Ex-Partnerin nutzte die Wohnung alleine, weigert sich nun Miete zu zahlen

22. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
PatrickStephan
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex-Partnerin nutzte die Wohnung alleine, weigert sich nun Miete zu zahlen

Hallo Liebe Community,

der Fall ist so: nach der Trennung Ende Oktober haben ich und meine Expartnerin vereinbart, dass Sie zunächst in der Wohnung bleibt. Gekündigt hat Sie zum 1.2.2018 Für die Zeit bis zum Dezember hat Sie dann auch die Miete sowie die Nebenkosten (Strom) übernommen.
Nun Ist Januar, bis zum 19.12.2018 nutzte Sie die Wohnung alleine. Es kam dann lediglich die Nachrricht : Schlüssel liegen auf dem Tisch ich bin komplett raus.

Raus ist Sie nicht nur mit Ihrem Habe sondern auch mit diversen Artikeln von mir.... (Leider keine Rechnungsbelege mehr).

Nun zu meiner Frage, da wir als Mieter ja bis zum 1.2.2018 gemeiscnahftlich im Mietvertrag standen und es nur intern geregelt war haften wir beide ja gesamtschuldnerisch...

Aber habe ich die Möglichkeit Ihr einen Rechnungsbeleg über die Zeit vom Januar zukommen zu lassen, bzw über die Hälfte der Kosten.

Und wie baue ich diese Rechnung auf.

Da ich nicht in Mietschulden geraten möchte würde ich in Vorleistung gehen. oder ist das falsch?

Hab ich überhaupt eine Möglichkeit auf eine Zahlung von ihr wenn Sie sich komplett weigert?


Lieben Dank im Voraus

Grüße Patrick

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von PatrickStephan):
Nun zu meiner Frage, da wir als Mieter ja bis zum 1.2.2018 gemeiscnahftlich im Mietvertrag standen und es nur intern geregelt war haften wir beide ja gesamtschuldnerisch...


So sieht es aus.

Zitat (von PatrickStephan):
Aber habe ich die Möglichkeit Ihr einen Rechnungsbeleg über die Zeit vom Januar zukommen zu lassen, bzw über die Hälfte der Kosten.


Auch das ist korrekt.

Zitat (von PatrickStephan):
Da ich nicht in Mietschulden geraten möchte würde ich in Vorleistung gehen. oder ist das falsch?


Der einzig richtige Weg um Ärger mit dem Vermieter vorzubeugen.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von PatrickStephan):
Hab ich überhaupt eine Möglichkeit auf eine Zahlung von ihr wenn Sie sich komplett weigert?


Sicherlich, SIe verklagen Sie auf Zahlung Ihres Anteils. Hier nehmen SIe sich einen Anwalt zur Seite, der macht das direkt richtig.

Ich gehe mal davon aus, dass SIe beide im MV stehen und BEIDE auch zum Ende des Monats gekünidgt haben?

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Warum soll er das tun? Soll doch der VM die Ex verklagen und seine Arbeit selber machen.

Guck dir mal an, wann ein Vollstreckungsbescheid zugestellt ist und wann nicht
Mehr werd ich dazu aber nicht sagen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Warum soll er das tun? Soll doch der VM die Ex verklagen und seine Arbeit selber machen.

Wieder mal Schwachsinn oder den Eingangspost nicht verstanden:
Zitat (von PatrickStephan):
Nun zu meiner Frage, da wir als Mieter ja bis zum 1.2.2018 gemeiscnahftlich im Mietvertrag standen und es nur intern geregelt war haften wir beide ja gesamtschuldnerisch...

Beide haften gemeinschaftlich, und der Gläubiger kann sich einen der beiden Schuldner heraus nehmen.
Ist wie in einer GBR.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Warum soll er das tun? Soll doch der VM die Ex verklagen und seine Arbeit selber machen.


Echt jetzt?

Aus dem Eingangspost:

Zitat (von PatrickStephan):
Nun zu meiner Frage, da wir als Mieter ja bis zum 1.2.2018 gemeiscnahftlich im Mietvertrag standen und es nur intern geregelt war haften wir beide ja gesamtschuldnerisch...


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Akkarin):
Warum soll er das tun? Soll doch der VM die Ex verklagen und seine Arbeit selber machen.

