Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts folgender Straftat Verkehrsunfall

19. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
FFM-117
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts folgender Straftat Verkehrsunfall


Hallo an alle, ich habe folgendes Anliegen und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann:

Beim Rausrollen meines Autos fiel mir auf, dass von links in niedriger, überschaubarer Geschwindigkeit, ein Bus angefahren kam - ich daraufhin geistesgegenwärtig zum Stehen kam um ihn vorbei zu lassen. Daraufhin kam der Bus ebenfalls zum Stehen und ich wartete immer noch auf ein Vorbeifahren seinerseits. Doch dem war nicht so. Es wurde heftig Gestikuliert, Geschimpft wobei ich mir keiner Schuld bewusst war. Der Bus fuhr und positionierte sich dann so, dass ich nicht mehr weiter ausparken konnte. Ich wurde sozusagen umzingelt und gezielt fixiert. Anschließend bemerkte ich, dass ein Männlicher Fahrgast ein Foto von meinem Kennzeichen machte und sich dann aus dem Bus zu meinem Auto begab um mich lautstark verbal anzugreifen. Er warf mir vor einen Unfall verursacht zu haben wobei sich einige Fahrgäste durch das Bremsen des Buses verletzt hätten. Ich schilderte ihm meinen Standpunkt und dass ich keinerlei physischen Kontakt mit dem Bus hatte bzw. es zu keiner Kollision kam - doch dieser lies sich nicht beruhigen. Im Anschluss fuhr der Bus, ohne weiteren Polizeilichen Einsatz, fort.

Meine Aktuelle Lage ist jene, aufgrund dieser Geschehnisse angezeigt + geladen worden zu sein und ich daraufhin Informationen über die Rechtslage einholen wollte bevor ich weitere Schritte tätige und wie ich überhaupt an die ganze Sache ran gehen sollte.

Wie würdet ihr das alles bewerten und vor allem wie wäre hierbei die korrekte Vorgehensweise?

Freundliche Grüße
G.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kallbacher
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 17x hilfreich)

Waren denn die Fahrgäste überhaupt angeschnallt ?
Wenn nicht, (und es gibt Gurte) ist es denen ihre Schuld.
Wenn nicht (und es gibt keine Gurte, weil Linienbus) auch selber Schuld, da sich jeder Fahrgast so hinzusetzen/hinzustellen hat, daß er im Falle einer verkehrsbedingten Vollbremsung nicht selbst zu Schaden kommen kann.
Zitat:
AG München v. 14.10.2004:
Wenn ein Fahrgast beim Abbremsen des Busses zu Fall kommt, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass er sich entgegen seiner Pflicht nach § 4 III 5 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen nicht hinreichend festgehalten hat.
Quelle: https://www.verkehrslexikon.de/Module/Fahrgaststurz.php
Was wird Dir vorgeworfen ?
Wer klagt was an ?
Hast Du Privatrechtschutz ?
...
Zitat von Dir:
Anschließend bemerkte ich, dass ein Männlicher Fahrgast ein Foto von meinem Kennzeichen machte und sich dann aus dem Bus zu meinem Auto begab um mich lautstark verbal anzugreifen.

Hat er denn auch DICH als Person fotografiert ?
Dann darfst Du gerne einen Gegenanzeige gegen "noch Unbekannt" machen, da er Dich zuerst darum bitten muss, ein Foto zu machen (Persönlichkeitsverletzung / Recht am eigenen Bild)
Zitat:
Das Recht am eigenen Bild ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nach Ansicht des BGH handelt es sich um ein vermögenswertes Ausschließlichkeitsrecht, da sowohl ideelle Interessen als auch kommerzielle Interessen des Abgebildeten betroffen sein können.
Quelle: http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html

was heißt verbal lautstark angegriffen ?
Hat er auch noch versucht, Deine Tür zu öffnen ?
Dann kannst Du ihn auch noch wegen Hausfriedensbruchs anzeigen.

Hat er denn etwas an Deinem Auto beschädigt ?
Dann auch noch wegen Sachbeschädigung

Schimpfwörter ?
Ja, auch die sind in einem Strafbestandsregister gelistet.

War es denn ein Fahrgast ?
Ist er gestürzt und hat sich deswegen so aufgeführt ?
Dann muss er sich an den Verkehrsbetreiber wenden (Betreiber der Buslinie).
Er hat schließlich einen "Vertrag" mit diesem (Ticket) und ist somit gegen unvorhersehbare Ereignisse "versichert".
Dies aber nur bis zu einem gewissen Grad:
-Verkehrsbedingte, unvorhersehbare Ereignisse wie Rutschen, Hinfallen, etc. geht auf Konto des Fahrgasts, da er sich hinreichend festhalten muss (Eigenverantwortlichkeit)
-Fahrlässige oder vorsätzliche Ereignisse wie schwerer Unfall wegen Unachtsamkeit, Eile etc (auch Fremdverschulden) trägt der Verkehrsbetreiber.

Also, nochmal:
Was wird Dir vorgeworfen ?

Und nichts angeben und unterschreiben.
Im Zweifel Aussage verweigern und einen Anwalt hinzuziehen...

-- Editiert von Kallbacher am 19.02.2018 09:17

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Hat er denn auch DICH als Person fotografiert ?
Dann darfst Du gerne einen Gegenanzeige gegen "noch Unbekannt" machen, da er Dich zuerst darum bitten muss, ein Foto zu machen (Persönlichkeitsverletzung / Recht am eigenen Bild)


Das ist so nicht richtig. Hier bestand ein berechtigtes Interesse daran, das Foto zu schießen. Damit wird das Persönlichkeitsinteresse nachrangig.

Zitat:
War es denn ein Fahrgast ?
Ist er gestürzt und hat sich deswegen so aufgeführt ?
Dann muss er sich an den Verkehrsbetreiber wenden (Betreiber der Buslinie).
Er hat schließlich einen "Vertrag" mit diesem (Ticket) und ist somit gegen unvorhersehbare Ereignisse "versichert".


Auch das ist so nicht richtig. Es besteht sowohl beim Busunternehmen als auch beim Autofahrer eine Haftung aus Betriebsgefahr. Auch der Autofahrer ist versichert. Beim Autofahrer kommt aber je nach genauen Umständen auch noch eine Haftung aus Verschulden hinzu.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hier bestand ein berechtigtes Interesse daran, das Foto zu schießen. Damit wird das Persönlichkeitsinteresse nachrangig.
Nicht nur das. Denn es ist überhaupt nicht verboten, jemanden zu fotografieren (in der Regel, insbesondere in der Öffentlichkeit).

Und das steht sogar korrekt in dem von Kallbacher verlinkten Text, hätte er mal selber lesen sollen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Meine Aktuelle Lage ist jene, aufgrund dieser Geschehnisse angezeigt + geladen worden zu sein Wegen was denn? "Verkehrsunfall" ist kein Straftatbestand.
Schimpfwörter ? Ja, auch die sind in einem Strafbestandsregister gelistet. Nö. Allenfalls ist der Tatbestand "Beleidigung" in einem Buch namens "Strafgesetzbuch" aufgeführt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen