Unfall durch Dritten, dem kein Schaden entstanden ist.

18. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
mausmausmaus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Unfall durch Dritten, dem kein Schaden entstanden ist.

Guten Abend,

Folgendes Problem... Ich wollte heute Auto waschen und in eine Waschbox fahren und wartete darauf, dass die Dame im Skoda die Waschbox verlässt. Nachdem sie dies tat fuhr ich langsam los. Der Herr im Mercedes wartete allerdings auch und fuhr, nachdem ich schon angefahren war zügig los, um in die Box zu fahren und nahm mir dabei die Vorfahrt.
Um einen Unfall zu verhindern bremste ich stark ab und setzte zügig zurück, damit es nicht zu einem Zusammenstoß kommt. Frau Skoda fuhr derweil hinter mir um das Auto herum. Durch das zurücksetzten von mir kam es zu einem Unfall.

Augenscheinlich trägt der Mercedesfahrer somit zumindest eine Mitschuld am Unfall. Die Polizei teilte der Skodafahrerin und mir nun aber mit, dass sich der Unfall auf keinen öffentlichen Grund ereignete und somit der Benzfahrer nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, da auf solchen Plätzen nicht die StVO gilt.

Der Mercedesfahrer verließ noch vor dem Eintreffen der Polizei den Unfallort.

Die Frage nun: kann der Mann im Mercedes irgendwie belangt werden?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Wie konnte man - trotzden das man nach hinten schaute - den Skoda übersehen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mausmausmaus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Steht da irgendwo, dass ich in diesem Moment nach hinten geschaut habe? Ich denke nicht. Wenn man keine hilfreiche Antwort geben kann dann doch lieber gar nichts sagen ‍

-- Editiert von mausmausmaus am 19.02.2018 00:12

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von mausmausmaus):
Steht da irgendwo, dass ich in diesem Moment nach hinten geschaut habe? Ich denke nicht.

Tja, und daran das man elementarste Dinge nicht beachtet, soll der Mercedesfahrer jetzt wie genau schuld sein? Das ist dann wohl eher "selbst schuld".
Also aus der Ecke heraus wird man ihm nichts anhängen können



Zitat (von mausmausmaus):
und nahm mir dabei die Vorfahrt.

Und diese Vorfahrt ergab sich jetzt woraus genau?
Hatte man selbst Verkehrszeichen Nr. 301 / 306 oder er Verkehrszeichen Nr. 205 / 206?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich wüsste auch nicht, wie man den Mercedes-Fahrer hier heranziehen sollte... Es ist nicht verboten, auf eine solche Box zuzusteuern und für Ihre Überreaktion kann er auch nichts. Meiner Meinung nach ist das einzig eine Sache zwischen Ihnen und der Geschädigten.

-- Editiert von fb367463-2 am 19.02.2018 00:56

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
mausmausmaus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Aussage macht ja nun auch wenig Sinn. Dann kann ich ja auch sagen, es ist nicht verboten über eine Kreuzung zu fahren, anderen die Vorfahrt zu nehmen und wenn danach ein massencrash entsteht, ich aber keinen Schaden habe, dann mir ja Wurst.

Die Polizei ist auch er Ansicht dass der Mann belangt werden sollte. Es geht darum einen Weg zu finden wie, da der Unfall ja nun auf privaten Gelände passierte.

Und ich bitte nun höflich darum, dass keine weiteren Kommentare zu verfassen, die nicht zur Lösung des Problems beitragen. Danke.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von mausmausmaus):
Es geht darum einen Weg zu finden wie, da der Unfall ja nun auf privaten Gelände passierte.

Dann sollte man mal die Rückfragen beantworten.
Aber vermutlich gab es auch keine "Vorfahrt" für Dich.


Und wenn es an der Rechtsgrundlage fehlt, dann kann man hakt auch niemanden belangen.



Zitat (von mausmausmaus):
Die Polizei ist auch er Ansicht dass der Mann belangt werden sollte.

Deren Ansicht ist aber nicht relevant, sondern alleine die Rechtslage.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Ich sehe auch keinerlei (rechtlich relevantes) Verschulden seitens des Mercedes.

