Hallo,
AN ist im Dauereinsatz beim Kunden. AN wohnt zwischen AG und Kunden, ENtfernugn zum AG 50km, zum Kunden 100km.
Wenn AN nun einen Firmenwagen nutzt für die Fahrten von Zuhause zum Kunden (ohne Privatnutzung), muss er dann den Wagen trotzdem mit 1% Listenpreis versteuern ? Oder müsste er immer zum AG fahren, den Wagen dort abholen, zum Kunden und abends wieder zum AG umsteigen ins Privatfahrzeug und dann wieder heim ?
Firmenwagen 1% oder nicht ?
22. Januar 2018
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Frage vom 22. Januar 2018 | 20:19
Von
Status: Lehrling (1167 Beiträge, 314x hilfreich)
Firmenwagen 1% oder nicht ?
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#1
Antwort vom 22. Januar 2018 | 20:49
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Die bloße Möglichkeit, das Auto privat nutzen zu können, reicht für die Anwendung der 1%-Methode. Das kann vermieden werden, wenn über die Führung eines Fahrtenbuches nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt wird. Wir das Fahrzeug nur in geringem Umfang privat genutzt, so können darüber statt pauschal 1% auch die tatsächlichen anteiligen Kosten versteuert werden.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten dabei übrigens als Privatnutzung.
#2
Antwort vom 23. Januar 2018 | 19:44
Von
Status: Lehrling (1167 Beiträge, 314x hilfreich)
Ich hätte das hier dazu gefunden:
Zitat:Praxis-Beispiel
Dienstwagennutzung bei Einsatzwechseltätigkeit
Ein Bauführer ist das ganze Jahr ausschließlich auf unterschiedlichen Baustellen in einem Großstadtbereich eingesetzt. Da die Entfernungen zwischen Wohnung und Einsatzstelle regelmäßig weniger als 30 Kilometer betragen, kehrt er arbeitstäglich nach Hause zurück. Er fährt dabei mit seinem Dienstwagen auf direktem Weg zur Einsatzstelle. Den Betriebssitz sucht er nur gelegentlich etwa einmal pro Monat auf. Der Arbeitgeber hat keine erste Tätigkeitsstätte durch arbeitsrechtliche Zuordnung festgelegt.
Ergebnis: Der Arbeitnehmer hat keine erste Tätigkeitsstätte. Sämtliche Fahrten sind nach Reisekostengrundsätzen zu behandeln. Ein geldwerter Vorteil für die Fahrten zum Betriebssitz ist nicht zu erfassen, da diese als auswärtiges Dienstgeschäft gelten.
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#3
Antwort vom 23. Januar 2018 | 21:36
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Dann würde das hier
Zitat:Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten dabei übrigens als Privatnutzung.
nicht gelten.
Ich hatte das so verstanden, dass der AN mehr als 1x pro Monat den Dienstsitz aufsucht.
Die 1%-Regelung oder alternativ die Führung eines Fahrtenbuches gilt aber dennoch.
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