Wie schreibt man ein Testament wo Kinder unterschiedlich berücksichtigt werden (eigene Kinder und Ki

15. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
mellanie
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Wie schreibt man ein Testament wo Kinder unterschiedlich berücksichtigt werden (eigene Kinder und Ki

Hallo zusammen,

uns beschäftigt schon seit längerem eine Frage und vielleicht kennt sich jemand aus und hat Lust etwas dazu zu schreiben. Das wäre toll!

Wir sind seit vielen Jahren verheiratet (ohne Ehevertrag). Mein Mann hat ein Kind aus 1. Ehe. Wir haben zwei weitere Kinder zusammen. Wenn mein Mann stirbt soll das Kind aus erster Ehe selbstverständlich einen Teil erben. Aber nun ist es so, dass ich vor kurzem über eine Erbschaft doch etwas mehr Geld bekommen habe. Nun nehmen wir mal an ich sterbe und mein Mann erhält meinen Besitz und dann stirb er. Erben dann alle drei Kinder zu gleichen Teilen?

Ich würde es schön finden, wenn mein Teil später auf meine Kinder aufgeteilt würde, ich kenne das Kind meines Mannes nicht mal, sie haben keinen Kontakt. Was kann ich/wir tun dass mein Teil nicht an sein Kind geht. Wobei sein Kind nicht generell enterbt sein sollte, das ist nicht unser Ziel, aber meinen Besitz würde ich gerne nur meinen Kindern zukommen lassen. Geht das? Wie müsste so ein Testament aussehen?

Vielen Dank für an alle Ratgebenden

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Nun nehmen wir mal an ich sterbe und mein Mann erhält meinen Besitz und dann stirb er. Erben dann alle drei Kinder zu gleichen Teilen?

Wenn es kein Testament gibt, ja.
Zitat:
Ich würde es schön finden, wenn mein Teil später auf meine Kinder aufgeteilt würde..

Das kann man machen. Die Formulierung eines solchen Testaments sollte man einem Notar überlassen.

Bei einem notarielles Testament sparen sich die Erben später die Kosten für die Erbscheine. Somit sind die Kosten in etwa ausgeglichen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Geht das?


Ja, das geht.

Zitat:
Wie müsste so ein Testament aussehen?


Das Formulieren eines Testamentes wäre unzulässige Rechtsberatung. Außerdem gibt es mehrere Varianten, wie man so etwas lösen kann, so dass in einem direkten Gespräch mit dem Notar die Vor- und Nachteile verschiedener Varianten besprochen werden sollten, damit Ihr Euch dann entscheiden könnt, welche Variante für Euch die beste ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Du solltest dafür sorgen, das dieses geerbte Geld auch getrennt von eurem gemeinsamen Vermögen angelegt und verwaltet wird.
Dann ist immer eine saubere Trennung da. Vielleicht willst du es ja auch schon frühzeitig deinen Kindern geben, z.B. als Zuschuss zur ersten eigenen Wohnung.

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#4
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Ich hätte vermutet dass, wenn die Schreiberin verstirbt, das Erbe zunächst auf den Ehemann und die leiblichen Kinder verteilt wird. Erst wenn der Ehemann anschließend verstirbt würde auch nur SEIN Anteil vom Erbe auch zu Teilen dem Kind aus erster Ehe zufließen. Liege ich da falsch?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
Liege ich da falsch?
Nein, du liegst genau richtig.

Zitat (von mellanie):
Nun nehmen wir mal an ich sterbe und mein Mann erhält meinen Besitz
Das tut er nicht, denn deine Kinder würden ebenfalls erben, zumindest nach der gesetzlichen Erbfolge wenn ihr nichts anderes bestimmt (Stichwort: Berliner Testament).

Zitat (von mellanie):
Ich würde es schön finden, wenn mein Teil später auf meine Kinder aufgeteilt würde,
Deine Kinder erhalten bereits nach deinem Tod einen Teil. Nämlich jeder bereits 25%. Nach dem Tod deines Mannes würden sie dann noch einmal je 33,3% von dessen Eigentum bekommen. Deine eigenen Kinder hätten im Endeffekt dann also jeweils 41,65% und dein Stiefkind 16,65% Wenn du damit würdest leben können, dann bräuchtest du gar nichts zu machen. Du kannst aber natürlich auch jetzt bereits dein Geld deinen Kindern komplett schenken! Das wäre die absolut einfachste Lösung.



