Notor hat beim Übergabevertrag wichtigen Inhalt vergessen

20. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
pal390444-93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Notor hat beim Übergabevertrag wichtigen Inhalt vergessen

Sachverhalt, ein Anwesen wird an die Nachkommen übergeben und der Anwalt sendet erst einen Vorentwurf der dann genehmigt wird und dann macht man den Vertrag bei dem Anwalt.

Nun wird im Vertrag ohne dass es jemand der Vertragsteilnehmer bemerkt damals ein nebensächlicher jetzt aber sehr wichtiger Satz vergessen, nämlich der, dass Angehörige ein Vorkaufsrecht haben.

Was nun ? Gelitten oder kann man an dem Vertrag was rütteln denn der Entwurf ist noch vorhanden.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich glaube nicht, daß da noch was zu machen sein wird. Der Vertrag wurde unterschrieben, wie er nun daliegt....man hätte vor der Unterschrift noch einmal durchlesen können/müssen. Dass Entwürfe immer mal geändert werden, liegt in der Natur der Sache, sonst wären es ja keine Entwürfe ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47503 Beiträge, 16808x hilfreich)

Im Entwurf war eine entsprechende Klausel vorhanden?

Dennoch müssen sich alle Beteiligten an die eigene Nase fassen und können nicht einfach die Schuld auf den Notar schieben.

Sollten sich alle Beteiligten einig sein, dass es so ein Vorkaufrecht geben Soll, so kann es noch nachbeurkundet werden.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Sachverhalt, ein Anwesen wird an die Nachkommen übergeben und der Anwalt sendet erst einen Vorentwurf der dann genehmigt wird und dann macht man den Vertrag bei dem Anwalt.

Der Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Falls es sich um einen Anwaltswaltsnotar handelt, darf dieser nur entweder als Anwalt oder Notar tätig sein.
Zitat:
Der Vertrag wurde unterschrieben, wie er nun daliegt....man hätte vor der Unterschrift noch einmal durchlesen können/müssen.

Bei der Beurkundung liest der Notar den Vertrag wörtlich vor.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pal390444-93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, danke für die Antworten. Im nach hinein ist man immer schlauer und was da alles vor gelesen wird, denke die wenigsten hätten diesen fehlenden Satz bemerkt. Dachte es wäre da noch dran zu rütteln wo man den Vorentwurf der diesen Satz enthält noch vorlegen kann. Dann eben nicht wie es aussieht und ein Laie der das einmal im Leben vielleicht macht merkt sowas doch gar nicht, da man dem Notar vertraut.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47503 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Dachte es wäre da noch dran zu rütteln wo man den Vorentwurf der diesen Satz enthält noch vorlegen kann.


Auch an notariellen Verträgen kann prinzipiell noch gerüttelt werden. Das ist nur ziemlich schwierig.

Was spricht denn dagegen, das Vorkaufrecht jetzt noch nachträglich zu vereinbaren?

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat:
Nun wird im Vertrag ohne dass es jemand der Vertragsteilnehmer bemerkt damals ein nebensächlicher jetzt aber sehr wichtiger Satz vergessen


Sicher das dieser vergessen wurde?
Ein Entwurf der allen Vertragspartnern zugeschickt wird hat meist den Zweck das jeder seinen Senf dazugeben kann, Passagen hinzufügen oder streichen lassen kann. Eventuell wollte schon damals einer der Vertragspartner diese Passage gestrichen haben. Den finalen Vertrag hat man doch sicherlich nicht erst beim Termin zur Unterschrift gesehen, oder?

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