Neuwagenkauf - erst Getriebeschaden dann Loch im Tank

19. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Handwerker68
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Neuwagenkauf - erst Getriebeschaden dann Loch im Tank

Wir sind ein kleiner Handwerksbetrieb und bestellten am 1.8.2016 einen VW T6 Neufahrzeug mit Schaltgetriebe als Benziner (um nicht vom Dieselskandal betroffen zu sein und auch weiterhin in die Innenstädte zu kommen).
Das Fahrzeug wurde dabei nicht bei einem VW-Händler in Auftrag gegeben, sondern bei einem spezialisierten Umbaubetrieb, u.a. wurden verbaut ein Apothekerschrank, ein Werkzeugschrank, eine kleine Werkbank zum ausklappen.
Am 13.12.2016 wurde das Fahrzeug durch mich bei dem Umrüstbetrieb abgeholt.
Ich möchte zunächst der Vollständigkeit halber auf Problem 1 eingehen, meine eigentliche Frage bezieht sich dann auf Problem 2.

Problem 1:
Auf der Rückfahrt stellte ich nach einigen 100km fest, dass das Fahrzeug vibriert. Außerdem war ein leises kratzendes/schabendes rhythmisches Geräusch zu hören, das z.B. im 5. Gang langsamer war und beim Schalten in den 4. Gang schneller wurde, im 3. Gang noch schneller usw.
Zu Hause angekommen fuhr ich daraufhin zu meiner VW Vertragswerkstatt. Das Fahrzeug wurde überprüft und ein Getriebeschaden diagnostiziert. Die Vorderachse musste ausgebaut werden, der Motor angehoben um das Austauschgetriebe einbauen zu können.
Die Ausfallzeit betrug 14 Tage, die Kosten wurden allerdings vollumfänglich von VW getragen. Ich informierte diesbezüglich auch meine Vertragspartner, den Umbaubetrieb. Dieser teilte mir dann mit, man könne da nichts machen, sein Umbau hingegen wäre absolut fachgerecht.

Problem 2:
Das Fahrzeug funktionierte danach 6 Monate einwandfrei. Im Sommer 2017 machte mich mein Mitarbeiter darauf aufmerksam, dass der Innenraum nach längeren Autobahnfahrten nach Benzin riecht und er davon Kopfschmerzen bekäme. Ich ließ den Wagen von der VW-Werkstatt überprüfen,
allerdings ohne Befund. Man sagte nur, dass man den Tank (der immerhin knapp 100 Liter fasst) im Sommer nicht bis Anschlag befüllen solle. Wir hielten uns daran, der Benzingeruch blieb jedoch bestehen. Anfang November ließ ich den Wagen abermals im Zuge einer Durchsicht in der Werkstatt überprüfen, da sich der Benzingeruch verstärkt hatte, jedoch erneut ohne die Ursache zu finden. Über Silvester 2017/2018 stellte ich das KFZ über mehrere Tage in einer Tiefgarage ab, als ich dann eines Morgens wieder zum Auto kam nahm ich bereits in ca. 5m um das Fahrzeug einen starken Benzingeruch war.
Auch der Innenraum roch stark nach Benzin. Ich schaute mit einer Taschenlampe unter das Fahrzeug und konnte unter dem Tank Spuren von heruntergelaufenem Benzin entdecken, worauf ich sofort meiner Werkstatt einen erneuten Besuch abstattete.
Als das Fahrzeug auf der Bühne stand, meinte der Werkstattmeister, dass von unten, außer den Flecken, die auch Straßendreck/Salz sein könnten, nichts zu sehen sei - man müsse den Tank ausbauen.
Nachdem der Tank entfernt war konnte man das ganze Spektakel sehen: Der Umbaubetrieb hatte zum Befestigen des Apothekerschrankes, der sich an der Trennwand befindet, viel zu lange Schrauben (selbstschneidende Blechschrauben) verwendet und diese einfach durch das Bodenblech gejagt, wobei eine den Tank getroffen hat.
Am Anfang war die ganze Sache noch dicht aber durch Erschütterungen, die zwangsläufig im normalen Fahrbetrieb auftreten, hat sich diese Schraube gelöst und ist ein Stück herausgewandert. Bei jedem Bremsvorgang konnte der Kraftstoff nun über das entstandene Loch (6mm Durchmesser) austreten. Man hat nur solange davon nichts gemerkt, da Benzin die Eigenschaft hat sich an der Luft zu verflüchtigen, was durch den Fahrtwind noch verstärkt wird. Nachdem das Hitzeschutzblech des Tanks entfernt war konnten noch weitere Schrauben identifiziert werden (insgesamt mindestens 8!) eine ging knapp am Mittelschalldämpfer vorbei.
Es musste ein neuer Tank bestellt werden - die Ausfallzeit betrug diesmal 5 Tage. Da die Schrauben von oben nicht zugänglich waren, konnten sie nur abgeflext werden. Hinzu kommt das an diesen Stellen die Werksversiegelung zerstört ist und somit auch die Korrosionsbeständigkeit nicht mehr gegeben ist.
Am 11.1.2018 konfrontierte den Chef des Umbaubetriebs mit den Erkenntnissen - dieser meinte nur lapidar, dass wir alle nur Menschen sind und das Fehler passieren können und so schnell brennt kein Auto ab usw. - er müsse seine Betriebshaftpflichversicherung kontaktieren. Er meldete sich zurück mit der Aussage, dass die Versicherung den Schaden nicht regulieren könne, da das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Umbaus noch nicht auf mich zugelassen war. Er würde mir aber aus Kulanz!! anbieten 25% der entstandenen Reparaturkosten zu übernehmen.

