Provida Fahrzeug, erst genötigt dann KFZ Sichergestellt und beschädigt. Anwalt oder selbst verteidig

20. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Baleasun
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
Provida Fahrzeug, erst genötigt dann KFZ Sichergestellt und beschädigt. Anwalt oder selbst verteidig

Hallo,

Ich bin der Dawid, 38 und komme aus NRW. Mir ist heute was unglaubliches passiert. Es klingt fast unglaublich aber genau so hat es sich heute Mittag zugetragen.

Vorerst, ich bin "Tuner", Fahre von Messe über Ausstellungen bishin zu "Rennen" (LEGAL) um Preisgelder etc.

In den letzten 5 Jahren habe ich weit über 100.000 Euro in das Fahrzeug gesteckt. Alles LEGAL und EINGETRAGEN. Selbst für meine Selbstangefertigen Leuchten habe ich ein Lichtgutachten erstellen lassen und und. Ich möchte nur sagen, alles ist komplett zu 100% legal eingetragen. Selbst die Leistung.

Nur vorweg damit ihr euch das besser vorstellen könnt.

Heute früh habe ich mich auf die A45 von Hessen auf den Weg nach Hause gemacht. In etwa der Höhe von Siegen fuhr mir ein Fahrzeug sehr dicht auf und "drängelte/nötige mit der Lichthupe (ich konne das Kennzeichen im Rückspiegel nicjt mehr sehen. Bei etwa 140 km/h auf der linken Fahrsport. Vor mir war alles frei. Ich schaltete 2 Gänge runter, und beschleunigte sehr Rasch, das Fahrzeug hinter mir konnte nicht im Ansatz "dran bleiben". Nach etwa 1-2km war dann Platz auf der rechten Spur. Ich setzte den Blinker, fuhr auf die rechte Fahrbahn und verringerte die Geschwindigkeit auf wieder 130/140km/h.

Einen Moment später Zog das Fahrzeug nach, in etwa auf meiner Höhe schaute ich nach links zu dem Wagen und sah die "Kelle", sie setzten vor mich, machten ihre Anzeige an und zogen mich auf dem nächsten Rastplatz von der Autobahn.

Ich stieg aus und lief den Motor laufen. Die Beamten kamen zu mir und forderten mich sehr unfreundlich auf das Fahrzeug sofort abzustellen. Ich erklärte Ihnen die Lage, der Motor ist Hard gezüchtet und MUSS min. 2-3 min nachlaufen damit sich alles entladen kann etc um Schäden zu vermeiden.

Der Beamte öffnete die Tür, schaltete den Motor ab und nahm den Schlüssel an sich.

Die Beamten fragten mich ob ich wisse wieso die mich angehalten haben und wollten alle Papiere zum Fahrzeug sowie meine Papiere.

Ich drückte den Beamten 2 Aktenordner mit allen Gutachten, Eintragungen und Prüfberichten in die Hand. Dann ging die Laune noch weiter in den Keller.

Die Beamten warfen mir vor einen nicht unerheblichen Geschwindigkeitsverstoß begangen zu haben. Diese würden eine Anzeige schreiben und ich könne mit einem saftigen Bußgeld sowie einem Fahrverbot und Punkten rechnen.

Ich zeigte den Beamten sodann eine Dash Cam in der Front sowie im Heck und teilte ihnen mit das die Fahrt aufgezeichnet wurde, diese mich doch mit der Lichthupe genötigt haben und ich lediglich den Sicherheitsabstand vergrößern wollte, den überholvorgang beenden und mich wieder einzuordnen (das Zeigt ja das Video ganz klar)

Die Beamten warfen mir sofort vor das dies eine Straftat wäre, das ganze Verboten sei, und diese aufgrund dessen das Fahrzeug nun sicherstellen.

Super dachte ich mir. Aber leider kam es noch schlimmer. Der Abschlepper kam und wollte das Fahrzeug aufladen, ich sagte ihm das noch PASST NICHT aber die Beamten meinten das wäre sein Job und ich hätte nichts mehr zu melden da das Fahrzeug vorerst sichergestellt ist. Ich nahm mein Handy, startete die Videoaufnahme und musste zusehen wie die Front voll aufsetzte und das Heck.... abgerissen bzw "hochgeklappt".

Als der Herr vom ADAC sah das ich Filmte ging dieser sofort zu den Beamten. Eimer der Beamten kam zu mir und meinte das hätte ich auch nicht gedurft, ob ich vll gerade irgendetwas falsch verstanden hatte und meinte, entweder lösche ich das Video jetzt sofort oder die würden auch mein Handy beschlagnahmen.

Ich bin begeistert.

Was mache ich nun? Mein Handy läd alle Fotos/Videos sofort auf meine Cloud. Das Video existiert also noch. Als ich den Beamten die Akten gab entnahm ich auch die SD Karte der Dash Cams aus dem Recorder. Also auch das Video existiert.

Es kann doch nicht sein das die Videos nicht als Beweis gelten. Ich fühlte mich genötigt, der Sicherheitsabstand war mir zu gering und ich habe sofort nach dem überholen und Platz machen die Geschwindigkeit wieder verringert.

Auch müssen die doch über eine bestimmte Länge den Abstand halten wegen der Geschwindigkeitsmessung, oder?

Ich musste mir einen Leihwagen nehmen und bezahlen, mein Wagen wurde zerstört, Schaden definitiv von 4-5 Tausend Euro.

War das alles korrekt oder kann ich mich "zurücklehnen", "Stress" machen, auf den Gerichtstermin warten und der Richter sieht das mal mit eigenen Augen was mir widerfahren ist.

Ich würde euch die Videos gerne zeigen aber das wird wohl verboten sein.

Definitiv zum Anwalt? Kann ich die Beamten anzeigen? Den ADAC Mitarbeiter wegen Sachbeschädigung?

Ich möchte meinen Schaden, Leihwagen und Unkosten ersetzt haben und ich möchte das diese (editiert) zur Rechenschaft gezogen werden. Sry für den Ausdruck aber ich bin extrem erbost.

Nä. Woche kann ich nicht "an den Start". Alles Verluste für mich. Und mein Ruf....

Was habe ich alles an Möglichkeiten?

Danke euch

-- Editiert von Moderator am 20.02.2018 17:15

-- Thema wurde verschoben am 20.02.2018 17:15

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46 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Baleasun):
Bei etwa 140 km/h auf der linken Fahrsport
Du warst also von Anfang an zu schnell.

Zitat (von Baleasun):
der Motor ist Hard gezüchtet und MUSS min. 2-3 min nachlaufen damit sich alles entladen kann etc um Schäden zu vermeiden.
Dein Problem

Zitat (von Baleasun):
Die Beamten warfen mir vor einen nicht unerheblichen Geschwindigkeitsverstoß begangen zu haben
Diesen gibst du ja auch zu, du schreibst ja selbst, dass du SEHR stark beschleunigt hast, also korrekt.

Zitat (von Baleasun):
diese mich doch mit der Lichthupe genötigt haben
Dies scheinst du je beweisen zu können

Zitat (von Baleasun):
ich lediglich den Sicherheitsabstand vergrößern wollte
Das glaubt dir niemand

Zitat (von Baleasun):
Die Beamten warfen mir sofort vor das dies eine Straftat wäre, das ganze Verboten sei, und diese aufgrund dessen das Fahrzeug nun sicherstellen.
Ernsthaft??? Das kann ich nicht glauben. Auch wenn der Einsatz einer Dash-Cam umstritten ist, ist das sicherlich kein Grund ein Fahrzeug zu beschlagnahmen.

Zitat (von Baleasun):
Ich nahm mein Handy, startete die Videoaufnahme und musste zusehen wie die Front voll aufsetzte und das Heck.... abgerissen bzw "hochgeklappt".
Sehr gut, diese Aufnahme dient zur Beweissicherung und ist sicherlich zulässig!

Zitat (von Baleasun):
Also auch das Video existiert.
Sehr gut!

Zitat (von Baleasun):
Ich würde euch die Videos gerne zeigen aber das wird wohl verboten sein.
Du solltest es tunlichst unterlassen diese Videos, ohne Personen und Fahrzeugkennzeichen unkenntlich gemacht zu haben, zu veröffentlichen!

Zitat (von Baleasun):
Definitiv zum Anwalt? Kann ich die Beamten anzeigen?
Zu beidem ja!

Zitat (von Baleasun):
Den ADAC Mitarbeiter wegen Sachbeschädigung?
Das ist Unsinn. Sachbeschädigung fordert Vorsatz, dieser ist nicht Ansatzweise zu erkennen.

Zitat (von Baleasun):
Was habe ich alles an Möglichkeiten?
Klage auf Herausgabe des Fahrzeugs, Zivilklage auf Schadenersatz an den Abschleppdienst, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten.

Signatur:

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Baleasun
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Baleasun):
Bei etwa 140 km/h auf der linken Fahrsport
Du warst also von Anfang an zu schnell.