Wieder mal Schwachsinn oder den Eingangspost nicht verstanden:
Zitat (von PatrickStephan):
Nun zu meiner Frage, da wir als Mieter ja bis zum 1.2.2018 gemeiscnahftlich im Mietvertrag standen und es nur intern geregelt war haften wir beide ja gesamtschuldnerisch...

Beide haften gemeinschaftlich, und der Gläubiger kann sich einen der beiden Schuldner heraus nehmen.
Ist wie in einer GBR.

Vielen Dank für die Erklärung, aber ich hatte das schon in der Schule und später noch mal im Studium.
Du musst meine Antwort ganz lesen, die Erklärung steht in #3 zwischen den Zeilen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Akkarin):
Warum soll er das tun? Soll doch der VM die Ex verklagen und seine Arbeit selber machen.


Echt jetzt?

Aus dem Eingangspost:

Zitat (von PatrickStephan):
Nun zu meiner Frage, da wir als Mieter ja bis zum 1.2.2018 gemeiscnahftlich im Mietvertrag standen und es nur intern geregelt war haften wir beide ja gesamtschuldnerisch...


Ja echt. Beide haften gegenüber dem Vermieter und der darf sich aussuchen an wen er sich hält.
Das heißt aber nicht, weil Sie beschlossen hat, dass sie damit nichts mehr zu tun haben will, er jetzt automatisch alles alleine vorstrecken muss und dann auf eigene Kosten die Ex verklagen muss. Man kann auch erst mal abwarten, ob der VM überhaupt reagiert. Vielleicht schickt er den MB ja auch nur zur an die Ex?

Sicherlich ist das mit Risken behaftet, aber der Weg die vorgestreckten Gelder von der Ex wieder einzuklagen ist auch nicht risikoloser. Denn evtl. hat die sich ja vorher selber schlau gemacht, wie man einen eigentlich einen berechtigten Vollstreckungsbescheid zu Fall bringt, und dann ist der TE doppelt gekniffen.

Wer bürgt, wird halt erwürgt. Und genauso hat es noch nie Sinn gemacht, die Arbeit anderer Leute zu machen.

Man muss sich lediglich mit den Kosten und den Eintrittswahrscheinlichkeiten vertraut machen.
Aber wer immer einfach alles bezahlt, ist zu 100% sein Geld los.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Ja echt. Beide haften gegenüber dem Vermieter und der darf sich aussuchen an wen er sich hält.


Du bist sicher, dass du vermietest`?

Wer wäre denn so dumm und würde nur einen verklagen? Da werden beide in einem Abwasch verklagt. Gibts das denn, dass du sowas schreibst und 0815 ständig vorwirfst, der würde die Leute aufs Glatteis führen?

Zitat (von Akkarin):
Sicherlich ist das mit Risken behaftet, aber der Weg die vorgestreckten Gelder von der Ex wieder einzuklagen ist auch nicht risikoloser


Auch das ist falsch, hier spart der TE zumindest die Verfahrenskosten des Verfahrens, welches der VM würde anstreben um zu seinem Recht zu kommen.

Zitat (von Akkarin):
Wer bürgt, wird halt erwürgt. Und genauso hat es noch nie Sinn gemacht, die Arbeit anderer Leute zu machen.


Wieso bürgen? Der steht mit der Ex zusammen im Mietvertrag als Hauptmieter.

Zitat (von Akkarin):
Aber wer immer einfach alles bezahlt, ist zu 100% sein Geld los.


Wer immer alles bezahlt ist zumindest in erster Linie ein redlicher Mensch, der seinen vertraglichen Verpflcihtungen nachkommt.

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#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Akkarin):
Ja echt. Beide haften gegenüber dem Vermieter und der darf sich aussuchen an wen er sich hält.


Du bist sicher, dass du vermietest`?

Total.

Zitat (von AltesHaus):
Wer wäre denn so dumm und würde nur einen verklagen? Da werden beide in einem Abwasch verklagt


Schick mir mal deine email per PN. ich schick dir dann ein interessantes aktuelles Urteil zum Thema Blödheit der Vermieter ;-)


Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Akkarin):
Sicherlich ist das mit Risken behaftet, aber der Weg die vorgestreckten Gelder von der Ex wieder einzuklagen ist auch nicht risikoloser


Auch das ist falsch, hier spart der TE zumindest die Verfahrenskosten des Verfahrens, welches der VM würde anstreben um zu seinem Recht zu kommen.

