Fehlerhafte Artikelbeschreibung / Ware beschädigt

20. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
vogue
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlerhafte Artikelbeschreibung / Ware beschädigt

Hallo,

ich habe bei einem großen Katalog/Internetversender dessen Name ein Palindrom ist, eine Wohnwand gekauft. Angegebene Lieferzeit war 6-8 Wochen, letztendlich dauerte es 13 Wochen. Zusätzlich kam die Ware beschädigt an (vorderes Eck des Seitenteils abgeplatzt, Sichtbereich). Außerdem waren die Bohrlöcher falsch, neue mussten gebohrt werden. Zu allem Überfluss war in der Artikelbeschreibung angegeben, dass es sich um "push-to-open" Schubkästen handelt, was nicht der Fall ist - es sind stinknormale Schubkästen ohne jegliche Funktion.
Bei der telefonischen Beschwerde wurde mir gesagt ich solle eine E-mail mit meinen Vorstellungen eines Nachlasses schicken, was ich auch tat. Heute kam der Anruf, dass man mir keinen Nachlass anbieten kann.
Wie sind hier meine Rechte? Auf was kann ich bestehen?

Danke im vorraus
Vogue

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16 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zurückschicken und Preis ersetzen lassen. Dürfte am nervenschonendsten sein...

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"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Nachbesserung verlangen. Erst wenn diese scheitert kann man vom Vertrag zurücktreten.

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#3
 Von 
vogue
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Wohnwand ist schon montiert, wer übernimmt die Demontage bei Rückgabe? Wenn ich ein Ersatzteil bekomme, wer baut es dann ein? Außerdem ist dann immer noch die Fehlerhafte Artikelbeschreibung, bzw. das Problem mit den gewollten push-to-open Schubkästen jedoch nicht gelieferten, wahrscheinlich auch nicht lieferbaren.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von vogue):
wer übernimmt die Demontage bei Rückgabe?
Du?

Zitat (von vogue):
Wenn ich ein Ersatzteil bekomme, wer baut es dann ein?
Du?

Zitat (von vogue):
das Problem mit den gewollten push-to-open Schubkästen jedoch nicht gelieferten, wahrscheinlich auch nicht lieferbaren.
???? Verstehe ich jetzt nicht. Du musst eine Nachbesserung verlangen, natürlich auch eine Nachbesserung dieser Funktion.

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#5
 Von 
vogue
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso ich? Zeit ist Geld und das ist nicht mein Verschulden. Wenn die Waschmaschine getauscht werden muss, schließe ich die weder an noch ab. Es wurde mir von dem Versandhandel telefonisch gesagt, dass ich trotz des Schadens montieren soll. Jetzt soll ich es wieder Demontieren um es dann erneut zu montieren oder zurück zu schicken? Ich habe meine Zeit auch nicht gestohlen.....
Wie soll ich die Nachbesserung von etwas verlangen, das es so nicht gibt? Auf den Seiten anderer Versandhändler wird oben genannte Funktion nicht beworben. Somit gehe ich schwer davon aus, dass diese Funktion für dieses Möbelstück nicht vorhanden ist.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von vogue):
Somit gehe ich schwer davon aus, dass diese Funktion für dieses Möbelstück nicht vorhanden ist.
Push to open ist ein ganz einfache Zusatzteil welches einfach einzubauen ist. Das kann man bei JEDER Schublade nachrüsten, das sind Cent Artikel. So ein Teil kostet zwischen 1 und 2 €
https://www.ebay.de/itm/5er-Weiss-Push-to-Open-Magnet-Schnapper-Schrank-Turmagnet-Mobelmagnet-Kunststoff/112587591187?hash=item1a36be4e13:g:VFIAAOSwXYtYwmDK

Warum sollte es denn sonst jemand einbauen? Wäre es direkt mitgeliefert worden hättest du diesen Aufwand ja auch gehabt.

Zitat (von vogue):
Es wurde mir von dem Versandhandel telefonisch gesagt, dass ich trotz des Schadens montieren soll.
Das war deine eigene Entscheidung dies zu tun. Du hättest auch einfach nicht aufbauen und reklamieren können.

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#7
 Von 
vogue
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Super wenn man das einbauen kann, dann mache ich das auch gerne selbst bei kostenloser Nachlieferung. Wurde mir aber bisher nicht angeboten. Es geht mir aber nicht um den Einbau dieser Kleinteile, sonder um den der beschädigten Seitenwand. Um diese zu tauschen, muss man ja schließlich einen Großteil wieder demontieren. Der Versandhandel sagte mir das ich es trotzdem zusammenbauen soll als ich dort anrief um zu Reklamieren, da verlässt man sich doch erst mal auf die Aussagen des Verkäufers, ob meine Entscheidung oder nicht.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von vogue):
. Um diese zu tauschen, muss man ja schließlich einen Großteil wieder demontieren.
Das stimmt, aber wie bereits geschrieben, es war deine eigene Entscheidung bereits vor der Nachlieferung alles zu montieren. Dir war bewusst, dass die Teile wieder getauscht werden sollen. Du hast eine Schadensminderungspflicht. Durch den bewussten Zusammenbau der beschädigten Teile bist du dieser Minderungspflicht nicht nachgekommen. Der Aus- und anschließende Einbau ist dein Privatvergnügen.