Also die A45 hat viele Baustellen und ist Teilweise beschränkt allerdings auch Teilweise "offen". Allerdings ist dafür die Strecke da und nicht die Autobahn. Ja auch ICH kann vernünftig fahren. Ich will hier allerdings mich keineswegs festlegen. Es kann durchaus in einer Teilbeschränkung gewesen sein. Klar wäre es dann "zu schnell" allerdings sind viele Beschränkungen nur einige hundert Meter und man passt sich ja auch dem Verkehrsfluss an und naja, es macht nun mal jeder (Hand aufs Herz, wer bremst wirklich kurz für 200/300 m von 130 auf 100 und beschleunigt dann wieder auf 130!?) Aber hier war ja gerade ein "Rennwagen" unterwegs den man dann gleich mal heraus zieht und vielleicht findet man ja noch was (Meine Ansicht (bisschen Schikane))

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Baleasun):
der Motor ist Hard gezüchtet und MUSS min. 2-3 min nachlaufen damit sich alles entladen kann etc um Schäden zu vermeiden.
Dein Problem


Nunja, das sagst du. Was allerdings berechtigt den Beamten dazu das Fahrzeug zu öffnen, rein zu steigen, den Motor abzuschalten und dann noch den Schlüssel an sich zu nehmen. Rechtsgrundlage?! Tatbestand!? Welches "Polizeirecht"?

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Baleasun):
Die Beamten warfen mir vor einen nicht unerheblichen Geschwindigkeitsverstoß begangen zu haben
Diesen gibst du ja auch zu, du schreibst ja selbst, dass du SEHR stark beschleunigt hast, also korrekt.


Ähm, nunja, also ich habe halt Power. Und um sich das vor zu stellen war die Beschleunigung in etwa so also würde ein Motorrad gerade vor dir voll durchdrehen. So muss denen das vorgekommen sein. Ich beschleunige oft sehr schnell uns stark. Auch bei uns im Ort, und bislang (die Beamten kennen mich sehr gut und lassen mich in Ruhe) wurde mir von denen gesagt dass, solange ich kein Gummi auf der Straße lasse (Burnout (Reifen durchdrehen)) und das Ausserorts, wo sich im Wald meist keiner beschwert, und vor allem nur bis zur zugelassenen Höchstgeschwindigkeit beschleunige, mache, es kein Gesetzesverstoß o.ä. sei. Und Umweltverschmutzung? Sorry aber jeder 15 Jahre alter Diesel "rotzt" mehr an einem Tag raus als ich (und andere) im Jahr. Vermutlich auch jeder neuerer (siehe VW, Daimler und Co.) also auch hier bitte die Kirche im Dorf lassen.

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Baleasun):
diese mich doch mit der Lichthupe genötigt haben
Dies scheinst du je beweisen zu können


Ja aber laut den Beamten ja nicht. Also war die Aufnahme zulässig oder nicht oder entscheidet der Richter am Ende ob das Video zulässig ist oder nicht!?

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Baleasun):
ich lediglich den Sicherheitsabstand vergrößern wollte
Das glaubt dir niemand


Dein Glaube in allen Ehren aber bitte denk nicht (Tuner, verrückter, Raser o.ä.). Meine Fahrzeuge (3 an der Zahl) sind mehr Wert als manch Eigentumswohnung. Und nicht jeder ist gleich. Zudem sind meine Fahrzeuge meine Existenzsicherung. Ich verdiene mit den Fahrzeugen das täglich Brot meiner Familie. Ich möchte sehr ungerne, das wenn ich plötzlich wegen welchen Gründen auch immer, stark Bremsen muss, mir einer auffährt. Dies wäre Fatal für mich. (Und jetzt bitte nicht, "Dann Transportier das Fahrzeug auf einen Anhänger")

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Baleasun):
Die Beamten warfen mir sofort vor das dies eine Straftat wäre, das ganze Verboten sei, und diese aufgrund dessen das Fahrzeug nun sicherstellen.
Ernsthaft??? Das kann ich nicht glauben. Auch wenn der Einsatz einer Dash-Cam umstritten ist, ist das sicherlich kein Grund ein Fahrzeug zu beschlagnahmen.


Du wirst es kaum glauben aber wahrhaft. Die Begründung der Beamten dazu war ja noch der Hit. Durch die Kamera im Heck wären die Beamten ganz klar im Fahrzeug zu sehen. Ich hätte also, da ich also wusste das gefilmt wird, bewusst gegen derer Bildrechte verstoßen. Ich war allerdings von der ganzen Sache so baff, jetzt denke ich mir, das ich denen mal lieber gesagt hätte, "Tzja, hätten Sie den Abstand eingehalten wären Sie auch nicht gefilmt worden. Und ist ja "Beweissicherung", Sie haben ja auch die Kamera angemacht. Ärgerlich.

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Baleasun):
Ich nahm mein Handy, startete die Videoaufnahme und musste zusehen wie die Front voll aufsetzte und das Heck.... abgerissen bzw "hochgeklappt".
Sehr gut, diese Aufnahme dient zur Beweissicherung und ist sicherlich zulässig!


Ernsthaft? Weil hier habe ich ja wirklich bewusst jemanden ohne Zustimmung gefilmt. Aber das hört sich ja schon mal sehr gut an.

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Baleasun):
Also auch das Video existiert.
Sehr gut!


Na hoffentlich. Das ist ja die einzige Art und Weise die ich habe das ganze zu beweisen.

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Baleasun):
Ich würde euch die Videos gerne zeigen aber das wird wohl verboten sein.
Du solltest es tunlichst unterlassen diese Videos, ohne Personen und Fahrzeugkennzeichen unkenntlich gemacht zu haben, zu veröffentlichen!


Also könnte man sagen, "also Beweis ja, aber veröffentlichen nein?" Das ganze war ja schon echt eine dreiste Aktion. Normalerweise müsste man das veröffentlichen damit man mal sieht wie die mit Ihren Gehaltszahlern umgehen. Sry, ist aber so. Ich habe niemanden verletzt, ermordet oder ähnliches und die drücken mit Grundlos (wenn die Sicherstellung unrechtens war) einen großen Finanziellen schaden.

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Baleasun):
Definitiv zum Anwalt? Kann ich die Beamten anzeigen?
Zu beidem ja!


Ok. Macht der Anwalt das alles oder soll ich einfach zur nächsten Wache gehen, das Video kopieren und sagen ich möchte diese Personen anzeigen. Also ich habe ja das Protokoll der Sicherstellung da stehen ja deren Namen drauf. Ausgefüllt ist auf jeden Fall "Tatwerkzeug", und weiter unten steht Sicherstellung von Beweisen (Video). Und beschuldigter hat der Sicherstellung zugestimmt ist Nein angekreuzt. Dies wollte der Anwalt wissen was da angekreuzt wurde. Ich frage mich nun Tatwerkzeug? Weswegen? Und wofür ist das relevant? Also was ich daran so wichtig das er diese Punkte haben wollte? Habe leider erst am Donnerstag einen Termin bekommen. Achso, und weswegen Anzeigen? Also was wäre das denn für eine Straftat?

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Baleasun):
Den ADAC Mitarbeiter wegen Sachbeschädigung?
Das ist Unsinn. Sachbeschädigung fordert Vorsatz, dieser ist nicht Ansatzweise zu erkennen.


Ähm ja, sry. Aber wenn ich doch als "Abschlepper" arbeite und so ein Fahrzeug sehe, dann, passe ich doch noch mehr auf als bei "normalen" Autos. Ausserdem sieht man wie extrem Tief, und ja, sehr Tief ist und dass man den nicht da hochgefahren bekommt. Also ein passt/passt nicht sollte man in etwa abschätzen können oder ggf. erstmal ranfahren, aussteigen, gucken obs passt und dann hoch fahren. Zudem habe ich ihm noch gesagt es passt nicht und es muss ein Abschlepper mit Kran her oder extra einer (sieht man selten aber gibt es) der für Tiefe Fahrzeuge konzipiert ist. Und nicht Anlauf ....... krawuums ........ oben Also sorry. Wenn ich dir das nur zeigen könnte. Da sieht jeder sofort "das passt nicht". Meine Frau hat das gesehen, und sagte zuerst, "das passt doch nicht der fährt doch da nicht hoch" und in dem Moment kam die Szene wo er beschleunigte und sie musste weggucken. Also wenn das kein Vorsatz war dann weiss ich auch nicht

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Baleasun):
Was habe ich alles an Möglichkeiten?
Klage auf Herausgabe des Fahrzeugs, Zivilklage auf Schadenersatz an den Abschleppdienst, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten.


Mehr nicht? Jetzt ernsthaft? Ich kann also Tage, Wochen, Monate!? klagen. Kriege dann mein Fahrzeug wieder. Muss es noch weitere Wochen reparieren. Parallel dazu muss ich den Abschleppdienst auf Schadensersatz verklagen. Dienstaufsichtsbeschwerden verlaufen meist ins leere und das war es dann?

Was ist denn mit meinem Ausfall?

Also, es ist ja so, also Beispiel:

Ich haue jemanden unrechtens (also nicht Notwehr z.b) und der kann jetzt 3 Wochen nicht arbeiten und hab ihn noch nen Zahn ausgehauen.

