aber durch private Umstände nicht mehr zumutbar weiter in besagter WG zu wohnen. Ich habe einen Nachmieter gefunden der Übergangslos in die Wohnung einzieht.

Nun zu meiner Frage. Ich habe eine Kündigung geschrieben die an meinen Vermieter gehen soll und werde sie als Einschreiben mit Rückschein schicken. Was kann ich tun wenn der Vermieter meine Kündigung nicht bestätigt? 2. Ist es richtig dass es dann keine Kündigungsfrist gibt da ja jemand Übergangslos eingezogen ist?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Was sagt denn der Vermieter zu seinem neuen Mieter?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb484623-5
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vermieter hat schon ja gesagt denn der neue Mieter ist schon eingezogen spätestens aber offiziell zum 1.3.18

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Eine Kündigung wäre unwirksam. Hier ist ein Änderungsvertrag erforderlich.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von hh):
Eine Kündigung wäre unwirksam. Hier ist ein Änderungsvertrag erforderlich.


Aufhebungsvertrag würde ich sagen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wieso Aufhebungsvertrag?

Ein Mieter soll im Mietvertrag ausgetauscht werden. Dafür ist ein Änderungsvertrag erforderlich, den alle 4 Beteiligten unterschreiben müssen.

1x Hilfreiche Antwort

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