Immobilienkauf, Täuschung?

18. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Heinz_Peter
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 41x hilfreich)
Immobilienkauf, Täuschung?

Guten Tag,

ich habe mal wieder eine Frage und zwar geht es um den Kauf von Immobilien (Einfamilienhaus). Wir haben ein Haus gekauft, im Exposé als auch bei der Besichtigung wurde uns mitgeteilt dass das Haus aus sog. Hohlblocksteinen gebaut wurde. Nun konnte man natürlich bei der Besichtigung da es verputzt ist nicht sehen was für ein Material verwendet wurde.
Als wir die Tapete runterkratzen, im 1.OG, habe wir festgestellt das auch der Untergrundputz nur noch sehr locker auf der Wand hielt also entfernten wir diesen. Wir mussten 35qm Wand den Putz entfernen, da diese Wand eben nicht aus Hohlblockstein bestand sondern aus sog. alten DDR Sauerkrautsteinen. Die Wände wurden mittlerweile neu verputz und auf die Frage an die Firma warum nur an diesen Stellen der Putz so lose ist wurde uns gesagt das es aufgrund der Sauerkrautsteine so wäre. Es sind die Zwischenwände also die Nichttragenden Wände die aus diesem Material bestehen.
Die Aussenwände sind wohl aus Hohlblocksteinen aber auch nur teilweise wie wir später vom Verkäufer erfahren hatten. Da ein Teil aus Y Tong (Gasbeton) ist.

Der Makler wusste das wir nur ein Massiv gebautes Haus aus Stein (auch nicht Gasbeton) wollten. Wir haben Zeugen als er uns bei der Besichtigung auf Nachfrage sagte das gesamte Haus ist aus Hohlblockstein als auch das wir noch das Exposè haben wo das Haus so beschrieben wird.

Nun ist meine Frage ob ich dagegen gerichtlich etwas machen kann bzw. was ich was ich tun kann?
Da m.M. wir getäuscht worden sind und deutlich mehr Arbeit haben, Geld bezahlen müssen und auch das Objekt nun mindestens 2 Wochen trocknen muss, damit es bezugsfertig ist.


MfG und eine schönen Sonntag euch!


-- Editiert von amarsch123 am 18.02.2018 08:43

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von amarsch123):
Wir haben Zeugen als er uns bei der Besichtigung auf Nachfrage sagte das gesamte Haus ist aus Hohlblockstein als auch das wir noch das Exposè haben wo das Haus so beschrieben wird.

Und mit welchem Wortlaut hat man die Zusicherung der Eigenschaft im notariellen Kaufvertrag?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heinz_Peter
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 41x hilfreich)

Falls die Frage Ernst gemeint war... es gibt solch eine Zusicherung nicht in unserem Kaufvertrag.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von amarsch123):
Falls die Frage Ernst gemeint war...

Das war sie.



Zitat (von amarsch123):
es gibt solch eine Zusicherung nicht in unserem Kaufvertrag.

Dann hat man schlicht Pech gehabt.
Denn bei Immobilien zählt der Inhalt des notartiellen Kaufvertrages.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von amarsch123):
Falls die Frage Ernst gemeint war... es gibt solch eine Zusicherung nicht in unserem Kaufvertrag.

Wenn man Hilfe erwatet, zum Spaß wird wohl kaum so eine Frage gestellt werden.
Und dabei hat man sich die Frage ja selbst beantwortet.
Bei allen Immobiliengeschäften zählt nur was beim Notar unterzeichnet wurde, und das betrifft nicht nur den Zustand sondern auch noch vielleicht noch nicht abgerechnete Anschlussgebühren (kann auch nach 30 Jahren noch kommen).

1x Hilfreiche Antwort

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