Finanzamt will verkaufte Lebensversicherung besteuern

22. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
rodan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Finanzamt will verkaufte Lebensversicherung besteuern

Guten Tag ,

Ich habe 2016 eine Lebensversicherung verkauft .
Diese wurde vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen bevor die Abgeltungssteuer kam .
Auch 12 Jahre bestand schon der Vertrag .
Mein Finanzberater hat gesagt das wäre steuerfrei ich müsste keine Steuer zahlen .
Dann hat man mir den Steuerbescheid geschickt und das Finanzamt forderte Abgeltungssteuer .
Ich dachte es handelt sich um einen Berechnungsfehler des Finanzamtes und legte Widerspruch ein .
Das Finanzamt lehnte meinen Widerspruch ab und schrieb mir folgendes :

>> Nach Auskunft der Versicherung handelt es sich bei der Veräußerung der Ansprüche um Einkünfte
nach § 20 Abs. 2 Nr.6 ESTG.
Sollten Sie gegenläufige Nachweise haben , reichen Sie diese bitte ein , andernfalls kann
Ihrem Einspruch nicht entsprochen werden . <<

Ich habe über § 20 Abs. 2 Nr.6 ESTG selbst recherchiert und auch ein bisschen was gefunden
aber ich kapier das nicht richtig .

Ich geh ja mal davon aus dass das Finanzamt im Recht ist aber kann mir vieleicht das jemand
ein klein wenig erklären dass ich das besser verstehe sogar mein Finanzberater ist überfordert
mit der Sache .

Also vor 2005 war das und der Vertrag hat ja eine Laufzeit von 12 Jahren nach meiner eigenen
Recherche und was mein FInanzberater müsste ich da keine Steuer zahlen .

Aber das Finanzamt redet jetzt von einer Veräusserung .
Darf hier das Finanzamt wirklich besteuern ??
Ist es vieleicht so wenn ich die Lebensversicherung gekündigt hätte anstatt zu verkaufen dass ich
dann keine Steuer zahlen müsste aber durch den Verkauf das als Veräußerung bewertet
wird und das Finanzamt dann nach § 20 Abs. 2 Nr.6 ESTG besteuern darf ???

Hat jemand schon mal so einen Fall gehabt bzw. kann mir das jemand erklären dass ich das auch verstehe .

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Eigentlich müsste der verkauf einer Lebensversicherung, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, die mindestens 12 Jahre lief und für die mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden steuerfrei sein. Wenn die Lebensversicherung nach dem 31.03.1996 abgeschlossen wurde, muss die Todesfallsumme mindestens 60% der beitragssumme betragen.

Zitat:
Ich geh ja mal davon aus dass das Finanzamt im Recht ist


Das ist jedenfalls nicht offensichtlich der Fall. Wenn hier ein Fehler gemacht wurde, dann aber von Deiner Versicherung und nicht vom Finanzamt. Die Versicherung hat nämlich dem Finanzamt gemeldet, dass die Veräußerung steuerpflichtig ist. An diese Meldung hält sich das Finanzamt, wenn Du nicht beweisen kannst, dass die Meldung Deiner Versicherung fehlerhaft war.

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