-- Editiert von -Laie- am 16.02.2018 13:08

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Ich hätte vermutet dass, wenn die Schreiberin verstirbt, das Erbe zunächst auf den Ehemann und die leiblichen Kinder verteilt wird.


So weit richtig

Zitat:
Erst wenn der Ehemann anschließend verstirbt würde auch nur SEIN Anteil vom Erbe auch zu Teilen dem Kind aus erster Ehe zufließen. Liege ich da falsch?


Das ist falsch. Der Nachlass des Ehemannes umfasst sein komplettes Vermögen einschließlich des Teils, das er von seiner Frau bereits geerbt hat. Dieses Vermögen geht zu gleichen Teilen an seine leiblichen Kinder.

Zitat:
Deine Kinder erhalten bereits nach deinem Tod einen Teil. Nämlich jeder bereits 25%. Nach dem Tod deines Mannes würden sie dann noch einmal je 33,3% von dessen Eigentum bekommen. Deine eigenen Kinder hätten im Endeffekt dann also jeweils 41,65% und dein Stiefkind 16,65% Wenn du damit würdest leben können, dann bräuchtest du gar nichts zu machen.


Das trifft so nur dann zu, wenn das Vermögen auf beide Ehegatten exakt gleich verteilt ist. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall. Abgesehen davon kommen für die Kinder unterschiedliche Ergebnisse heraus abhängig davon, welcher Ehegatte zuerst verstirbt.

Eine testamentarische Regelung ist daher sehr sinnvoll.

Zitat:
Was kann ich/wir tun dass mein Teil nicht an sein Kind geht.


Hierzu wäre z.B. die Einsetzung Deines Mannes als Dein Vorerbe und Deiner Kinder als Nacherben eine geeignete Konstellation. Details und mögliche Varianten sollten mit dem Notar besprochen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das ist falsch. Der Nachlass des Ehemannes umfasst sein komplettes Vermögen einschließlich des Teils, das er von seiner Frau bereits geerbt hat. Dieses Vermögen geht zu gleichen Teilen an seine leiblichen Kinder.
Nö, das ist schon richtig was sie geschrieben hat, sie hat es nur etwas komisch formuliert und du dadurch falsch verstanden. Klar umfasst das das gesamte Vermögen des Vaters, aber der Teil den die Kinder vorher bereits von der Mutter geerbt hätten eben nicht mehr.

Zitat (von hh):
Das trifft so nur dann zu, wenn das Vermögen auf beide Ehegatten exakt gleich verteilt ist
Das spielt prozentual gesehen, keine Rolle. Prozentrechnung ist unbestechlich :grins:

Verstirbt der Ehemann zuerst geht das Stiefkind, in Bezug auf das Erbe das die Mutter erhalten hat, komplett leer aus, denn dieses Geld gehört der Mutter und ist somit kein Tel der Erbmasse des Vaters.
Stirbt die Mutter zuerst und dann der Vater, so erhält das Stiefkind, wenn die gesetzliche Regelung Anwendung findet, 16,65% des Geldes was die Mutter als Erbe erhalten hat. Zuerst erbt der Vater 50% des Geldes welches die Mutter geerbt hatte und dieses wird dann, nach seinem Tod, wenn wiederum die gesetzliche Erbfolge Anwendung findet, zu gleichen Teilen auf alle Kinder aufgeteilt.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Nö, das ist schon richtig was sie geschrieben hat, sie hat es nur etwas komisch formuliert und du dadurch falsch verstanden.


Ich bin davon überzeugt, dass Du es falsch verstanden hast, denn warum sonst schreibt man SEIN in Großbuchstaben? Aber es ist nun klargestellt und der Fragesteller kann sich die passende Antwort heraussuchen.

