Wohnen in Gewerbe/Mischgebiet

19. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Schellenzange
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnen in Gewerbe/Mischgebiet

Guten Tag,


Ich habe schon viel gelesen im Internet doch würde ich gerne noch mal eine direkte Antwort auf mein Anliegen hören.
Mir ist klar dass man genauere Informationen brauche etc trotzdem hilft mir jeder kleine Hinweis&Tip.

Meine Großeltern habe in den 70er Jahren in einem Mischgebiet einen Gewerblichen Bauplatz gekauft . In der Nachbarschaft bsp gegenüber steht ein reines Wohnhaus. Mein Großvater baute dort ein Wohnhaus und einen Anbau mit Büroräumlichkeiten.
Bis heute wurden diese Räumlichkeiten vermietet. Jetzt stehen beide leer und wir stellen uns die Frage darf ich, wenn ich ein "klein Gewerbe" anmelde diese Räumlichkeiten nutzen als "Wohnbüro" ?!.

Oder nächste Möglichkeit , meine zukünftige Frau ist Geschäftsführerin&Inhaberin einer Firma. Sie würde dort einen 2 Sitz anmelden,wir würden 1 Büroraum inkl 1 Gäste Wc abtrennen von dem Rest . Vorne Arbeiten hinten Wohnen .

Wie sollte ich vorgehen , Statiker, Bauingenieur, Gemeinde. Wo müsste man anfangen ?!

Ich bedanke mich im voraus

-- Editiert von Schellenzange am 19.02.2018 11:42

-- Editiert von Schellenzange am 19.02.2018 11:43

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Mal in kurz:

Es existieren Wohnhaus mit Büroanbau und die Gebäude wurden bis zum Leerstand so genutzt.
Ihr wollt es als Wohnhaus mit Büroanbau nutzen...

Ich sehe bis dahin keinerlei Probleme oder "gesonderte Pflichten", die Nutzung der Gebäude ist doch identisch.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schellenzange
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo , noch mal zur Erklärung . Das Wohnhaus wird nach wie vor von meinen Großeltern genutzt . Die Büro-Räumlichkeiten stehen leer und sollen als Büro & Wohnung genutzt werden . Die Büros haben extra Eingänge . Wir würden also nur die leer stehenden Büro Räumlichkeiten anmieten als Arbeitsplatz ( 1 Zimmer Büro + Wc ) und den Rest als Wohnung ( Wohnbüro) .

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Dann würde man den Büroraum in Wohnraum umwidmen müssen.

Ob das in diesem Fall möglich wäre, lässt man am besten durch eine Fachmann prüfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schellenzange
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok , Fachmann ist immer gut . Nur welchen ?

Ich denke ich gehe zu einem Anwalt der für Baurecht/Mietrecht zustädnig ist . Alleine komme ich nicht weiter, und unwissent auf die Gemeinde rennen will ich auch nicht .

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Der erste Schritt wäre festzustellen, welche Nutzungen dort tatsächlich genehmigt sind. Das ergibt sich aus den vorhandenen Baugenehmigungsunterlagen.

Der Zweite festzustellen: wird an der bisherigen (genehmigten) Nutzung irgendetwas verändert? (aus deiner Beschreibung ist das nicht klar zu erkennen)

Der Dritte (im Fall von Nutzungsänderungen): was ist im Baugebiet möglich (Bebauungsplan)

Für das eventuelle Besorgen der entsprechenden Unterlagen/Grundlagen und die Überprüfung brauchst du doch keinen Anwalt. Im übrigen wäre der passende Fachman eine bauvorlageberechtigte Person (Architekt), die sich mit den örtlichen Vorschriften auskennt.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Schellenzange):
unwissent auf die Gemeinde rennen will ich auch nicht .

Die Gemeinde in die Pläne der Umnutzung zu früh zu involvieren, wäre aus Erfahrung nicht so gut.

Deshalb würde ich einen Architekten empfehlen, der auch die loklen Baubestimmungen kennt..


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Schellenzange
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Also schon mal vielen dank für die Tipps und die Hilfe. Eine Frage hätte ich noch , vielleicht kann man die ja pauschal so beantworten . Sollte am Ende alles für eine Umnutzung sprechen, hat dann die Gemeinde immer noch das letzte Wort ?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Schellenzange):
Sollte am Ende alles für eine Umnutzung sprechen, hat dann die Gemeinde immer noch das letzte Wort ?

Nö, nur das vorletzte.
Das letzte Wort hätte das Gericht, das die Entscheidung überprüfen würde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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