Flugunfall Vater - Veruntreung/Unterschlagung des Erbes und der Entschädigung.

20. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Chris196901
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Flugunfall Vater - Veruntreung/Unterschlagung des Erbes und der Entschädigung.

Hallo.

Mein Vater ist 1979 in einem Flugunfall, in dem er der Pilot war, um´s Leben gekommen. Ausser ihm waren noch 3 weitere Freunde im Flugzeug, alle natürlich auch verstorben.

Meine Mutter hatte mich danach immer im Glauben gelassen dass mein Vater für den Unfall verantwortlich war, und somit für den Tod aller verantwortlich war. Dies war natürlich sehr traumatisierend, und ich habe die Angelegenheit jahrelang nicht beachtet.

Diese Geschichte wies einige Unstimmigkeiten mit dem damaligen Artikel in der Zeitung auf, den ich vor einigen Jahren gefunden habe. Über das Bundesarchiv habe ich jetzt rausgefunden dass tatsächlich ein Produktionsfehler des Flugzeugs verantwortlich war. Ich vermute dass es eine substantielle Entschädigung in meinem Namen gegeben hat, die mir niemals präsentiert worden ist.

Kurz vor meinem 18ten Lebensjahr ist mir eine Unterschrift unter falschem Vorwand abgeluchst worden, die (vermutlich) von einem befreundeten Anwalt in meiner Abwesenheit beglaubigt wurde. Kurz danach erschien ein Luxus Sportwagen und ein extrem luxuriöser Lebensstil.

Ausserdem ist mein Pflichtteil der Praxis meines Vaters niemals in den Erbschein eingetragen worden, so dass dieser mir auch vorenthalten wurde.

Meine Mutter hat mit mir Kontakt abgebrochen, nachdem ich einige Fragen gestellt habe, und ich mache mir jetzt einige Sorgen dass sie jetzt auch die damals mit meinem Geld gekauften Haus und Wohnung verkauft um sich einen gemütlichen Lebensabend zu machen und mir nichts zu hinterlassen.

Kann ich da im Nachhinein jetzt noch was machen?

Danke
Chris



-- Editiert von Chris196901 am 20.02.2018 08:58

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29 Antworten
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#1
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Wenn aus Vermutungen auch tatsächlich Fakten werden kann mir sicherlich helfen. Vorher blicken hier alle nur in eine Glaskugel.

Zitat:
Ich vermute dass es eine substantielle Entschädigung in meinem Namen gegeben hat

Rausfinden ob es diese gab.

Zitat:
Kurz vor meinem 18ten Lebensjahr ist mir eine Unterschrift unter falschem Vorwand abgeluchst worden

Was hast Du unterschrieben? Unter welchem Vorwand? Und vor allem wer hat Dir die Unterschrift "abgeluchst"?

Zitat:
von einem befreundeten Anwalt in meiner Abwesenheit beglaubigt wurde

Unterschriften müssen nicht beglaubigt werden. Oder hast Du jemals deine Unterschrift auf einem Auto-Kaufvertrag oder beim Abschluss eines Mobilfunkvertrags durch einen Anwalt beglaubigen lassen müssen? Manche Dinge werden notariell beglaubigt. Dann aber wird der Partei auch mitgeteilt worum es geht und was hier gerade unterschrieben wird. Der Notar beglaubigt dann auch nicht die Unterschrift sondern das die Person auch tatsächlich vor ihm sitzt und weiss was sie da unterzeichnet.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Kurz vor meinem 18ten Lebensjahr ist mir eine Unterschrift unter falschem Vorwand abgeluchst worden, die (vermutlich) von einem befreundeten Anwalt in meiner Abwesenheit beglaubigt wurde.

Ein Anwalt kann keine Unterschriften beglaubigen, das macht ein Notar.
Zitat:
Ausserdem ist mein Pflichtteil der Praxis meines Vaters niemals in den Erbschein eingetragen worden, so dass dieser mir auch vorenthalten wurde.

Im Erbschein steht nur, wer Erbe geworden ist, nicht aus was der Nachlass besteht.

Erstmal beim Nachlassgericht nachfragen, dort muss zumindest eine (grobe) Aufstellung des Nachlasses vorliegen, die zur Kostenberechnung dient. Ohne Anwalt wirst Du vermutlich nicht weit kommen.
Zitat:
Der Notar beglaubigt dann auch nicht die Unterschrift sondern das die Person auch tatsächlich vor ihm sitzt und weiss was sie da unterzeichnet.

Das ist falsch, der Notar beglaubigt nur die Echtheit der Unterschrift. Der Text sielt keine Rolle, dieser kann auch auf chinesich geschrieben sein.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat:
Das ist falsch, der Notar beglaubigt nur die Echtheit der Unterschrift. Der Text sielt keine Rolle, dieser kann auch auf chinesich geschrieben sein.


Du hast Recht, habe Beglaubigung und Beurkundung durcheinander gebracht. Letzteres bezieht sich auch auf den Inhalt des Schriftstücks.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Bezüglich eventuell bestehender Ansprüche ist aber wahrscheinlich sowieso Verjährung eingetreten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chris196901
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke allen für die Antworten.

Um die Unterschrift hat mich damals der Partner meiner Mutter gebeten, angeblich um zu sichern dass ich ihn in unserem Haus wohnen lasse, welches zu 1/4 meins war. Ich war schlaftrunken und habe erst nach der Zeichnung bemerkt dass das Deckblatt mit dem Vorwand im Unterschriftsfeld ausgeschnitten war und darunter ein weiteres Blatt war. Als ich das dann aufbçättern wollte hat er mir alles aus der Hand gerissen und mich fast zu Boden geworfen. Naja...ich war naiv.

Zum Erbschein...richtig...da stehen nur die Erbfolge und die Anteile drin. Habe ich verwechselt.
Die Aufstellung des Nachlasses habe ich niemals gesehen. Die werde ich dann mal versuchen zu bekommen.

Zur Entschädigung bezüglich des Unfalls werde ich wohl beim Flugzeughersteller nachfragen müssen.

Was den Praxisverkauf angeht, zu dem mir auch niemals was offenbart worden ist, weder Preis noch Pflichtteil, werde ich den noch praktizierenden Arzt kontaktieren und versuchen das von ihm zu bekommen..

Also..

1. Aufstellung beim Nachlassgericht beantragen und hoffen das gibt es noch im Archiv
2. Flugzughersteller in Erfahrung bringen ob und was da bezahlt wurde, und für wen
3. Praxispreis in Erfahrung bringen

Meine Frage wäre jetzt konkret, sollte sich alles so bestätigen wie ich mir ziemlich sicher bin dass es wird, käonnte ich da rechtlich überhaupt irgendwas machen jetzt? Ich habe gelesen dass Unterschlagung und Veruntreung in Deutschland nach 3 Jahren verjährt.



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#6
 Von 
Chris196901
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hh):
Bezüglich eventuell bestehender Ansprüche ist aber wahrscheinlich sowieso Verjährung eingetreten.


Genau, das wäre eine meiner Fragen. Allerdings...würde die Frist nicht erst beginnen ab dem Zeitpunkt einer offiziellen Forderung meinerseits, mir alles zu offenbaren?



-- Editiert von Chris196901 am 20.02.2018 19:41

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Um die Unterschrift hat mich damals der Partner meiner Mutter gebeten, angeblich um zu sichern dass ich ihn in unserem Haus wohnen lasse, welches zu 1/4 meins war. Ich war schlaftrunken und habe erst nach der Zeichnung bemerkt dass das Deckblatt mit dem Vorwand im Unterschriftsfeld ausgeschnitten war und darunter ein weiteres Blatt war. Als ich das dann aufbçättern wollte hat er mir alles aus der Hand gerissen und mich fast zu Boden geworfen. Naja...ich war naiv.


Auf diesem Weg kann unmöglich eine Immobilienübertragung erfolgt sein.

Zitat:
Ich habe gelesen dass Unterschlagung und Veruntreung in Deutschland nach 3 Jahren verjährt.


Strafrechtlich ja, zivilrechtlich kann eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gelten. Aber auch die sind um, oder?

Bzw. wann sind denn die Vorfälle erfolgt?



-- Editiert von hh am 20.02.2018 20:43

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chris196901
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Um die Unterschrift hat mich damals der Partner meiner Mutter gebeten, angeblich um zu sichern dass ich ihn in unserem Haus wohnen lasse, welches zu 1/4 meins war. Ich war schlaftrunken und habe erst nach der Zeichnung bemerkt dass das Deckblatt mit dem Vorwand im Unterschriftsfeld ausgeschnitten war und darunter ein weiteres Blatt war. Als ich das dann aufbçättern wollte hat er mir alles aus der Hand gerissen und mich fast zu Boden geworfen. Naja...ich war naiv.


Auf diesem Weg kann unmöglich eine Immobilienübertragung erfolgt sein.

Zitat:
Ich habe gelesen dass Unterschlagung und Veruntreung in Deutschland nach 3 Jahren verjährt.