Dann muss ich Schadensersatz leisten (wegen dem Zahn und Arztkosten und Schmerzensgeld!?)
Krieg einen wegen Körperverletzung drauf ( Geldstrafe !? Bewährung!? )
Muss für den Arbeitsausfall/Lohnausfall aufkommen ( ist das auch Schadensersatz!? )

Bei mir,

Kein Auto => Keine Rennen / Shows => Keine Preisgelder

Ich muss auch mein täglich Brot zahlen. Wer kommt dafür auf? MEINE Rücklagen? Kann doch nicht sein, oder?

Und wenn jemand aufkommen muss, wie wird das berechnet? Die Preisgelder sind ja nicht immer gleich. Und man wird ja auch nicht immer erster/bester. Mal sind es 2000, mal 15.000 - 20.000 (sehr selten) in der Regel belaufen diese sich jedoch auf 2000 - 6000/7000 Euro je nach Platz.

Also wie will man sagen, ok "da wär man 1/2/3/4/5/6 geworden das macht dann X Euro an Schaden"? Und wenn ich nun an 5 Events nicht teilnehmen kann, dann auch pro Event oder sagt man einfach Summe Y und Fertig aus? Und vor allem wer? Staatskasse? Das wäre definitv nicht nicht in Ordnung.....

-- Editiert von Baleasun am 20.02.2018 20:40

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Baleasun):
Macht der Anwalt das alles oder soll ich einfach zur nächsten Wache gehen, das Video kopieren und sagen ich möchte diese Personen anzeigen.


Anwalt machen lassen. Aufgrund der eigenen Red- und Schreibseligkeit legt man sich nur selbst ein Ei.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Dem ist nichts hinzuzufügen. Ohne Akteneinsicht kann man eh nicht vernünftig argumentieren. Klagen muss man hier übrigens nicht. Das ganze dürfte am Ende nach StrEG gehen. Also schön die Belege aufheben. Gegen die Sicherstellung (ich vermute das widersprochen wurde, also Beschlagnahme) gibt es die Beschwerde. Die Aussagen zur Strafbarkeit der Videoaufnahmen sind, zumindest ohne Veröffentlichung, Nonsens. Ferner gibt es vermehrt Entscheidungen, dass Dash-Cams zwar grundsätzlich nicht erlaubt, aber deren Filmergebnisse ggf. doch als Beweismittel tauglich sind. Insoweit ab zum Anwalt, selber macht man mit Sicherheit mehr kaputt als heil.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Auch müssen die doch über eine bestimmte Länge den Abstand halten wegen der Geschwindigkeitsmessung, oder?
Hier irrst du! Der Abstand darfs sich auch ändern, nur nicht zu deinem Nachteil, heisst soviel wie der Abstand darf sich nicht verringern, vergrössert sich dieser aber, ist das nur zu deinen Gunsten, selbst wenn die mit ihrem Fahrzeug voll beschleunigen. Es werden dann nur diese Werte herangezogen, nicht die deinigen, die ja dann noch viel höher wären...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:
Nä. Woche kann ich nicht "an den Start". Alles Verluste für mich. Und mein Ruf
In der Woche hättest du so oder so keinen Blumentopf gewonnen, oder anders gesagt, mit sowas brauchst du nicht als Schadensersatz ankommen, denn wenn du das wolltest, müsstest du diesen auch beweisen. Einen Beweis, dass du da gewonnen hättest wirst du jedoch nie erbringen können...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von Baleasun):
allerdings sind viele Beschränkungen nur einige hundert Meter und man passt sich ja auch dem Verkehrsfluss an und naja, es macht nun mal jeder (Hand aufs Herz, wer bremst wirklich kurz für 200/300 m von 130 auf 100 und beschleunigt dann wieder auf 130!?)


Wenn Sie SOWAS als "Rechtfertigung" nehmen wollen, dann Prost. Lassen Sie besser den Anwalt schreiben...

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Davon mal abgesehen, sollten einem Beamten wirklich folgen, erwarten auch diese keine Vollbremsung, aber zumindest eine deutlich merkbare Geschwindigkeitsverringerung, dann sind die in 99% der Fälle auch zufrieden und machen sich nicht bemerkbar...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Baleasun):
Klar wäre es dann "zu schnell" allerdings sind viele Beschränkungen nur einige hundert Meter und man passt sich ja auch dem Verkehrsfluss an und naja, es macht nun mal jeder (Hand aufs Herz, wer bremst wirklich kurz für 200/300 m von 130 auf 100 und beschleunigt dann wieder auf 130!?)

Das ist natürlich ein Klasse Argument, das ein Richter die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs Zweifel haben kann.
Zitat (von Baleasun):
Aber hier war ja gerade ein "Rennwagen" unterwegs den man dann gleich mal heraus zieht und vielleicht findet man ja noch was (Meine Ansicht (bisschen Schikane))

"Rennwagen" und Straßenzulassung, zumindest eine Sache haben die gefunden:
Zitat (von Baleasun):
Ich stieg aus und lief den Motor laufen. Die Beamten kamen zu mir und forderten mich sehr unfreundlich auf das Fahrzeug sofort abzustellen. Ich erklärte Ihnen die Lage, der Motor ist Hard gezüchtet und MUSS min. 2-3 min nachlaufen damit sich alles entladen kann etc um Schäden zu vermeiden.

Wenn die Aussage so vor den Beamten getätigt wurde, wird ein Sachverständiger die Verkehrstauglichkeit schon mal genauer unter die Lupe nehmen,
Da werden dann die ganzen Gutachten wertlos, wenn das Fahrzeug jetzt nach wie auch bei den Schummeldiesel genau geprüft wird.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Baleasun
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Baleasun):
Ich stieg aus und lief den Motor laufen. Die Beamten kamen zu mir und forderten mich sehr unfreundlich auf das Fahrzeug sofort abzustellen. Ich erklärte Ihnen die Lage, der Motor ist Hard gezüchtet und MUSS min. 2-3 min nachlaufen damit sich alles entladen kann etc um Schäden zu vermeiden.

Wenn die Aussage so vor den Beamten getätigt wurde, wird ein Sachverständiger die Verkehrstauglichkeit schon mal genauer unter die Lupe nehmen,
Da werden dann die ganzen Gutachten wertlos, wenn das Fahrzeug jetzt nach wie auch bei den Schummeldiesel genau geprüft wird.


Im Gegensatz zu "denen" gibt es bei mir mich ein Gutachten "von der Stange" entweder war es eine Einzelabnahme nach §21 oder direkte einzelgutachten. Z.b. müsste ich nach der Motormodifikation natürlich die gültigen Bestimmungen erfüllen und dies würde durch ein Abgasgutachten was ich in Auftrag geben musste nachweisen. Ebenso der Leistungsprüfstand. Weiterhin wurde das Fahrzeug bzgl. der Stabilität geprüft und musste an einigen Stellen verstärkt werden. Alle Nachweise und Gutachten musste ich selber beauftragen. Nachdem ich dann meinen Auspuff gefertigt lassen habe musste ich wieder ein Abgasgutachten erstellen lassen. Zudem musste ich nach Bottrop auf eine Maßstrecke für Fahrgeräusche wegen der einhaltung der DB Grenzen etc.

Also was und wieso sollten alle Gutachten aufeinmal Wertlos sein?

Und sorry aber man sollte möglichst JEDEN Motor MIT TURBO LADER nachladen lassen gerade nach Längeren oder "starken" Fahrten

http://www.t-online.de/auto/technik/id_71342866/leser-fragen-experten-antworten-muss-ein-turbomotor-nach-vollgasfahrt-heruntergekuehlt-werden-.html

Bei Züchtungen wie

http://www.zex-tuning.de/komplettpaket-sr23vet.html

Und weiteren extremen Modifikationen sollte man doch ein wenig mehr auf seinen Motor achten.

Ich verdiene damit mein täglich Brot. Eine Stilllegung, Sicherstellung kann ich mir nicht wegen eines illegalen Anbauteil / Tuning nunmal nicht leisten.

Selbst das NOS ist eingetragen (nos1.de).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Baleasun):
Also was und wieso sollten alle Gutachten aufeinmal Wertlos sein?

Und sorry aber man sollte möglichst JEDEN Motor MIT TURBO LADER nachladen lassen gerade nach Längeren oder "starken" Fahrten

Schlecht wenn ein Gutachter dann argumentiert, im Straßenverkehr gibt es Situationen wo das Fahrzeug sofort abgestellt werden muss, da reicht schon eine Gaswarnung aus, wenn es heißt sofort aus, na ein Auto muss das können und aushalten.
Und wenn die Geschichte mit dem Verladen stimmt, wird wohl die Mindestbodenfreiheit nicht gewährleistest sein, tja das dürfte ja dann ein Sachverständiger feststellen.
Gutachten können auch widerrufen werden, wie man selbst bei namhaften Autoherstellern sehen kann.