-- Editiert von Lazyboy am 19.02.2018 08:25

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#8
 Von 
Kallbacher
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von mausmausmaus):
Steht da irgendwo, dass ich in diesem Moment nach hinten geschaut habe? Ich denke nicht. Wenn man keine hilfreiche Antwort geben kann dann doch lieber gar nichts sagen ‍

-- Editiert von mausmausmaus am 19.02.2018 00:12


Somit ist ja alles erklärt.
Du postest hier öffentlich, daß Du nicht nach hinten geschaut hast.
Somit hast Du die Vollschuld.
Aus der Nummer kommst Du ja nun nicht mehr raus.
Die Skoda-Frau könnte theoretisch mit 50Km/h hinten an Dir vorbeirauschen.
Wenn Dein Fahrzeug nach hinten zurücksetzt, MUSST Du Dich mit Deinen Augen vergewissern, daß das auch unfallfrei möglich ist.
Hättest Du NICHT zurückgesetzt und der Benz wäre Dir reingefahren, während DU STEHST, ist er zu 100 % Schuld, wenn es zum Anprall kommt.
Es handelt sich um ein Privatgrundstück des Waschanlagenbetreibers und somit gilt KEINE StVo.
Lediglich eine Art Hausordnung gegenseitige Rücksichtnahme, Langsamfahren, kein Müll rauswerfen....solche Sachen).
Da Du aber der Skoda-Frau "reingefahren" bist, trägst Du die Verantwortung.
Das muss den Benz Null interessieren.
Ich denke, das sollte nun verständlich für Dich sein.

Kannst ja mal Rückmeldung geben, was nun aus der Sache wird.
Nur so wird ein Thread auch brauchbar.



-- Editiert von Kallbacher am 19.02.2018 08:35

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von mausmausmaus):
Dann kann ich ja auch sagen, es ist nicht verboten über eine Kreuzung zu fahren, anderen die Vorfahrt zu nehmen und wenn danach ein massencrash entsteht, ich aber keinen Schaden habe, dann mir ja Wurst.


Nee, dass kann man in diesem Beispiel eben nicht, weil es sich bei der Kreuzung ja um öffentlichen Raum handelt, und es da entweder die Rechts vor links Regelung gibt, oder eine verbindliche Regelung der Vorfahrt durch Verkehrszeichen.

Vergleichbar gilt dies aber nicht auf dem Waschplatz oder auf großen Parkplätzen von Einkaufzentren.
Zitat (von mausmausmaus):
und nahm mir dabei die Vorfahrt.
Das dürfte unter Berücksichtigung auch aller anderen Beiträge eine falsche rechtliche Einschätzung sein. Es gab keine Vorfahrtberechtigung und somit für den anderen Fahrer auch keine Pflicht diese einzuräumen. Was nun den Schluss nahelegt, der MB Fahrer war schneller, hat aber nichts falsch gemacht.

Für das Unfallereignis war sein handeln rechtlich nicht relevant - moralisch mag man das anders sehen.
Es wäre allerdings auch nicht relevant, wenn es sich wie behauptet um eine Verletzung der Vorfahrt gehandelt hätte, denn die Gefahrabwehr war durch den aufgenötigten Bremsvorgang abgeschlossen.
Die anschließende Rückwärtsfahrt ist eine neue zwar durch den MB Fahrer ausgelöste aber für den Unfall nicht kausale Tat.

Die Antwort auf die Frage von Harry (oben) bringt zwar nicht viel in Richtung MB Fahrer, könnte aber für eine Kostenaufteilung in Richtung Skoda-Fahrerin wichtig sein.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von mausmausmaus):
Und ich bitte nun höflich darum, dass keine weiteren Kommentare zu verfassen, die nicht zur Lösung des Problems beitragen. die mir nicht passen.Danke.


Wofür sollte denn Ihrer Meinung nach der Mercedes Fahrer herangezogen werden? "Vorfahrt genommen"? "Hat mich zum Zurücksetzen genötigt"? "Er hatte ja gucken können, wohin ich fahre"?

Der Mercedes Fahrer hat nun mal nichts mit Ihrem Zurücksetzen zu tun, das war Ihre Entscheidung und Fehlverhalten, wenn Sie nicht in den Rückspiegel schauen. Wären Sie stehen geblieben und hätten nicht zurückgesetzt, dann müsste der Mercedes-Fahrer im Falle, dass er Ihnen reingefahren wäre, den Schaden ersetzen. Aber so war es ja ganz offensichtlich nicht.

Auch wenn's Ihnen nicht gefällt.

-- Editiert von fb367463-2 am 19.02.2018 10:40

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Die Frage nun: kann der Mann im Mercedes irgendwie belangt werden?

Realistisch: Nein

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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