-- Editiert von hh am 20.02.2018 20:43


Das war keine Immobilienübertragung. Meinen 1/4 vom Haus habe ich dann später als Scheck in meinem Namen bekommen. Ich vermute dass meine Mutter Verwalterin von einer Entschädigung und meines Pflichtteils der direkt nach dem Tod meines Vaters verkauften Praxis war. Da ich nie das tatsächliche Dokument gesehen habe, dass ich unterschrieben habe (idiotischerweise) kann ich nur vermuten, dass ich damit den Empfang dieses Geldes quittiert habe oder meine Mutter weiterhin als Verwalterin authorisiert habe. Direkt danach...Mercedes 420 SL, Reisen, Bauarbeiten an diversen Häusern etc etc etc...

Zitat:
Strafrechtlich ja, zivilrechtlich kann eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gelten. Aber auch die sind um, oder?

Bzw. wann sind denn die Vorfälle erfolgt?


Januar 1987 war mein 18ter Geburtstag, und die Unterschrift war sca 3 Monate vorher.
Yep, das war´s dann wohl. Obwohl es komisch ist dass Anrecht auf direkten Nachlass verjähren kann.

Ich werde meine obige Liste trotzdem abarbeiten um zumindest alles konkret zu wissen.


-- Editiert von Chris196901 am 20.02.2018 21:15

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#9
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn Sie als Kind um Ihr Erbe gebracht wurden, ist das nicht unbedingt verjährt.

Aber Ihre Schilderung ist ziemlich unklar, gerade hinsichtlich solcher Begriffe wie "Pflichtteil". Meiner Meinung nach sollten Sie in Erfahrung bringen was möglich ist (schriftlich) und dann damit zu einem qualifizierten Anwalt.

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#10
 Von 
Chris196901
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von bear):
Wenn Sie als Kind um Ihr Erbe gebracht wurden, ist das nicht unbedingt verjährt.

Aber Ihre Schilderung ist ziemlich unklar, gerade hinsichtlich solcher Begriffe wie "Pflichtteil". Meiner Meinung nach sollten Sie in Erfahrung bringen was möglich ist (schriftlich) und dann damit zu einem qualifizierten Anwalt.


Tja, und das Problem ist genau das. Mir selber ist alles sehr unklar. Aus iregendeinem Grund bin ich 30 Jahre mit einer "Alles gut" Brille rumgelaufen, was diese Angelegenheit angeht.

Ich werde jetzt beim Nachlassgericht erstmal ein Inventar beantragen, wenn es das noch gibt.

-- Editiert von Chris196901 am 20.02.2018 21:49

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Um das auch noch deutlich zu machen:
Die Unterschrift eines Minderjährigen in so einem Zusammenhang ist wirkungslos.

Ich gehe daher davon aus, dass die Sache irgendwie völlig anders abgelaufen ist als Du Dir das aktuell vorstellst.

Seit Januar 1987 sind aber auch schon mehr als 30 Jahre vergangen.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Chris196901
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hh):
Um das auch noch deutlich zu machen:
Die Unterschrift eines Minderjährigen in so einem Zusammenhang ist wirkungslos.

Ich gehe daher davon aus, dass die Sache irgendwie völlig anders abgelaufen ist als Du Dir das aktuell vorstellst.

Seit Januar 1987 sind aber auch schon mehr als 30 Jahre vergangen.


Es wäre für die beiden gar kein Problem gewesen diese zum Zeitpunkt meines 18 Geburtstages ohne meine Anwesenheit zu beglaubigen/beurkunden (wie auch immer).

Der beste Kumpel des damaligen Partners meiner Mutter war und ist einer der bekanntesten Anwälte in Deutschland. Praktiziert nicht mehr, hatte aber seinerzeit eine Kanzlei die unter anderem auch einen Notar hatte.

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Jetzt steigere Dich bitte nicht in eine Verschwörungstheorie hinein.

Du weißt selbst nicht einmal ansatzweise, was damals wirklich passiert ist, beschuldigst dennoch nicht nur Deine Mutter, sondern einen der bekanntesten Anwälte Deutschlands, dass dieser Straftaten begangen haben soll.

Derartige Vorwürfe erscheinen mir aktuell als völlig aus der Luft gegriffen.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Am besten wirklich ein wenig Geld investieren und mit einem spezialisierten Anwalt zusammen feststellen, was gelaufen ist und was man eventuell machen kann.

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#15
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Und um nicht im Nachhinein enttäuscht zu sein, die eigenen Erwartungen sehr klein schrauben. Bei einem in 1979 eingetretenen Erbfall, wird es vermutlich bei Gericht und auch beim Flugzeughersteller nichts mehr in schriftlicher Form geben. Unternehmen vernichten Ihre Akten sowieso regelmäßig und das gilt auch für Gerichte. Nur sind da die Aufbewahrungsfristen länger.

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#16
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Bei einem in 1979 eingetretenen Erbfall, wird es vermutlich bei Gericht und auch beim Flugzeughersteller nichts mehr in schriftlicher Form geben.


