Erbe kann Pflichtteil von einem Pflichtteilberechtigten erwerben - sinnvoll?

18. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
SATURN05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbe kann Pflichtteil von einem Pflichtteilberechtigten erwerben - sinnvoll?

Erbgemeinschaft - Erbe kann den Pflichtteil eines Pflichteilberechtigten käuflich erwerben.

Angenommen eine Erbgemeinschaft besteht aus 5 Pflichtteilberechtigten und einem Alleinerben.
Ein Pflichteilberechtigter würde gerne aus der Erbengemeinschaft austreten und seinen Pflichtteil an einen anderen , z B. dem Alleinerben verkaufen.

- macht es für den Alleinerben Sinn den Pflichtteil zu erwerben und welche Vorteile hätte er dadurch?
- welche Nachteile hätte er (der Alleinerbe) dadurch?
- wenn sinnvoll, wie wird so etwas abgewickelt?

Danke für die Hilfe.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Die Schilderung macht keinen Sinn.

Wenn es einen Alleinerben gibt, gibt es keine Erbengemeinschaft.

Der Alleinerbe muss den Pflichtteil an den Pflichtteilberechtigten zahlen.
Den Pflichtteil (welcher IMMER aus Geld besteht) zu erwerben macht daher überhaupt keinen Sinn, da er dann Geld dafür bezahlt, dass er kein Geld mehr bezahlen muss.

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#2
 Von 
SATURN05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Das scheint mir plausibel (ich war etwas schreibfaul).

Genauer: Mutter (M) war verheiratet und hatte 5 Kinder (K1 - K5). Nach dem Tod ihres Mannes hat sie das Ganze in einer fortgesetzten Gütergemeinschaft (M mit K1 bis K5) fortgeführt. Aus der nachfolgenden Beziehung kam mit einem neuen Partner ein weiteres Kind (K6) hinzu. Nach dem Tod von M wurde K6 zum Alleinerben von M. Es besteht also eine fortgesetzte Gütergemeinschaft, aus der die Kinder K1 - K5 Ansprüche haben - und mit dem Tod von M ist eine Erbengemeinschaft dazugekommen.
D. heißt 50% vom Gesamt geht an die K1 - K5. Aus den anderen 50%, von denen K6 Alleinerbe ist gehen die Pflichtteile von K6 an K1 - K5, daher die Pflichtteilsansprüche von K1 - K5 an K6.

K3 würde seinen Pflichteilsanspruch an K6 verkaufen um aus der Erbauseinandersetzung auszuscheiden.
Der Pflichtteil wurde bereits von seinem Anwalt beziffert. K6 würde evtl. kaufen um die Sache zu vereinfachen und zu beschleunigen.

- macht es für den Alleinerben (K6) Sinn den Pflichtteil zu erwerben und welche Vorteile hätte er dadurch?
- welche Nachteile hätte er (der Alleinerbe) dadurch?
- wenn sinnvoll, wie wird so etwas abgewickelt?

(ich hoffe diese Beschreibung ist besser)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von SATURN05):
K3 würde seinen Pflichteilsanspruch an K6 verkaufen


Das macht so noch immer keinen Sinn, oder sprechen wir von unterschiedlichen Werten ala, K3 Anspruch = 20.000 €, VK = 15.000 € ???

Um es Dir zu verdeutlichen ein Anderes Beispiel:

K6 hat einen Schuldschein Zugunsten von K3 über 1000€ ausgestellt.
K3 möchte anstatt der 1000€ in (bar/überwiesen) von K6, nun den Schuldschein an K6 für 1000€ verkaufen.

Der Sinn dahinter? :crazy:

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ist die Fragestellung evtl. missverständlich?
Kann es sein, dass es nicht um den Kauf des Pflichtteils geht, sondern um den Kauf des Erbteils aus der Erbengemeinschaft K1-K5?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SATURN05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

... komplizierte Angelegenheit.

Um aus den trägen Mühlen und langwierigen Verhandlungen der fortgesetzten Gütergemeinschaft mit anschließender Erbengemeinschaft auszutreten würde K3 seine Rechte und Pflichten bzgl. der Erbsache an den "Alleinerben" verkaufen.
K3 hätte den Vorteil das er den vereinbarten Kaufpreis sofort erhält und, da er sämtl. Rechte und Pflichten überträgt,
sich über die Erbsache keine Gedanken mehr machen muss.
Der Alleinerbe hätte den Vorteil das "nur noch" 4 Pflichteilsberechtigte mit an den Tisch geholt werden müssen,
er aber natürlich das Geld für diesen Erwerb vorstrecken muss - egal wie lange die Teilung dauert.

Würde dies Sinn machen?
Da für Entschlüsse immer alle zustimmen müssen, egal wie hoch der Anteil ist (und sei es nur 1%) ist der o. g. Erwerb mit gewissen Risiken behaftet. Wie ist ihre Einschätzung, Empfehlung - kaufen oder nicht kaufen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Was ist denn das langfristige Ziel von K6?
Das Ausscheiden von K3 aus dem Konstrukt bietet K6 erst mal keinen Vorteil.
Sollte aber das Ziel von K6 sein, die Gemeinschaft möglichst bald aufzulösen, dann könnte es von Vorteil sein, wenn K3 nicht ausscheidet - weil ja K3 auch Interesse an einer schnellen Auflösung hat. Dann argumentieren 2 von 6 für eine Auflösung, und nicht 1 von 5!

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