Den musst du mir erklären. Wieso soll das biliger sein? Der TE muss einkalkulieren, dass er von seiner EX 0 € wiederbekommt und zusätzlich die Gerichtskosten gegen die Tante in den Sand setzt. Ausserdem teilt er sichn ja die Verfahrenskosten mit der Ex, da der Vm doch beide verklagt ;-)


Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Akkarin):
Wer bürgt, wird halt erwürgt. Und genauso hat es noch nie Sinn gemacht, die Arbeit anderer Leute zu machen.


Wieso bürgen? Der steht mit der Ex zusammen im Mietvertrag als Hauptmieter.

Ausbildung zum Bankkaufmann . 1. Lehrwoche. Im Übrigen eine reine Analogie.

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Akkarin):
Aber wer immer einfach alles bezahlt, ist zu 100% sein Geld los.


Wer immer alles bezahlt ist zumindest in erster Linie ein redlicher Mensch, der seinen vertraglichen Verpflcihtungen nachkommt.

Da kann ich nichts gegen sagen, Ausser guck mal in deine Signatur.
Meine Antwort deutet an, wie ich das verteidigen würde. Den Rest muss der geneigte Leser sich selbst erarbeiten. Ich kann ja schlecht in einem Rechtsforum offen dazu raten, dass recht zu verbiegen. Dafür gibt's schließlich Rechtsanwälte.

Zitat (von AltesHaus):
Gibts das denn, dass du sowas schreibst und 0815 ständig vorwirfst, der würde die Leute aufs Glatteis führen?

Klar mich wundert nur warum du den Unterschied nicht siehst. ich wollte hier lediglich sagen, dass es noch andere Verteidigungstrategien gibt, als stumpfes zahlen, die wird sich der TE aber selber erarbeiten müssen.

0815Frager erfreut sich hingegen daran, dem Fragesteller größtmögliche Angst einzujagen. Warum er das tut, bleibt leider sein Geheimnis. Aber sein Verhalten ist schlicht unredlich. Die Fragesteller haben hier in der Regel weder erfahrung noch juristische Grundkenntnisse. Da kann dem arglosen TE schon Angst und Bange werden, was ihm da alles als drohkullisse völlig sinnfrei aufgetischt wird.

-- Editiert von Akkarin am 23.01.2018 00:17

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Klar mich wundert nur warum du den Unterschied nicht siehst. ich wollte hier lediglich sagen, dass es noch andere Verteidigungstrategien gibt, als stumpfes zahlen, die wird sich der TE aber selber erarbeiten müssen.

Wider mal bewusste falsche Hoffnung setzen, anscheinend freut man sich wenn die Leute wo hier Fragen stellen und nach solchen Quark dann handeln würden, wenn diese dann auf der Straße stehen, oder Ärger am Hals haben.
Zitat:
1. Das Außenverhältnis – Mehrere Mieter sind Gesamtschuldner – Jeder schuldet die gesamte Miete
Sind an einem Mietverhältnis mehrere Mieter beteiligt, sind sie sog. Gesamtschuldner i. S. d. § 421 BGB . Dies bedeutet, dass der Vermieter die gesamte Miete von jedem der Mieter in voller Höhe – selbstverständlich insgesamt nur einmal- verlangen kann.

Der Vermieter kann von einem der beiden die gesamten Miete fordern, und wenn es sein muss klagen.
Zitat:
2. Das Innenverhältnis- Verpflichtung im Zweifel zu gleichen Teilen- abweichende Vereinbarungen sind möglich
Von dem Außenverhältnis des einzelnen Mieters zum Vermieter ist das Innenverhältnis der Mitmieter untereinander zu unterscheiden. Für dieses bestimmt § 426 Abs.1 S.1 BGB , dass sie im Zweifel im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet sind. Die Mieter können aber auch eine abweichende Vereinbarung treffen und einem Mieter im Innenverhältnis die Verpflichtung zur Entrichtung der gesamten Miete auferlegen oder die Anteile anders als von § 426 Abs.1 S.1 BGB vorgesehen festlegen.

http://www.mietrecht.org/mietschulden/gemeinsamer-mietvertrag-mietrueckstaende/
Zitat (von Akkarin):
0815Frager erfreut sich hingegen daran, dem Fragesteller größtmögliche Angst einzujagen.