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt - laut den AGB des Umbaubetriebes liegt hier eine Verkürzung der Sachmängelhaftung auf 12 Monate vor (B2B). Sollte diese Regelung auch bei solch gravierenden Mängeln greifen, die die Verkehrssicherheit beeinflussen?
Des weiteren ist es nicht möglich, ohne enormen Arbeitsaufwand, den Korrosionsschutz wieder herzustellen - es müssten nahezu alle Hitzeschutzbleche, die Auspuffanlage etc. entfernt werden, um an die Schrauben zu gelangen (Wandlung?).
Hauptaugenmerk liegt für mich jetzt erstmal darin, die entstandenen Reparaturkosten vollständig ersetzt zu bekommen.

Kann ich den Umbaubetrieb vollumfänglich für den entstandenen Schaden haftbar machen? (Frist setzen?)
Für Ideen, wie ich hier Druck aufbauen kann, wäre ich sehr dankbar.


-- Editiert von Handwerker68 am 19.02.2018 12:20

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Handwerker68):
Dieser teilte mir dann mit, man könne da nichts machen,
Was hätten die denn auch noch machen sollen? Die Reparatur wurde ja bereits durchgeführt.

Zitat (von Handwerker68):
Sollte diese Regelung auch bei solch gravierenden Mängeln greifen, die die Verkehrssicherheit beeinflussen?
Ja.
Wäre aber sowieso egal, denn der Schaden wurde bereits repariert ohne dem VK die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Der VK wäre somit generell aus der Haftung raus!

Zitat (von Handwerker68):
Hauptaugenmerk liegt für mich jetzt erstmal darin, die entstandenen Reparaturkosten vollständig ersetzt zu bekommen.
Zu spät. Zuerst muss man Ansprüche anmelden und dem VK die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Das hast du nicht getan. Egal ob Ansprüche bestanden hätten oder nicht. Durch die Vorwegnehme der Reparatur hast du alle Ansprüche zunichte gemacht.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Handwerker68
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Der VK ist ein reiner Umbaubetrieb ohne angegliederte Werkstatt - er kauft als Großkunde die Fahrzeuge an, baut sie um und verkauft sie wieder. Dementsprechend wäre die Reparatur durch diesen Betrieb ohnehin nicht möglich gewesen.
Bis zum Zeitpunkt als der Tank schon ausgebaut war, war ja auch noch nicht klar, dass hier ein vom VK verursachter Mangel vorliegt.
Ich habe den VK daraufhinn angerufen und ihm die Situation geschildert, worauf er erwiderte, ich solle es machen lassen und er kontaktiert seine Betriebshaftpflichversicherung.
Die negative Rückmeldung kam erst über einen Monat später.
Das Fahrzeug steht also mit ausgebautem Tank auf der Hebebühne, ein erneuter Einbau desselben ist nicht möglich aufgrund von Explosionsgefahr (hier bestand ohnehin unmittelbarer Handlungsbedarf)
Ich hätte natürlich meiner Werkstatt sagen können, sie sollen den defekten Tank wieder einbauen um dann die 700 km bis zum VK zu fahren und ihm das Fahrzeug auf den Hof zu stellen, wobei ich mich wohl grob fahrlässig verhalten hätte.
Oder ich hätte das Fahrzeug auf der Hebebühne verrotten lassen bis das Geld vom VK oder dessen Versicherung auf meinem Konto eingegangen ist oder ich den Prozess gegen ihn gewonnen habe.
Da wir nur dieses eine Fahrzeug unterhalten, hätte ich meinen Betrieb in dieser Zeit halt schließen müssen.
Wie man es dreht und wendet ich wüsste nicht wie ich mich hier hätte anders verhalten sollen - also bitte keine konstruktive Kritik sondern Möglichkeiten zur Lösung des Problems aufzählen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
also bitte keine konstruktive Kritik sondern Möglichkeiten zur Lösung des Problems aufzählen.
Fürs nächste mal lernen und die Sache jetzt als Lehrgeld abschreiben.

