Sachverhalt, ein Anwesen wird an die Nachkommen übergeben und der Anwalt sendet erst einen Vorentwurf der dann genehmigt wird und dann macht man den Vertrag bei dem Anwalt.
Nun wird im Vertrag ohne dass es jemand der Vertragsteilnehmer bemerkt damals ein nebensächlicher jetzt aber sehr wichtiger Satz vergessen, nämlich der, dass Angehörige ein Vorkaufsrecht haben.
Was nun ? Gelitten oder kann man an dem Vertrag was rütteln denn der Entwurf ist noch vorhanden.
Notor hat beim Übergabevertrag wichtigen Inhalt vergessen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ich glaube nicht, daß da noch was zu machen sein wird. Der Vertrag wurde unterschrieben, wie er nun daliegt....man hätte vor der Unterschrift noch einmal durchlesen können/müssen. Dass Entwürfe immer mal geändert werden, liegt in der Natur der Sache, sonst wären es ja keine Entwürfe
Im Entwurf war eine entsprechende Klausel vorhanden?
Dennoch müssen sich alle Beteiligten an die eigene Nase fassen und können nicht einfach die Schuld auf den Notar schieben.
Sollten sich alle Beteiligten einig sein, dass es so ein Vorkaufrecht geben Soll, so kann es noch nachbeurkundet werden.
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Zitat:Sachverhalt, ein Anwesen wird an die Nachkommen übergeben und der Anwalt sendet erst einen Vorentwurf der dann genehmigt wird und dann macht man den Vertrag bei dem Anwalt.
Der Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Falls es sich um einen Anwaltswaltsnotar handelt, darf dieser nur entweder als Anwalt oder Notar tätig sein.
Zitat:Der Vertrag wurde unterschrieben, wie er nun daliegt....man hätte vor der Unterschrift noch einmal durchlesen können/müssen.
Bei der Beurkundung liest der Notar den Vertrag wörtlich vor.
Hallo, danke für die Antworten. Im nach hinein ist man immer schlauer und was da alles vor gelesen wird, denke die wenigsten hätten diesen fehlenden Satz bemerkt. Dachte es wäre da noch dran zu rütteln wo man den Vorentwurf der diesen Satz enthält noch vorlegen kann. Dann eben nicht wie es aussieht und ein Laie der das einmal im Leben vielleicht macht merkt sowas doch gar nicht, da man dem Notar vertraut.
Zitat:Dachte es wäre da noch dran zu rütteln wo man den Vorentwurf der diesen Satz enthält noch vorlegen kann.
Auch an notariellen Verträgen kann prinzipiell noch gerüttelt werden. Das ist nur ziemlich schwierig.
Was spricht denn dagegen, das Vorkaufrecht jetzt noch nachträglich zu vereinbaren?
Zitat:Nun wird im Vertrag ohne dass es jemand der Vertragsteilnehmer bemerkt damals ein nebensächlicher jetzt aber sehr wichtiger Satz vergessen
Sicher das dieser vergessen wurde?
Ein Entwurf der allen Vertragspartnern zugeschickt wird hat meist den Zweck das jeder seinen Senf dazugeben kann, Passagen hinzufügen oder streichen lassen kann. Eventuell wollte schon damals einer der Vertragspartner diese Passage gestrichen haben. Den finalen Vertrag hat man doch sicherlich nicht erst beim Termin zur Unterschrift gesehen, oder?
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