Hallo ich habe eine Frage.
Ich wohne derzeit oder eher wohnte in einer WG mit einem Mietvertrag der mich 2 Jahre bindet. Nun war es mir aber durch private Umstände nicht mehr zumutbar weiter in besagter WG zu wohnen. Ich habe einen Nachmieter gefunden der Übergangslos in die Wohnung einzieht.
Nun zu meiner Frage. Ich habe eine Kündigung geschrieben die an meinen Vermieter gehen soll und werde sie als Einschreiben mit Rückschein schicken. Was kann ich tun wenn der Vermieter meine Kündigung nicht bestätigt? 2. Ist es richtig dass es dann keine Kündigungsfrist gibt da ja jemand Übergangslos eingezogen ist?
Kündigung an den Vermieter
20. Februar 2018
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Frage vom 20. Februar 2018 | 17:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung an den Vermieter
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#1
Antwort vom 20. Februar 2018 | 17:14
Von
Status: Unbeschreiblich (38481 Beiträge, 14013x hilfreich)
Was sagt denn der Vermieter zu seinem neuen Mieter?
wirdwerden
#2
Antwort vom 20. Februar 2018 | 17:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter hat schon ja gesagt denn der neue Mieter ist schon eingezogen spätestens aber offiziell zum 1.3.18
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Februar 2018 | 17:56
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Eine Kündigung wäre unwirksam. Hier ist ein Änderungsvertrag erforderlich.
#4
Antwort vom 20. Februar 2018 | 19:43
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
ZitatEine Kündigung wäre unwirksam. Hier ist ein Änderungsvertrag erforderlich. :
Aufhebungsvertrag würde ich sagen.
#5
Antwort vom 20. Februar 2018 | 21:17
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Wieso Aufhebungsvertrag?
Ein Mieter soll im Mietvertrag ausgetauscht werden. Dafür ist ein Änderungsvertrag erforderlich, den alle 4 Beteiligten unterschreiben müssen.
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