Hallo zusammen
Ich habe meine meiner Tochter von 7 Monate ein Handy gekauft ohne Vertrag, das Handy ist ihr runtergefallen so das dass Display gesprungen ist. Mittlerweile lädt das Handy nicht mehr . Geschäft wo ich das Handy gekauft habe sagte zu mir , die werden das Handy einschicken und es wird wohl so sein das die auch das Display mit reparieren würden.waskein Garantie
Fall wäre.ich habe gesagt Dasein nur die ladebuckse reparieren solle. Was ja ein Garantie Fall ist. Das wäre nicht möglich sagte der Verkäufer. Die haben das Handy eingeschickt und hergesagt das die nur die ldebuckse machen sollen.
Wie schätzt ihr das ein? Ich habe doch einen Anspruch auf Garantie oder? Also das die nur die Büchse machen und den Riss außer acht lassen oder? Können die das dann verweigern zu reparieren?
Gruß
Handy Garantie Verkäufer sagt nein
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Kommt ganz daruf an, was die Garantiebedingungen dazu sagen und wie das Gerät konstruiert ist.
Es gibt schon Geräte, bei denen sich leine Bauteile nicht einfach austauschen lassen.
Je nachdem, wie das Handy beim Fall auf gekommen ist, werden Sie Schwierigkeiten haben, nachzuweisen, dass die Probleme beim Laden tatsächlich nicht vom Sturz herrühren. In diesem Fall wäre nämlich keine Garantieleistung möglich.
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Vor diesen Sturz könnte man das Handy aufladen
Dann liegt ja kein Mangel vor. Wenn dann niemand eine Reparatur nach deinen Wünschen durchführen möchte, hast du Pech gehabt
Also ist der Sturz am Ladeproblem schuld - dann müssten Sie schon viel Glück haben, daß das kostenlos repariert wird.ZitatVor diesen Sturz könnte man das Handy aufladen :
Zitatbei den meisten neueren Handies würde das Display beim Öffnen zwecks Reparatur kaputt gehen, wenn es schon einen Riss hat. :
Wenn der Hersteller solche reparaturunfreundlichen Konstruktionen anbietet, dann erscheint es gewagt, auch noch uneingeschränkte Garantien zu gewähren ...
Zitat:erwartet der Kunde, dass der Hersteller dann natürlich auch das Display zahlt?
Selbstverständlich kann von demjenigen, der eine freiwillige uneingeschränkte Garantie gewährt, erwartet werden, daß er bei Reparaturen nebenbei "kaputtreparierte" Displays ersetzt ....
Im Rahmen einer gesetzlichen Mängelhaftung wäre die Sache einfacher: als Händler könnte der Verkäufer seine Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ladebuchsen-Reparatur ( = Kosten der Ladenbuchsen-Reparatur + Kosten für Ausgleich "reparaturbedingter Zwangszerstörung" eines angerissenen Displays ) vom Lieferanten/Hersteller ersetzt verlangen, § 478 BGB .
RK
hallo
es ist ein wenig her das ich dieses Problem geschildert habe.
heute kam ein Brief , da stand drinnen das es eine mechanischen Fehler wäre. keine weitere angaben . nur das die Reparatur 98 euro kosten würde
ich habe dann da angerufen, und die haben mir gesagt da das Display kaputt ist und die das Handy deswegen nicht auseinander nehmen können weil das Display ja dann beschädigt wäre/ganz kaputt ist.
es würde laut deren aussage auch in den AGBs stehen. ich habe mir diese AGBs durchgelesen und da stand drinnen , das kein Garantie auf Akku, Display, kameraglas gegeben ist.
ich habe gesagt dann möchten die mir bitte diese AGBs geben wo das genau steht. weil wenn die solchen schrott Produzieren was nicht reparabel ist ohne Display auseinander zu nehmen dann ist es nicht meine schuld.
die Dame (direkt ZTE hauptniederlassung) hat gesagt das die dann aus Kulanz reparieren lassen würde. ich habe gesagt Kulanz nicht da es ja garantie ist. und die wollte mir auch ein neues Display einbauen lassen. ich habe gesagt das dass nicht nötig ist oder ich das nicht verlange weil das ja die schuld meiner Tochter ist. ich möchte nur das die das wieder reparieren das man das Handy wieder aufladen kann
wenn das jetzt nur eine ausrede war um mich aus der Leitung zu bekommen, bin ich dann in beweis pflicht das diese Beschädigung nicht vom sturz kam?
gruß
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