Zitat:
Das spielt prozentual gesehen, keine Rolle. Prozentrechnung ist unbestechlich


Echt? Dann beweise ich Dir jetzt das Gegenteil :grins:

Ehemann hat Vermögen 50.000€, Ehefrau hat 100.000€
Ehefrau verstirbt, dann Ehemann 100.000€, Kind2+3 je 25.000€
Ehemann verstirbt Kind1 33.333€, Kind2+3 je 58.333€
In Prozenten ausgedrückt: Kind1 22,2%, Kind 2+3 je 38,9%

In diesem Beispiel könnte man durch entsprechende Formulierungen im Testament den Anspruch von Kind1 auf 1/3 des Ehemannes, also 16.666€ beschränken. Selbst eine Beschränkung auf 8.333€ wäre möglich.

Und wenn Du Deine Prozentrechnung nur in Bezug auf das Vermögen der Ehefrau verstanden haben möchtest, dann schreib, das doch bitte auch klar, hast Du ja jetzt auch gemacht. Lies Dir Deine Antwort#5 noch mal in Ruhe durch und denke mal darüber nach, wie man die eigentlich verstehen musste.

So wie ich das verstanden habe, möchte die Ehefrau gar nichts von ihrem eigenen Vermögen an das Kind1 vererben. Das ist problemlos möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ehemann verstirbt Kind1 33.333€, Kind2+3 je 58.333€
In Prozenten ausgedrückt: Kind1 22,2%, Kind 2+3 je 38,9%
:grins: Sag ich doch, Prozentrechnung ist unbestechlich
Wie setzen sich denn die 33.333€ zusammen?
Antwort: 16.666€ aus den 50.000 des Eigenkapitals des VatersV und 16.666 aus den geerbten 50.000 des Vaters.
Preisfrage: 16.666 von 100.000 (aktuelles Guthaben der Mutter) sind wie viel Prozent :grins:
Das Stiefkind erhält also, auch nach deiner Darstellung, die von mir genannten 16,65% aus dem Vermögen der Mutter.

Ich bin überzeugt davon, dass sie SEIN geschrieben hat, weil um klar zu stellen, dass sie damit die Hälfte dessen gemeint hat was sie ursprünglich selbst geerbt hat und die anderen 50% bereits den Kindern gehören.

Zitat (von hh):
Lies Dir Deine Antwort#5 noch mal in Ruhe durch und denke mal darüber nach, wie man die eigentlich verstehen musste.
Ich sehe jetzt nicht was da missverständlich wäre. Welchen Teil davon hältst du denn für missverständlich?

-- Editiert von -Laie- am 16.02.2018 17:11

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wollen wir das jetzt wirklich ausdiskutieren? :fight:

Du hast in Antwort#5 geschrieben:

Zitat:
Nach dem Tod deines Mannes würden sie dann noch einmal je 33,3% von dessen Eigentum bekommen.


Das ist ja richtig, und das sind bei meinem Beispiel 22,2% des Gesamtvermögens.

Zitat:
Antwort: 16.666€ aus den 50.000 des Eigenkapitals des VatersV und 16.666 aus den geerbten 50.000 des Vaters.


Schön, dass wir uns jetzt einig sind.

Zitat:
Ich bin überzeugt davon, dass sie SEIN geschrieben hat, weil um klar zu stellen, dass sie damit die Hälfte dessen gemeint hat was sie ursprünglich selbst geerbt hat und die anderen 50% bereits den Kindern gehören.


Und ich bin genau der gegenteiligen Meinung und kann auch nicht erkennen wie mit SEIN das Vermögen der Ehefrau gemeint gewesen sein kann.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mellanie
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Boh, ich bin überwältigt!
Ich wollte nur kurz reinschauen ob sich schon was getan hat wegen meiner Frage und nun sehe ich, dass ich super-viele Infos bekommen habe. VIELEN, VIELEN DANK für jeden einzelnen Beitrag! Ich muss es mir nun ganz in Ruhe erst mal durchlesen, da mir jeder Beitrag sehr wichtig ist. Was ich schon mal klar rauslese ist, dass es generell möglich ist und das freut mich sehr. Und wir brauchen definitiv einen Notar. Sein Kind soll nicht leer ausgehen, auf keinen Fall, aber das geerbte Geld würde ich gerne nur auf meine Kinder aufteilen.
Also vielen Dank nochmal, eine echte Hilfe von Euch, Danke und viele Grüße

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