Zitat (von Baleasun):
http://www.zex-tuning.de/komplettpaket-sr23vet.html

Steht nichts drin mit dem nicht sofort Abstellen,

Aber warum tut sich dann solchen Schrott eigentlich für die Straße an, wenn unsere Premiumhersteller wie Porsche, BMW, Mercedes oder Audi schon alles tauglich für die Straße bauen?
Jetzt muss man halt abwarten, was dann kommen wird, meist dürfte es noch nach dem Bericht der Prüfstelle dann eine Anhörung geben.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Baleasun
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Schlecht wenn ein Gutachter dann argumentiert, im Straßenverkehr gibt es Situationen wo das Fahrzeug sofort abgestellt werden muss, da reicht schon eine Gaswarnung aus, wenn es heißt sofort aus, na ein Auto muss das können und aushalten.
Und wenn die Geschichte mit dem Verladen stimmt, wird wohl die Mindestbodenfreiheit nicht gewährleistest sein, tja das dürfte ja dann ein Sachverständiger feststellen.
Gutachten können auch widerrufen werden, wie man selbst bei namhaften Autoherstellern sehen kann.


Ähm die Bevölkerung war gerade nicht bedroht. Kein Gasalarm, nichtmals Fluchtgefahr den ich Stand neben dem Auto und die Türe war geschlossen. Der Motor lief einfach nur, und, zur Mindestbodenfreiheit:

Es gibt in DE keine gesetzlich festgelegte Mindestbodenfreiheit. Es gibt eine Empfehlung (VdTÜV Merkblatt 751) von 110 mm Mindestbodenfreiheit, aber das ist mehr oder weniger nur nen Richtwert für den Prüfer und nicht gesetzlich festgelegt.

Das Gesetz sagt nur:

§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt....

§ 50 Abs. 3

Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen...

Abschleppen fällt wohl kaum unter "Verkehrsüblicher Betrieb".

-- Editiert von Baleasun am 21.02.2018 13:16

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:
Ähm die Bevölkerung war gerade nicht bedroht. Kein Gasalarm, nichtmals Fluchtgefahr den ich Stand neben dem Auto und die Türe war geschlossen
Ich kenne die "Problematik" die du beschreibst, aber ein einmaliges abstellen des Motors wird sicherlich keine Folgen haben, wenn du das sonst so handhabst.

Der Beamte hätte dir aber auch statt dem Motor abzustellen etwas wegen Umweltverschmutzung aufbrummen können. Der Vorwurf der Umweltverschmutzung sollte denke ich erfüllt sein. Stattdessen hat er aber nur den Motor abgestellt.

Zitat:
Ich verdiene damit mein täglich Brot. Eine Stilllegung, Sicherstellung kann ich mir nicht wegen eines illegalen Anbauteil / Tuning nunmal nicht leisten.
Sorry, aber wenn dem so ist, dann betreibt man ein solches Fahrzeug ganz sicher nicht im Strassenverkehr. Die Gefahr, dass das Fahrzeug beschädigt wird ist viel zu gross, bedenke man doch, dass jederzeit das Fahrzeug durch einen nicht verschuldeten Unfall einen Totalschaden erleiden kann.

Und ich spreche jetzt mal ganz ehrlich, mir kommt das hier jeh öfter ich das lese, umso mehr vor, als das es sich hier eher um einen Thread geht um sich zu profilieren oder andere zu veräppeln.

Hierfür sprechen für mich mehrere Punkte:
- Ein solches Fahrzeug würde kein Rennfaherer im Strassenverkehr betreiben, wenn er auf dieses Fahrzeug angewisen ist um seinen Lebensunterhalt damit zu finanzieren.
- Das genannte Verhalten der Beamten finde ich auch etwa lebensfremd übertrieben. Sicher können sich diese auch mal irren, aber so wie beschrieben, ist das für mich doch übertrieben.
- Dann zu dem ADAC Fahrer, dieser stand nicht unter Zeitdruck und wer die nur ein klein wenig kennt, weiss dass die Fahrer gerade bei teureren oder spezielleren Fahrzeugen liber 5mal schauen ob etwas passt oder nicht.

Einen Einzelnen Punkt könnte ich Jemandem noch abnhemen, aber alle zusammen, hört sich für mich schon abenteuerlich an.


Allerdings gibt es auch noch ein asndere Mögliches Szenario, welches ich mir vorstellen könnte, was auch ein forsches Auftreten der Beamten erklären würde, ja sogar teils rechtfertigen würde!
Zitat:
fuhr mir ein Fahrzeug sehr dicht auf und "drängelte/nötige mit der Lichthupe (ich konne das Kennzeichen im Rückspiegel nicjt mehr sehen. Bei etwa 140 km/h auf der linken Fahrsport.
Solche Fahrzeuge haben auch in der Sonnenblende den "Schriftzug" Stopp Polizei!!! Evtl hast du selbigen nicht beachtet und es wurde versucht dich mit der Lichthupe darauf aufmerksam zu machen. Dein dann geschehnes Verhalten könnte man durhaus als Fluchtversuch werten, was auch das forsche auftreten der Beamten erklären würde, vorallem aber auch ein sofortiges Abstellen des Motors erklären würde, sowie die Abnahme der Fahrzeugschlüssel.

Aber gut, alles Spekulationen...


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Baleasun):
Ähm die Bevölkerung war gerade nicht bedroht. Kein Gasalarm, nichtmals Fluchtgefahr den ich Stand neben dem Auto und die Türe war geschlossen. Der Motor lief einfach nur,

Nun wie will man real mit solch einer Karre denn im Straßenverkehr teilnehmen, schlicht weg wer kann denn nicht zufällig an eine Unfallstelle kommen, wo eben wegen Ex Gefahr die Motoren sofort aus sein müssen,. Sorry für solche einen Blödsinn haben die Helfer von Rettungsdiensten und Feuerwehr wenig Verständnis und man muss dann rechnen, die Karre wird mit Löschschaum bespritzt bis der Motor aus ist, das nennt Gefahrenabwehr.
Zitat (von Baleasun):
Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt...
#
Scheint ja auch schon der Fall gewesen sein, wenn der Abschlepper damit Probleme hat.
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Der Beamte hätte dir aber auch statt dem Motor abzustellen etwas wegen Umweltverschmutzung aufbrummen können. Der Vorwurf der Umweltverschmutzung sollte denke ich erfüllt sein. Stattdessen hat er aber nur den Motor abgestellt.

Stimmt, vielleicht kommt da noch was für den TE dazu.
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Ein solches Fahrzeug würde kein Rennfaherer im Strassenverkehr betreiben, wenn er auf dieses Fahrzeug angewisen ist um seinen Lebensunterhalt damit zu finanzieren.

Es handelt sich vermutlich bestimmt um keinen Rennfahrer, kein Rennen wird mit Reifen gefahren, welche im Straßenverkehr verwendet werden, Hobbyrennfahrer vielleicht.
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Dein dann geschehnes Verhalten könnte man durhaus als Fluchtversuch werten, was auch das forsche auftreten der Beamten erklären würde, vorallem aber auch ein sofortiges Abstellen des Motors erklären würde, sowie die Abnahme der Fahrzeugschlüssel.

Das kann durchaus im Bereich des Möglichen liegen.
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Und ich spreche jetzt mal ganz ehrlich, mir kommt das hier jeh öfter ich das lese, umso mehr vor, als das es sich hier eher um einen Thread geht um sich zu profilieren oder andere zu veräppeln.

Oder der Versuch geschickte Werbung zu platzieren mit dem Link zum Japsentuner.

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#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von Baleasun):
oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt....


Ich fühle mich durchaus behindert und belästigt, wenn wieder mal so ein "BMW 3er tiefer" vor den hiesigen Drempels steht und nicht drüber kommt ...

Ich halte das Ganze für einen Fake. Ein erfahrener Abschlepper sieht quasi auf den ersten Blick, ob das passt oder nicht...

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#16
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5539 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Baleasun):
Also die A45 hat viele Baustellen und ist Teilweise beschränkt allerdings auch Teilweise "offen".


Nö. Zwischen hessischer Landesgrenze und Siegen (Und darüber hinaus) ist derzeit durchgängig beschränkt. Größtenteils auf 100, nur zu Beginn gibt es einen einzigen Abschnitt mit 130, zwischendurch auch einige Male auf 80.

Du warst also erheblich zu schnell.

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Baleasun):
und das Heck.... abgerissen bzw "hochgeklappt".

Dann war die Statik des Hecks offenbar überaus instabil.



Zitat (von Baleasun):
In den letzten 5 Jahren habe ich weit über 100.000 Euro in das Fahrzeug gesteckt.

Zitat (von Baleasun):
mein Wagen wurde zerstört, Schaden definitiv von 4-5 Tausend Euro.

Dann waren die Investitionen aber ein schlechtes Geschäft. Es sei denn man hätte entsprechend viele Preisgelder eingenommen.



Zitat (von Baleasun):
Ich muss auch mein täglich Brot zahlen. Wer kommt dafür auf? MEINE Rücklagen? Kann doch nicht sein, oder?

Doch, genau dafür bildet man die.
Offenbar hat sich hier das unternehmerische Risiko realisiert. Wenn man dann so unklug ist, das nicht zu versicheren, dann hat man halt Pech und muss selbst ran.



Zitat (von fb367463-2):
Ein erfahrener Abschlepper sieht quasi auf den ersten Blick, ob das passt oder nicht...

Es gibt auch Anfänger. ;)

Allerdings ziehen die Winden mit ca. 2m/Minute, da hätte man beim ersten "schrappeln" schon gestoppt.

