Fluchtwege im Spitzboden

20. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
terencechill
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Fluchtwege im Spitzboden

Es wird in der Bauzeichnung von einem Wohnraum im Spitzboden ausgegangen. Nun fehlt dort der zweite Fluchtweg und es stellt sich die Frage, ob man diesen durch den Einbau eines Dachfensters und Stege auf dem Dach gewährleistet.
Meine Frage: Könnte man in diesem Fall den Spitzboden nicht einfach als Kellerraum oder "Nicht-Wohnraum" eintragen lassen um das Bauen, weiterer Fluchtwege zu vermeiden?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Eine Nicht-Aufenthaltsraum im Spitzboden nennt man nicht Kellerraum :grins:
sondern z.B. Trockenraum, Abstellraum o.Ä.

Wenn ein Geschoss keine Aufenthaltsräume beinhaltet, dann braucht es dort auch keinen Flucht-/Rettungsweg.

Ob eine Änderung (bzw. welche) aber in dem speziellen Einzelfall hilft bauliche Maßnahmen/Kosten einzusparen, kann nur jemand beurteilen, der die Pläne und tatsächlichen Gegebenheiten auch kennt.
Allerdings sollte man halt auch bedenken, dass so ein zweiter Rettungsweg der eigenen Sicherheit dient - insbesondere wenn man da oben vielleicht doch einmal schlafen möchte.

Für die Ausführung von Fenstern als zweiter Rettungsweg gibt es z.B. von Velux eine Übersicht (und auch speziell geeignete DFF von allen Anbietern) - je nach örtlichen Gegebenheit kann aber auch ein "ok" von der örtlichen Feuerwehr nötig sein (es gilt nämlich "mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit" - d.h. es muss unterhalb des Fensters eine Aufstellungsfläche für das Fahrzeug und natürlich auch eine ausreichend lange Rettungsleiter vorhanden sein).

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
terencechill
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Oft wird ja nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter" gehandelt. Schlimm wird die Geschichte allerdings, wenn etwas passiert. Wenn beispielsweise ein Feuer ausbricht, jemand dabei zu Schaden kommt und dann herauskommt, dass da oben jemand gewohnt hat, dann können Sie sich gleich eine Kugel durch den Kopf schießen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
terencechill
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Wenn beispielsweise ein Feuer ausbricht, jemand dabei zu Schaden kommt und dann herauskommt, dass da oben jemand gewohnt hat, dann können Sie sich gleich eine Kugel durch den Kopf schießen.

Oder den "Verletzten" schnell eine Etage tiefer schleppen bevor jemand gucken oder helfen kommt. :rock:
Nein, da ist schon was dran.

1x Hilfreiche Antwort

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