Alle wesentlichen Unterlagen des Nachlassgerichts unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von 100 Jahren. Die wird es also wohl schon noch geben.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Chris196901
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hh):
Jetzt steigere Dich bitte nicht in eine Verschwörungstheorie hinein.

Du weißt selbst nicht einmal ansatzweise, was damals wirklich passiert ist, beschuldigst dennoch nicht nur Deine Mutter, sondern einen der bekanntesten Anwälte Deutschlands, dass dieser Straftaten begangen haben soll.

Derartige Vorwürfe erscheinen mir aktuell als völlig aus der Luft gegriffen.


Natürlicherweise habe ich hier im Forum nicht jedes Gespräch mit meiner Mutter, mit dem Partner und auch mit dem Anwalt erwähnt. Sowohl damals als auch im letzten Jahrzent. Glaub mir, ist leider absolut nicht aus der Luft gegriffen und sogar ziemlich wahrscheinlich.

Aber wie gesagt, ich werde jetzt erstmal versuchen an konkretere Fakten zu kommen, um mich nicht verrückt zu machen.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Alle wesentlichen Unterlagen des Nachlassgerichts unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von 100 Jahren.


Sicher? In den von mir erhielten Aufbewahrungsverordnungen für NRW und BW war von 30 Jahren die Rede.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

https://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/57544/20140722_Infoblatt%20zur%20Aktenaussonderung.pdf

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Chris196901
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich danke Euch allen für den Input.
Hat mir sehr geholfen meine Gedanken zu sortieren und meine nächsten Schritte zu entscheiden.

Ich werde jetzt, wie gesagt, versuchen an so viele Papiere zu kommen wie möglich, und dann evtll hier feedback geben zu den Fristen etc.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Der Inhalt des Links, der von cruncc1 gepostet wurde, entspricht dem, was ich gefunden habe. Also generelle Vernichtung nach 30 Jahren und nur bestimmte Dokumente, zu denen eine Aufstellung über den Nachlass nicht zählt, erst nach 100 Jahren. Wenn der TS eine Übersicht über den Nachlass haben will, wird er beim Nachlassgericht wohl nicht fündig.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von Chris196901):
Ich werde jetzt, wie gesagt, versuchen an so viele Papiere zu kommen wie möglich, und dann evtll hier feedback geben zu den Fristen etc.


Danke, das wär interessant, wenn Sie hier berichten wie es weitergeht.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Chris196901
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Mini Update zu den Fristen

Habe heute mit dem Nachlassgericht in Köln geredet, und die Dame hat mir gesagt dass trotz der 30 Jahre Frist dort die Sachen nicht vernichtet werden (ausser in speziellen Fällen) und die Akten bis 1882 zurückgehen. Werde jetzt schriftlich die Akte anfordern..



-- Editiert von Chris196901 am 27.02.2018 11:00

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Die Akte wirst Du nicht erhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Chris196901
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Die Akte wirst Du nicht erhalten.


Wieso bist Du so sicher? Die Dame hat mir gesagt dass wäre kein Problem, wenn vorhanden.


-- Editiert von Chris196901 am 27.02.2018 13:30

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ich weiss immer noch nicht, ob ein Erbe vorliegt. Denn Entschädigungszahlungen nach so einem Unfall gehen versicherungstechnisch doch an die Begünstigten und sind kein Erbteil.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Chris196901
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich weiss immer noch nicht, ob ein Erbe vorliegt. Denn Entschädigungszahlungen nach so einem Unfall gehen versicherungstechnisch doch an die Begünstigten und sind kein Erbteil.

wirdwerden


Schon klar. Die eventuelle Entschädigung recherchiere ich über andere Wege (Bundesarchiv und Flugzeughersteller).
Mit der Nachlassaufstelung geht es mir darum meinen Pflichtteil der Praxis meines Vaters in Erfahrung zu bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Wieso bist Du so sicher?

Die Nachlassakte darf nicht herausgegeben werden. Man kann ggf. dort Einsicht nehmen oder eine Kopie des Nachlassverzeichnisses (das lediglich Kostenzwecken dient) beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Chris196901
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Wieso bist Du so sicher?

Die Nachlassakte darf nicht herausgegeben werden. Man kann ggf. dort Einsicht nehmen oder eine Kopie des Nachlassverzeichnisses (das lediglich Kostenzwecken dient) beantragen.


Ich mache das schriftlich weil ich jetzt im Ausland wohne. Mir ist direkt vom NLG gesagt worden ich könne eine volle Kopie haben. Dass ich die originale Akte nicht kriege ist mir schon klar.

-- Editiert von Chris196901 am 27.02.2018 23:46

0x Hilfreiche Antwort

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