Und die tiefer gelegten weren dann auch meist mit dem Kran aufgeladen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Nun wie will man real mit solch einer Karre denn im Straßenverkehr teilnehmen, schlicht weg wer kann denn nicht zufällig an eine Unfallstelle kommen,


Es geht nicht um den Stadtverkehr.
In jedem halbwegs vernünftigen Betriebshandbuch steht, dass Turbomotoren nach längeren Autobahn- und/oder Hochgeschwindigkeitsfahrten nicht sofort abgestellt werden sollten.
Dort steht auch, dass man Motoren bei Kälte im Stand warmlaufen lassen und nicht sofort losfahren soll.

Entspricht halt nur nicht unserer Gesetzgebung, aber Blödsinn ist das noch lange nicht.


Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Baleasun):
Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt...
#
Scheint ja auch schon der Fall gewesen sein, wenn der Abschlepper damit Probleme hat.


Sorry, aber das ist Blödsinn.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
- Dann zu dem ADAC Fahrer, dieser stand nicht unter Zeitdruck und wer die nur ein klein wenig kennt, weiss dass die Fahrer gerade bei teureren oder spezielleren Fahrzeugen liber 5mal schauen ob etwas passt oder nicht.


Die Abschleppfahrer die hier unterwegs sind, sind das genaue Gegenteil.
Es wird mit aller Gewalt versucht das entsprechende Fahrzeug irgendwie "mitzunehmen", denn nur dann gibt es Geld.
Für Leerfahrten / ungeeignete Abschleppfahrzeuge zahlt nämlich niemand.

P.s.

Die sind nicht vom ADAC, sondern fahren im Auftrag, für den ADAC.

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#19
 Von 
Baleasun
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Ähm die Bevölkerung war gerade nicht bedroht. Kein Gasalarm, nichtmals Fluchtgefahr den ich Stand neben dem Auto und die Türe war geschlossen
Ich kenne die "Problematik" die du beschreibst, aber ein einmaliges abstellen des Motors wird sicherlich keine Folgen haben, wenn du das sonst so handhabst.
Der Beamte hätte dir aber auch statt dem Motor abzustellen etwas wegen Umweltverschmutzung aufbrummen können. Der Vorwurf der Umweltverschmutzung sollte denke ich erfüllt sein. Stattdessen hat er aber nur den Motor abgestellt.


Er hätte auch, denn es lag keinerlei Gefahr vor, einfach mal "ein Auge zudrücken" können. Du sagst ja selber du kennst die "Problematik". Ich habe deren Anweisungen ja auch folge geleistet, bin Ausgestiegen etc ohne das man jetzt, gleich so "überreagieren" muss.
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Solche Fahrzeuge haben auch in der Sonnenblende den "Schriftzug" Stopp Polizei!!! Evtl hast du selbigen nicht beachtet und es wurde versucht dich mit der Lichthupe darauf aufmerksam zu machen. Dein dann geschehnes Verhalten könnte man durhaus als Fluchtversuch werten, was auch das forsche auftreten der Beamten erklären würde, vorallem aber auch ein sofortiges Abstellen des Motors erklären würde, sowie die Abnahme der Fahrzeugschlüssel.


Eie Sicht nach hinten ist nur über die Aussenspiegel möglich. Also derartiges hätte ich nicht sehen können. Die Anzeige ist ja nicht gerade Hell und Strahl wie Scheinwerfer etc. das dies Sichtbar wäre. Und bevor wieder was kommt, die Scheiben sind geschwärzt, nicht getönt und das ist ZULÄSSIG. Ich möchte mich hier nicht wegen jeder Kleinigkeit rechtfertigen. Das ist bei Transportern und Co nichts anderes. Dies ist auch sichtbar. Also hätten den Beamten auch klar sein können das ich derartige Lichtzeichen nicht hätte sehen können.

Zitat (von 0815Frager):
Nun wie will man real mit solch einer Karre denn im Straßenverkehr teilnehmen, schlicht weg wer kann denn nicht zufällig an eine Unfallstelle kommen, wo eben wegen Ex Gefahr die Motoren sofort aus sein müssen,. Sorry für solche einen Blödsinn haben die Helfer von Rettungsdiensten und Feuerwehr wenig Verständnis und man muss dann rechnen, die Karre wird mit Löschschaum bespritzt bis der Motor aus ist, das nennt Gefahrenabwehr.


Wenn hier die Bevölkerung in Gefahr ist ist die Sachlage doch was komplett anderes. Dann würde ich mich auch nicht beschweren. Hier wurde allerdings "grundlos" nur, "weil man nicht warten wollte" ein eventueller Schaden billigend in Kauf genommen. So nenne ich das jetzt mal. In einer Notsituation ist das was Komplett anderes.

Zitat (von 0815Frager):
aufbrummen können. Der Vorwurf der Umweltverschmutzung sollte denke ich erfüllt sein. Stattdessen hat er aber nur den Motor abgestellt.

Das kommt vielleicht jetzt etwas krass rüber aber wie schon erwähnt, Diesel und Co. Industrie etc. blasen Tonnenweiße Schadstoffe in die Luft. Man fährt "mal eben" 200/300 m zum Bäcker usw. aber ich darf meinen Motor nichtmals kurz laufen lassen? Aber für Rennen warm fahren, Burnouts auf Treffen, 40 Runden mit X Wagen bei der Formel 1 ist natürlich was ganz anderes. Also Bitte!? Jeder hat oder wird seinen Wagen früher oder später einmal mal laufen gelassen haben, aus welchem Grunde auch immer. Also wenn sich hier einer "veräppelt" vor kommt dann wohl eher ich.

Zitat (von 0815Frager):
Es handelt sich vermutlich bestimmt um keinen Rennfahrer, kein Rennen wird mit Reifen gefahren, welche im Straßenverkehr verwendet werden, Hobbyrennfahrer vielleicht.


Natürlich heiße ich nicht Michael Schumacher aber es gibt auch eine untere "Szene". Meist / überwiegend privatisiert. Jedoch legal. Das noch unter der "Geschellschaft" bekannteste Event, bzw. Veranstalter ist German Race Wars (https://www.german-racewars.com/) Dann gibt es Zahlreiche weitere Veranstalter. Diese lernt man auf Shows wie z.b. der Essener Motorshow kennen. Wer mal da war kennt die "Kontrollen" und sollte auch wissen das nicht JEDER "illegales" Tuning betreibt sondern es auch Menschen gibt die alles im legalen Rahmen betreiben. Auch ich bin regelmäßig auch Shows und Events. Und solch Fahrzeuge werden hier von manch einem als "Schrott" tituliert.

Zitat (von Harry van Sell):
Dann war die Statik des Hecks offenbar überaus instabil.


Schonmal GFK An-/Aufbauten gehabt/gesehen? Die zerfetzen sehr schnell. Man sieht es doch sehr häufig bei Fahrzeugen die Tiefergelegt inkl. Bodykit sind und der Fahrer nicht fahren konnte und beim Einparken dann mal den Bordstein mitgenommen hat weil das Fahrzeug so tief ist. Da bricht, zersplittert sehr schnell.

Zitat (von Harry van Sell):
Dann waren die Investitionen aber ein schlechtes Geschäft. Es sei denn man hätte entsprechend viele Preisgelder eingenommen.


Also 4 - 5 k für ein Heck und eine Front ist schon was. Die meiste Investition liegt im Leichtbau und dem Motor.

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, genau dafür bildet man die.
Offenbar hat sich hier das unternehmerische Risiko realisiert. Wenn man dann so unklug ist, das nicht zu versicheren, dann hat man halt Pech und muss selbst ran.


Wie soll ich denn Versichern das die ...... mir einfach mal mein Fahrzeug wegnehmen? Es ist doch nunmal so das, wenn ich Recht bekomme, und man mir das Fahrzeug zu UNRECHT eingezogen hat, ich nä. Woche hätte Teilnehmen können und eventuell ein Preisgeld von sagen wir 2000 Euro erfahren hätte. Da man mir das Fahrzeug aber zu UNRECHT eingezogen hat konnte ich das nicht erfahren und musste an meine Rücklagen gehen. Und das ist dann einfach mal PECH? Also ich rede natürlich von dem Fall das die das hätten nicht gedurft.

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt auch Anfänger.

Allerdings ziehen die Winden mit ca. 2m/Minute, da hätte man beim ersten "schrappeln" schon gestoppt.

Und die tiefer gelegten weren dann auch meist mit dem Kran aufgeladen.


Er hat nicht gezogen er ist gefahren. Ich habe heute nachmittag den Anwaltstermin, ich werde den Fragen was ich wo wie machen muss um eventuell ein paar Screenshots zu veröffentlichen. Vielleicht muss ich da dann zich schwarze Flächen machen aber dann sehr ihr das. Und ja, Kran genau, ab an alle 4 Reifen und hoch damit.

Zitat (von fb367463-2):
Ich fühle mich durchaus behindert und belästigt, wenn wieder mal so ein "BMW 3er tiefer" vor den hiesigen Drempels steht und nicht drüber kommt ...