Schon wieder mal wie die gelbe Frucht,
und der TE hat es selbst geahnt, wenn die Ex nicht bezahlt sind Mietrückstände vorhanden, der TE möchte in der Wohnung bleiben, was ja verständlich ist.
Der Vermieter braucht sich nicht die Mühe machen bei der Ex die ausstehende Mietzahlung ein zu fordern, es reicht aus wenn er die Schulden dem verbleibenden der zwei Partner einfordert,
Der TE muss sich im Innenverhältnis eben bei der Ex die Kohle wieder zurück holen.

Zitat (von AltesHaus):
Du bist sicher, dass du vermietest`?

Wie kommt man darauf, sie ist Mieterin mit einem unendlichen Hass auf Vermieter. In der blinden Wut werden dann falsche Ratschlage erteilt, welche in die Richtung gehen, alles dem Vermieter in die Schuhe zu schieben.
Hier sogar scheut sie nicht mal zurück, bewusst die den Fragesteller ins Verderben laufen zu lassen, denn mit dem Ignorieren von Außen- und Innenverhältnis wird ein falscher Irrglaube verbreitet.
Sie kann nicht mal einen Link vorbringen, welcher ihre wirre These stützt.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Muss sie auch nicht, denn du verdreht da einiges.

Dass der VM sich aussuchen darf, wen er in Anspruch nimmt, ist doch völlig unstreitig.

Ich sage nur, man kann auch einfach mal abwarten, wen er den Inanspruch nimmt.

Allerdings haben wir beide ein diametral entgegengesetztes Verständnis ueber den Sachverhalt.

Nach deiner Darstellung ist der TE ausgezogen, bis die Ex ausgezogen ist, dann wieder eingezogen und will nun alleine die Wohnung bewohnen.
Skurril, aber nicht unmöglich.

Alternativ koennte der TE ausgezogen sein, dann ist die Ex im Dezember auch ausgezogen und am 01.02. endet das Mietverhältnis, so dass es nur um die 6 Wochen von Mitte Dezember bis Ende Januar geht.

Der Eingangsthread gibt deine Version erstmal nicht her, dass musste dann der TE bestätigen.

Im Übrigen habe ich nur was gegen Vermieter, die vermieten mit Lehensherrschaft verwechseln.

Aber zu deiner Theorie :

Zitat (von 0815Frager):
, der TE möchte in der Wohnung bleiben, was ja verständlich ist.
Der Vermieter braucht sich nicht die Mühe machen bei der Ex die ausstehende Mietzahlung ein zu fordern, es reicht aus wenn er die Schulden dem verbleibenden der zwei Partner einfordert,
verbreitet.

Wo genau nimmst du die Wahrnehmung her, dass der TE noch in der Wohnung wohnt? Und wieso ist es relevant, ob der VM nun den verbleibenden Partner ranziehen darf, wenn doch beide ausgezogen sind?

Viel interessanter ist doch, gibt es eine Kaution? Wer hat die gezahlt? Wer macht die Übergabe am 31.01? Wessen neue Adresse hat der VM vorliegen? Bei wem von beiden ist ueberhaupt was zu holen? Und später mal wie funktioniert das mit der Zustellung.

Signatur:

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Wie kommt man darauf, sie ist Mieterin mit einem unendlichen Hass auf Vermieter. In der blinden Wut werden dann falsche Ratschlage erteilt, welche in die Richtung gehen, alles dem Vermieter in die Schuhe zu schieben.


Nein so ist es nicht, sie hat nach eigenen Angaben eine Wohnung, welche sie sozial vermietet, warum auch nicht.

#9
Zitat (von Akkarin):
Meine Antwort deutet an, wie ich das verteidigen würde. Den Rest muss der geneigte Leser sich selbst erarbeiten. Ich kann ja schlecht in einem Rechtsforum offen dazu raten, dass recht zu verbiegen. Dafür gibt's schließlich Rechtsanwälte.


Nein, das kann ich so nicht gelten lassen. Der TE soll darauf vertrauen, dass der VM ihn nicht verklagt. Das ist ganz dünnes Eis, darauf würde ich noch nicht mal mit dem kleinen Finger hinweisen.

Der TE sitzt mit im Zahlungsboot. ICH würde die Schuld begleichen und mir dann im Innenverhältnis den Anteil von der Ex holen, für welchen SIe gerade zu stehen hat. Zur Not auch gerichtlich. Man kennt sich ja und weiß ob und wenn, wie was da zu holen ist.

0x Hilfreiche Antwort

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