Zitat:
Der VK ist ein reiner Umbaubetrieb ohne angegliederte Werkstatt - er kauft als Großkunde die Fahrzeuge an, baut sie um und verkauft sie wieder.
Trotzdem hat er das Recht nachzubessern!
Zitat:
Dementsprechend wäre die Reparatur durch diesen Betrieb ohnehin nicht möglich gewesen.
Wie der Händler das bewerkstelligt ist seine Sache, er kann das Fahrzeug dafür sogar zu einer Hinterhofwerke geben.

Zitat:
Ich habe den VK daraufhinn angerufen und ihm die Situation geschildert, worauf er erwiderte, ich solle es machen lassen und er kontaktiert seine Betriebshaftpflichversicherung.
Diese Aussage gab es nie!!! Wenn du andere Meinung bist, beweise diese Aussage bitte ;)

Zitat:
Ich hätte natürlich meiner Werkstatt sagen können, sie sollen den defekten Tank wieder einbauen um dann die 700 km bis zum VK zu fahren und ihm das Fahrzeug auf den Hof zu stellen, wobei ich mich wohl grob fahrlässig verhalten hätte.
Statt alledem hätte man den VK kontaktieren müssen, es wäre die AUfgabe des VK gewesen den Transport etc zu organisieren.

Zitat:
Oder ich hätte das Fahrzeug auf der Hebebühne verrotten lassen bis das Geld vom VK oder dessen Versicherung auf meinem Konto eingegangen ist oder ich den Prozess gegen ihn gewonnen habe.
Du hättest dem VK eine Frist setzen müssen zur Nachbesserung, hätte er diese verstreichen lassen, hättest du auf seine Kosten andeerweitig nachbessern lassen können.

Du hast dem VK seine Chance zur Nachbesserung vorenthalten, somit darfst jetzt die die von dir in AUftrag gegebenen Dinge auch selber bezahlen...



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Handwerker68
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Du hättest dem VK eine Frist setzen müssen zur Nachbesserung, hätte er diese verstreichen lassen, hättest du auf seine Kosten andeerweitig nachbessern lassen können.


Das hätte auch nichts mehr gebracht, da aufgrund der verkürzten Sachmängelhaftung auf 12 Monate die Ansprüche auf Nacherfüllung zu diesem Zeitpunkt bereits verjährt waren.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Handwerker68):
Kann ich den Umbaubetrieb vollumfänglich für den entstandenen Schaden haftbar machen?

DIe Reparaturen die man hat machen lassen fallen unter "eigemächtige Selbstvornahme". Dies führt in der Regel dazu, das alle Ansprüche verfallen. Insofern wären die 25% eine gute Grundlage - wenn 0% zustünden.


Worüber man aber diskutieren könnte, wäre ob durch das Verhalten des Betriebes und dem Pfusch der noch unter dem Niveau eine Wochenedbastlers liegt, sämtliches Vertrauen in die fachliche Eignung des "Fachbetriebes" verloren ging. Was imEndeffekt dazu führen würde, das hier eine Ausname von der Regel gelten könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was imEndeffekt dazu führen würde, das hier eine Ausname von der Regel gelten könnte.
Nö, denn wäre ja schon von vornherein klar, dass diese Werkstatt die Reparatur nicht selbst würde durchführen können. Es würde also keine Rolle spielen ob der Umbau stümperhaft durchgeführt wurde oder nicht, denn die Reparatur am Kfz würde sowieso eine andere Werkstatt durchführen müssen.
Wenn also aus Kulanz 25% angeboten wurden, dann sollte man schnell zuschnappen bevor das Angebot zurückgezogen wird.

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