Wenn du es eilig hast dann musst du eben früher los fahren. Genau so wie du in einen Unfall oder Stau kommen könntest kannst du eben auch einen "tiefer gelegten" vor dir haben. Warum sollte ich auf etwas verzichten nur weil die Politik es nicht hinbekommt bei unseren Steuern die Straßen in Ordnung zu halten? Ich bremse auch für Schlaglöcher. Und wenn du so ein Fahrzeug sieht ist sowas ja auch "klar" und wenn du mir dann drauf fährst, naja, hättest damit Rechnen müssen das ich bremse. Sorry aber ich zahle genau so wie du meine KFZ Steuer und ich darf genau so wie du auch die Straße benutzen.

Es ist ja nunmal so das die "Jugend" viel macht was Gefährlich und Verboten ist ja. Die können sich das Tuning eben nicht leisten. (Tief, Breit Lauf, 90PS, billiges/illegales Fahrwerk, meist Golf und der 5te Baum in der 3Kurve gehört dann denen). Daher diese Vorurteile. Ok. Aber es gibt auch eben andere. Ich arbeite Tage / Wochen an meinem Auto, halte mich an jede gesetzliche Bestimmung, da ich eben auch auf der Straße fahre und Safty First gilt, muss Freiberuflich eben sehen das ich über die Runden komme, und werde dann derart Schikaniert. Und selbst hier geht es weiter. Gerade deswegen wäre mir eine Veröffentlichung wichtig. Damit ihr seht was mir da widerfahren ist.

-- Editiert von Baleasun am 22.02.2018 10:30

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#20
 Von 
Baleasun
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es geht nicht um den Stadtverkehr.
In jedem halbwegs vernünftigen Betriebshandbuch steht, dass Turbomotoren nach längeren Autobahn- und/oder Hochgeschwindigkeitsfahrten nicht sofort abgestellt werden sollten.
Dort steht auch, dass man Motoren bei Kälte im Stand warmlaufen lassen und nicht sofort losfahren soll.

Entspricht halt nur nicht unserer Gesetzgebung, aber Blödsinn ist das noch lange nicht.


Danke....

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Baleasun):
Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt...
#
Scheint ja auch schon der Fall gewesen sein, wenn der Abschlepper damit Probleme hat.


Sorry, aber das ist Blödsinn.


Hatte ich ja auch bereits erwähnt. Der "übliche Betrieb" ist sicherlich nicht das Abschleppen.

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Baleasun):
Schonmal GFK An-/Aufbauten gehabt/gesehen?

Einmal geschrammelt und man sammelt einen Teil des Autos mit Handfeger und Schaufel ein.

Ich bin eher ein Freund des Stahlblechs ;) Fahre aber auch keine Rennen, nur Rallye.



Zitat (von Baleasun):
Also 4 - 5 k für ein Heck und eine Front ist schon was.

Du schriebst das Auto wäre zerstört, das impliziert einen Totalschaden.
Es ist also beschädigt, aber nicht zerstört.



Zitat (von Baleasun):
Da man mir das Fahrzeug aber zu UNRECHT eingezogen hat konnte ich das nicht erfahren

Man würde beweisen müssen, das man überhaupt gewonnen hätte. Kann an sich abschinken, da was zu bekommen.



Zitat (von Baleasun):
Wie soll ich denn Versichern das die ...... mir einfach mal mein Fahrzeug wegnehmen?

Versichert wird eigentlich der Betriebsausfall. Obs dann wegenommen wird oder abfackelt ist dann egal.



Zitat (von Baleasun):
Er hat nicht gezogen er ist gefahren.

*koppklatsch*

Das könnte für den Abschlepper jetzt echt teuer werden ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#22
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Baleasun):
Danke....


Dieses Danke belegt eigentlich Dein mangelndes Rechtsverständnis, oder anders ausgedrückt Deine Neigung Vorschriften in Deinem Sinne zu dehnen.

Zitat (von Baleasun):
Entspricht halt nur nicht unserer Gesetzgebung,
Das ist das Entscheidende. Der Polizist hat geltende Regelungen umgesetzt, als er den Motor abstellte.

Auch gegen die Beschlagnahme wirst Du vermutlich nicht ankommen. Wenn unsere Ordnungshüter trotz vorgelegter Gutachten nicht in der Lage waren das zu beurteilen (dürfte bei der Vielzahl der Veränderungen verständlich sein) ist die Sicherstellung und Vorführung beim Gutachter ein legales Mittel.

Was den Abschlepper angeht, bin ich aber bei Dir. Für die Sachbeschädigung ist der Abschlepper m.M.n. einstandspflichtig. Nur Schadenersatz in Form von Nutzungsausfall wirst Du nicht erhalten, weil Du weitere Fahrzeuge mit Straßentauglichkeit hast.

Umbauten hin oder her, ich erkenne nicht das Du hier anders als andere PKW Halter mit "normalem" Auto behandelt werden müsstest.


Ansonsten hinterfrag Dich einmal selbst. Du hast für Jedes Argument (Meinungsäußerung) ein Gegenargument parat.
Manche kann man mitunterschreiben, manche - zu Beispiel das "machen alles so" oder "konnte ich wegen schwarzer scheiben nicht sehen" bieten allerdings mehr Angriffsfläche als das sie zur Abwehr geeignet wären, und erzeugen so bei Leser eine für Dich nicht positive Grundhaltung.

berry


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#23
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

(doppelt)

-- Editiert von bear am 22.02.2018 11:53

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#24
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Baleasun):
Schonmal GFK An-/Aufbauten gehabt/gesehen?

Einmal geschrammelt und man sammelt einen Teil des Autos mit Handfeger und Schaufel ein.

Ich bin eher ein Freund des Stahlblechs ;) Fahre aber auch keine Rennen, nur Rallye.


In den 80ern, als die Dorfjugend begann, eine Art Bügelbrett hinten auf ihre Möhre zu schrauben, gab es den Aufkleber "Hubraum statt Spoiler". So seh ich es auch, und auf meinen Roadster werde ich oft angesprochen, obwohl original und unverschönert.

Zum Fall hier: Auf jeden Fall ist der Abschleppdienst schadensersatzpflichtig, wenn er das Auto beschädigt hat.

Und da Sie wohl beruflich drauf angewiesen sind, sollten Sie einen Anwalt sowohl wegen der Sicherstellung als auch wegen des Schadens beauftragen. Das ist gut investiertes Geld, Sie allein kommen da nicht so schnell und erfolgversprechend weiter wie ein guter Anwalt.

-- Editiert von bear am 22.02.2018 11:53

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von Baleasun):
eventuell ein Preisgeld von sagen wir 2000 Euro erfahren hätte.


Das wird Ihnen keinen Schadensersatz bringen.. Eine Möglichkeit, Geld zu verdienen ist halt nur eine Möglichkeit, nichts weiter. Hätten Sie einen Vertrag, der Ihnen zusichert(!), Summe s die dieses Wochenende zu bekommen, wenn Sie dort aufschlagen, dann wäre es was anderes.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:
Die Abschleppfahrer die hier unterwegs sind, sind das genaue Gegenteil.
Es wird mit aller Gewalt versucht das entsprechende Fahrzeug irgendwie "mitzunehmen", denn nur dann gibt es Geld.
Für Leerfahrten / ungeeignete Abschleppfahrzeuge zahlt nämlich niemand.
Wenn es um den einfachen Falschparker geht, dann wird das wohl überall so sein, da gebe ich dir recht.
Bei einem solchen Auftrag wo es nicht auf schon fasst jede Sekunde drauf ankommt das Fahrzeug Oben zu haben, sieht da aber doch anderst aus.

Zitat:
Eie Sicht nach hinten ist nur über die Aussenspiegel möglich. Also derartiges hätte ich nicht sehen können. Die Anzeige ist ja nicht gerade Hell und Strahl wie Scheinwerfer etc. das dies Sichtbar wäre. Und bevor wieder was kommt, die Scheiben sind geschwärzt, nicht getönt und das ist ZULÄSSIG. Ich möchte mich hier nicht wegen jeder Kleinigkeit rechtfertigen. Das ist bei Transportern und Co nichts anderes. Dies ist auch sichtbar. Also hätten den Beamten auch klar sein können das ich derartige Lichtzeichen nicht hätte sehen können.
Diesen rot leuchtenden Schriftzug sollte man auch in einem Seitenspiegel erkennen! Aber gut, selbst wenn nicht da war ja noch was anderes!
Zitat:
Also hätten den Beamten auch klar sein können das ich derartige Lichtzeichen nicht hätte sehen können.
Wieviele Versuche zum erraten des Grundes wieso die Beamten die Lichthupe genutzt haben braucht man dann jetzt noch?

Daher auch nochmal, ich verstehe das mit dem abkühlen lassen etc (Fahre selbst ein betroffenes Fahrzeug), genau so aber verstehe ich den Bemanten, wenn dieser nach einer für mich sehr wahrscheinlichen vorhergehenden "Flucht" dann den Motor direkt abstellt und den Schlüssel abzieht. Gehe ich mit meiner Vermutung richtig, dass dein Verhalten als Fluchtverhalten eingestuft wurde, dann ist das vorgehen des Beamten absolut gerechtfertigt gewesen und es muss in keinster Weise mehr Rücksicht auf einen eventuell drohenden Schaden am Motor geachtet werden...

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Baleasun):
Also hätten den Beamten auch klar sein können das ich derartige Lichtzeichen nicht hätte sehen können.