Zitat (von vogue):
Der Versandhandel sagte mir das ich es trotzdem zusammenbauen......
Zieh dich bitte nackt aus und grill ein Stück Fleisch draußen mitten auf der Straße!
Du verstehst was ich sagen möchte?

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#9
 Von 
vogue
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Was hat das nackt ausziehen und auf der Straße Grillen mit der Montage eines defekten aber reklamierten Möbelstückes zu tun? Ich als Verbraucher gehe schließlich davon aus, dass der Mitarbeiter des Versandhandels befähigt und befugt ist korrekte Aussagen zu tätigen und Schritte einzuleiten, um den Schaden zu beheben. Das eine erneute Demontage erforderlich ist, um ein Ersatzteil einzubauen muss jedem, erst recht dem Mitarbeiter, klar sein und ist es auch. Meiner Schadensminderungspflicht bin ich mit dem Anruf und der Nachfrage ob es Montiert werden soll Nachgekommen, ich habe mich lediglich an die Anweisungen gehalten, welche mir vom Verkäufer mitgeteilt wurden.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von vogue):
Meiner Schadensminderungspflicht bin ich mit dem Anruf und der Nachfrage ob es Montiert werden soll Nachgekommen, ich habe mich lediglich an die Anweisungen gehalten, welche mir vom Verkäufer mitgeteilt wurden.
O.k., wenn du das meinst.....
Viel Spaß beim Diskutieren mit der Firma falls diese das anders sehen sollte als du.


-- Editiert von -Laie- am 20.02.2018 16:54

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#11
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat:
Der Versandhandel sagte mir das ich es trotzdem zusammenbauen soll als ich dort anrief um zu Reklamieren,


Ja und? Hast Du doch scheinbar auch gemacht. Was Dir scheinbar nicht zugesichert wurde ist die Entsendung eines Montageteams die den Austausch des defekten Seitenteils für Dich kostenlos vornehmen. Ganz im Ernst. Auch ein Callcenter Mitarbeiter kennt nicht jedes Produkt und jede Wohnwand und kann einschätzen wie hoch der Aufwand ist wenn man das Möbelstück trotz defektem Seitenteil aufbaut.

Punkt 1: Alles was du telefonisch mit irgendjemandem besprochen oder vereinbart hast wirst Du nicht nachweisen können.

Punkt 2: Du hättest die Montage der Wohnwand sicherlich mitbestellen können. Dann würden diese Mitarbeiter Dir jetzt
auch das defekte Teil einbauen.

Punkt 4: Wenn Du dich beim Kundenservice meldest und eine kaputte Seitenwand meldest wird der Mitarbeiter am Telefon doch sicherlich begründet haben warum du das tun sollst. ICH hätte zumindestens spätestens zu diesem Zeitpunkt gesagt, dass ich bei der Nachlieferung der Seitenwand dann doch wieder alles abbauen muss. Hast Du sicherlich auch gemacht weil deine Zeit ja kostbar ist. Und wie war die Antwort? ;o)

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#12
 Von 
vogue
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Kundenservice hat gesagt, dass ich aufgrund der langen Lieferzeit die Wohnwand zusammenbauen und ihnen eine E-Mail mit meiner Vorstellung eines Preisnachlasses zukommen lassen soll. Von Austausch war gar nicht die Rede, erst hier im Forum.

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Nun, dann hast du jetzt die Wahl der Nachbesserung oder 0€ Preisreduktion. Du entscheidest. Wie lange ist die Lieferung denn schon her? Länger als 2 Wochen? Falls nicht, dann würdest du den Kauf auch einfach widerrufen können. Was steht denn zum Widerruf in der Widerrufsbelehrung? Evtl. geht das auch noch nach mehr als 2 Wochen.



-- Editiert von -Laie- am 20.02.2018 17:19

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#14
 Von 
vogue
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Kauf war am 11. November, Lieferung letzten Donnerstag.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Dann widerruf den Kauf doch einfach!

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von vogue):
Es wurde mir von dem Versandhandel telefonisch gesagt, dass ich trotz des Schadens montieren soll.

Das wurde nie gesagt.

Wie will man das Gegenteil beweisen?



Zitat (von -Laie-):
Viel Spaß beim Diskutieren mit der Firma falls diese das anders sehen sollte als du.

Die Diskussion ist unter Umständen recht schell beendet, siehe oben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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