Schöne Ausrede, deshalb gaben die Beamte wohl auch noch zusätzlich die Lichthupe.
Kann man dann wohl entweder bei der Akteneinsicht sehen, oder nach dem Begutachten bei der Beschuldigtenvernehmung, wie das seitens der Polizei gesehen wurde.
Zitat (von Baleasun):
as kommt vielleicht jetzt etwas krass rüber aber wie schon erwähnt, Diesel und Co. Industrie etc. blasen Tonnenweiße Schadstoffe in die Luft. Man fährt "mal eben" 200/300 m zum Bäcker usw. aber ich darf meinen Motor nichtmals kurz laufen lassen?

Na ein Diesel wird nach Schadstoffausstoß besteuert wie ein Benziner ebenfalls, Motor mal so zum Spaß laufen lassen ist Umweltverschmutzung, und mit der Aussage kommt der Vorsatz noch ins Spiel.
Zitat (von Baleasun):
Wenn du es eilig hast dann musst du eben früher los fahren.

Oder der Vordermann hat ein Auto, wo er nicht wegen jeder Unebenheit eine Vollbremsung hinlegen muss, und den rückwärtigen Verkehr behindert.
Zitat (von Baleasun):
Schonmal GFK An-/Aufbauten gehabt/gesehen? Die zerfetzen sehr schnell.

Hoffentlich ist der Soßfänger nicht gesplittert, sonst liefert man für den Gutacher schon mal eine Steilvorlage.
Beim Motorrad ist GFK im Straßenverkehr nicht erlaubt, nur ABS Kunststoff,
Zitat (von Baleasun):
Daher diese Vorurteile. Ok. Aber es gibt auch eben andere. Ich arbeite Tage / Wochen an meinem Auto,

Das dürfte in einem Forum wo es um die rechtliche Betrachtung geht, nicht verständlich sein, denn andere kaufen ein Auto nach ihren Wünschen, da muss nichts verbastelt werden.
Zitat (von Baleasun):
Ich habe heute nachmittag den Anwaltstermin

Na auf die Einschätzung wartet man doch gerne.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Baleasun
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Diesen rot leuchtenden Schriftzug sollte man auch in einem Seitenspiegel erkennen! Aber gut, selbst wenn nicht da war ja noch was anderes!


Na klar, aber auch nur wenn das Fahrzeug nicht so dich auffährt das man nicht nur noch die Seite sondern auch noch das Auto durch den Seitenspiegel sehen kann. Ich glaube eher du hast keinen Seitenspiegel denn sonst wüsstest du ja wann und wie weit man was sehen kann. Naja möchte nicht streiten....

So, ich war dann gestern beim Anwalt und naja, auch dieser kann bis zur Vorliegen der Akte nur spekulieren jedoch hat er natürlich schon Einschätzungen gegeben. Mich würde jetzt noch eure Meinung dazu interessieren.

Zunächst einmal konnte der Anwalt bewirken das ich das Fahrzeug am Montag beim TÜV abholen kann. Jedoch mit einem Anhänger da das Fahrzeug mit den Beschädigungen nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Es kommen also weitere Kosten auf mich zu die ich erstmal Zahlen muss. Die Belege soll ich aufheben. Da ich im Fahrzeug selber nur Kopien der Gutachten hatte (nur Teilweise beglaubigt) hat der TÜV diese komplett einbehalten und werden mir nach Überprüfung der Echtheit wieder ausgehändigt. Dies sei auch völlig legitim. Die Originale habe ich heute bei meinem Anwalt noch eingereicht.

Nach Sichtung der Videos stand eines schon einmal Fest. Das wird teuer. Der Anwalt sah ebenfalls direkt das dass Fahrzeug es nicht auf den Abschlepper schafft. Dies sei jedoch ein weiteres Verfahren gegen das Unternehmen. Wo das Unternehmen erst Schriftlich, ggf. auch gerichtlich zum Schadensersatz herangezogen wird/werden soll. Da man auf der Aufnahme den Fahrer nicht erkennt war die Aufnahme auch zulässig. Ich habe schließlich mein Auto gefilmt und der "Fahrer" ist nicht zu erkennen da die Entfernung zu weit ist. Leider hatte ich die Aufnahme schon gestoppt als der Beamte zu mir kam wo man noch die "Drohung" hört "Löschen oder Handy weg" aber zur Sicherung meiner Ansprüche reicht das Video vollkommen aus und ich brauche mir da keine Sorgen machen.

Danach fragte mich der Anwalt gefühlte 100 male ob es auch nur eine Kleinigkeit gibt die nun zum "Verhängnis" werden könnte. Gerade bei solchen Fahrzeugen und gerade wo offensichtlich alles Eingetragen ist versucht man des öfteren eben was "illegales" mit unterzuschieben da man vermeintlich ja alles in Ordnung hat und es praktisch nicht auffallen würde. Dies verneinte ich jedoch. Es wurde also hart gesagt jede noch so kleine Schraube akribisch geprüft.

Soweit, so gut.

Danach sichteten wird die Dash CAM aufnahmen. Auch der Anwalt war über das Verhalten der Beamten entsetzt und über das "ausnutzen" ihrer "staatlichen Gewalt" empört allerdings...... das Video belastet mich auch. Zwar "nur" bzgl. eines Bußgeldes jedoch warten wir hier erst die genaue Aussagen der Beamten ab. Auch die Aufzeichnungen sind sehr fragwürdig was mich echt vom Hocker gehauen hat. Er erklärte mir das so, dass

Eine Dash CAM filmt die Fahrt (in der Regel nach Vorne) und man will ja "sein" Fahrgeschehen/Fahrverhalten/Fahranalysen aufzeichnen und auswerten. Dies sei auch bereits in etlichen Fällen anerkannt worden jedoch liegt bei mir ein ganz anderer Fall vor. DENN, 1. lief die Kamera über die gesamte Fahrt was ja noch "vertretbar" und erklärbar wäre, denn ich wollte ja eine lange Fahrt und Fahrverhalten aufzeichnen und Analysieren aber die Fahrt nach "hinten". Man könnte es mir auch so auslegen das ich bewusst die Filme aufzeiche um ggf. "Straftaten" aufzuzeichnen oder ähnliches. Auch ist es nunmal so, das bei z.b. Motorradfahrern man die Kameras "sieht" und man ja auch "verhindern" könnte aufgezeichnet zu werden, dies ist jedoch bei "versteckten" Kameras nicht der Fall. Zudem steht ja auch nicht hinten drauf wie "Achtung sie werden gefilmt". Er hatte einen derartigen Fall noch nicht, die Aufzeichnungen sind allerdings recht grauzonig. Auf der einen Seite dienen diese zur Beweissicherung, auf der anderen Seite könnte man sagen das ich aktiv gegen Bildrechte in X Fällen verstoßen habe. Das hat mich echt umgehauen. Wir schneiden natürlich nur den Teil raus der benötigt wird aber wie habe ich den Aufnahme "gestartet" wenn ich nach hinten ja nichts sehen kann, also lief sie dauerhaft und und und. Willkommen im Rechtssystem.

Eine Fluchtgefahr ist auf dem Video nicht erkenntlich. Darauf habe ich ihn explizip angesprochen. Klar habe ich stark beschleunigt was die Beamten durchaus als Fluchtversuch hätten zuteilen können, jedoch widerspricht das dem Verhalten total. Auf dem Video sieht man wie ich Dauerhaft "überhole", dann nähert sich das Providafahrzeug, hält erst Abstand, für 20 - 30 sek, (KEINE ANZEIGE O.Ä.) danach schließt das Fahrzeug auf ca. 1m Abstand auf und blinkt mich wie verrückt hat, sodann schalte ich runter, gebe Gas, es knallt und pfeift und es geht ab für etwa 40 sek, auch sieht man wie das Providafahrzeug "versucht" dran zu bleiben. Sodann war frei und ich habe mich rechts eingeordnet, erst DANN kam die Kelle und die "Polizei - Bitte folgen".

Ich hatte keine Möglichkeit platz zu machen ausser zu überholen. Zudem hätte es ja seinen können das diese zum Einsatz mussten und ich habe denen nur Platz gemacht, oder oder. Alles spekulationen und auslegungssachen. Ich habe jedoch unverzüglich "Platz" gemacht und die Geschwindigkeit wieder herabgesetzt.

Wenn die das ganze nicht als "Fluchtversuch" einordnen was natürlich mehr als Absurd ist, und hätte ich "flüchten" wollen dan wäre ich schon lange Zuhause gewesen und die immer noch unterwegs. Wahrscheinlich heute noch.... Nunja dann wäre das abschalten des Motors gerechtfertigt. Falls nicht hätten die Beamten keinerlei Befugnis gehabt. Die hätten mich lediglich auf die Umweltverschmutzung hinweisen und anzeigen dürfen. Bei "Flucht" ist das natürlich was anderes. Ohne dringenden Tatverdacht sieht es da bitter für ihn aus. Wenn die Beamten an meiner Türe stehen muss ich die auch nicht rein lassen, ist meine Wohnung, ebenso ist es beim Fahrzeug, das hat ihn nichts anzugehen, und bei Durchsuchungsbeschlüßen z.b. muss auch z.b. "Garage" oder "Fahrzeug" angegeben werden sonst dürfen die Beamten auch nur die Wohnung durchsuchen. Also einfach mal "aus machen und schlüssel entfernen" geht nicht. Und nein wir reden jetzt nicht von "GEFAHR IM VERZUG". Und den Schlüssel an sich zu nehmen BEVOR er die "Sicherstellung" oder Beschlagnahme "anordnet" hätte er ebenfalls nicht gedurft. Allerdings ist das Schlecht zu beweisen. Die sind zu zweit, ich alleine. Sieht also schlecht für mich aus.

Das Video weißt einen Geschwindigkeitsverstoß nach. In wie hoch und wie weit, nunja, das Providafahrzeug hat vll. 4 - 5 km aufgezeichnet ..... ich bin jetzt nicht "gerast" aber ich war eben "zuschnell", hab mich halt an den fließenden Verkehr orientiert anstatt der Schilder ..... ja ich weiß, ihr fahrt alle immer genau ..... Also auf der einen Seite Beweist das Video die "Schikane" und die "Nötigung" auf der anderen Seite allerdings belastet es mich auch.

Da vorher keinerlei Zeichen der Beamten kamen, sagen wir nun natürlich, die haben ein getuntes Fahrzeug gesehen und habe mich absichtlich genötigt um mich zu provozieren das ich eben Gas geben also mich sozusagen zu einem "rennen" aufgefordert haben, worauf ich nicht eingehen, sondern dem Fahrzeug nur Platz machen wollte (wie man ja sieht, direkt passende Lücke habe ich Platz gemacht) um das Fahrzeug seines Weges fahren zu lassen. Mal sehen was daraus wird.

Über den TÜV hat der Anwalt noch erfahren das dass Fahrzeug wegen lautem knallen aus dem Auspuff sowie ein extremem Pfeifen beschlagnahmt wurde. Es wurde eine Manipulation an Motor und Auspuff vermutet.

Das "Pfeifen" nennt sich "Blow-Off" Ventil und lässt überschüssigen Druck ab. Kennt mich Sicherheit jeder der der mal ein Auto beim Schalten pfeifen gehört hat. Dies ist jedoch bei mir 2 Fach allerdings auf 4 Turbolader, demnach ist der Druck extrem hoch und das ganze extrem laut. Etwa 2 - 3 mal so laut als ein LKW wo gerade die Bremsen entlüftet werden.

Das knallen, nunja, sogenannte "Fehlzündungen" teilweise absichtlich verursacht. Aufgrund des Hubraumes und der Leistung natürlich auch entsprechend laut. Das machen, wie ihr es nennt, TOP Hersteller wie Porsche, Audi etc. auch.

Die Beamten hatten also 0 Ahnung. Allerdings lag es im ermessen der Beamten mir eine "Mängelkarte" zu geben, mich abschleppen zu lassen oder aber auch zu sagen "Sie fahren jetzt hinter uns her zum TÜV". Aufgrund der Videoaufnahme haben die natürlich gleich das "extreme" genommen denn ich Stand dann erstmal X km Weit weg, was sollte ich auch machen?

Was den Ausfall angeht, tzja, wie ihr schon sagtet, PECH. Natürlich, wenn ich "recht" bekomme muss man mir Leihwagen, Anhänger (um das Fahrzeug zu holen), Spritkosten, etc. ersetzt, sogar das bereits gezahlte Startgeld aber das war es dann auch. Was ich nicht nachweisen kann kann ich eben nicht geltend machen. Und man kann ja schlecht spekulieren und auch keinen Durchschnitt berechnen. Mal wird man erster, mal 5ter, mal patzt der Reifen und man wird letzer. Das ist ein "Risikogeschäft" und der "Ausfall" muss selbst gesichert werden.

Ich bin begeistert..........

Zudem versuchen wir das ganze als "überholungsfahrt" "durchzuboxen" also es ist so, so der Anwalt, das ich durchaus die Geschwindigkeit überschreiten darf, jedoch im "geringeren" Bereich und nur für z.b. 1 - 2 km, also z.b. ein Auto fährt 95, 100 ist erlaubt, dann darf ich den natürlich mit z.b. 110 überholen, danach aber wieder auf einscheren und auf 100 zurück und nicht noch "ach in 3 km kommt noch ein Auto, ich fahre weiter" das gilt nicht, also rein für das überholen, und ich überholte ja auch, sehr lange, aber auch hier kann es mir wieder zum Verhängnis werden. Denn wenn die Beamten schon 120 / 130 auf Ihrem Video haben (meine zeichnen keine Geschwindigkeiten oder sowas auf) und der Richter sieht meine Beschleunigung dann habe ich NICHT mehr überholt bzw. die Geschwindigkeit "gering" überschritten sodass man sagen könnte es war nur ein Überholen. Also das Video ent-, aber belastet mich auch. Und ja, ich habe wirklich auf gute XXX beschleunigt........

-- Editiert von Baleasun am 23.02.2018 11:32

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#29
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:
Zudem versuchen wir das ganze als "überholungsfahrt" "durchzuboxen" also es ist so, so der Anwalt, das ich durchaus die Geschwindigkeit überschreiten darf, jedoch im "geringeren" Bereich und nur für z.b. 1 - 2 km, also z.b. ein Auto fährt 95, 100 ist erlaubt, dann darf ich den natürlich mit z.b. 110 überholen, danach aber wieder auf einscheren und auf 100 zurück
Damit mag man evtl auf Landstrassen oder ähnlichem durchkommen, also einer Verkehrsführung die einspurig und mit Gegenverkehr ist, auf einer Autobahn, mit EXTRA Überhulspur, wird das aber eher nichts werden, da würde ich mir keine wirkliche Hoffnung machen. Selbst wenn hier ein Überholvorgang durch nur kleine Geschwindigkeitsunterschiede deutlich lange dauern würde, gibt es dadurch keine Gefährdung oder ähnliches! Das geht auch definitiv nicht wie ein "Elefantenrennen" durch!

Zitat:
Die Beamten hatten also 0 Ahnung. Allerdings lag es im ermessen der Beamten mir eine "Mängelkarte" zu geben, mich abschleppen zu lassen oder aber auch zu sagen "Sie fahren jetzt hinter uns her zum TÜV". Aufgrund der Videoaufnahme haben die natürlich gleich das "extreme" genommen denn ich Stand dann erstmal X km Weit weg, was sollte ich auch machen?
Man bedenke mal den Beamten, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, dass dem Providafahrzeug (selbige sind ja auch nicht gerade untermotorisierte Fahrzeuge) wohl hausshoch überlegen ist, dann geht man sichert nicht die Gefahr eines Fluchtversuches ein!

Auch ist meiner Meinung nach auch das abstellen des Motors und abnahme des Schlüssels weiterhin als Abwer einer Fluicht anzusehen.
Wäre es dir lieber gewesen, die Bemanten hätten dich mittels Fixierung etc an einer eventuellen Flucht gehindert? Kann ich mir weniger vorstellen!

Dann möchte ich mal hier noch ansetzen:
Zitat:
Danach fragte mich der Anwalt gefühlte 100 male ob es auch nur eine Kleinigkeit gibt die nun zum "Verhängnis" werden könnte.

Zitat:
Das "Pfeifen" nennt sich "Blow-Off" Ventil und lässt überschüssigen Druck ab. Kennt mich Sicherheit jeder der der mal ein Auto beim Schalten pfeifen gehört hat. Dies ist jedoch bei mir 2 Fach allerdings auf 4 Turbolader, demnach ist der Druck extrem hoch und das ganze extrem laut. Etwa 2 - 3 mal so laut als ein LKW wo gerade die Bremsen entlüftet werden.
Dies wird sicherlich nachgemessen/nachgestellt! Bist du dir dabei immer noch ganz sicher, dass das die gesetzlichem Bestimmungen der Lärmemmission auch wirklich einhält? Hier würde ich mir wohl die grössten Gedanken machen.

Zitat:
sogar das bereits gezahlte Startgeld
Da stellt sich noch eine Frage dazu, wurde dir der Führerschein abgenommen? Wenn nicht, kann es noch sein, dass du ihn noch vor dem besagten rennen abgeben musst? Dies wird auch ausschlaggebend sein für eine Rückforderung eines Startgeldes?
Auch kommt noch hinzu, kannst du das STartgeld vo Veranstalter evtl jetzt noch zurückbekommen? Wenn ja, solltest du das machen, nennt sich Schadensminderungspflicht. Kannst du das und machst es aber nicht, wirst du auch dafür nichts bekommen!

Einen Führerschein brauchst du ja für die Rennen, sollte dieser aber weg sein (und du scheinst da ja absolut kein unbeschriebenes Blatt zu sein) spielt auch das eine sehr Grosse Rolle!

Zitat:
danach schließt das Fahrzeug auf ca. 1m Abstand auf und blinkt mich wie verrückt hat
Bei dem Punkt allerdings habe ich immer noch so meine Probleme, dies so wirklich zu glauben...


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#30
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Was macht Dein Anwalt eigentlich beruflich?

Oder hat er nur eine andere Fachrichtung weitab vom Straßenverkehr?

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