Mehr Netto vom Brutto

22. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)
Mehr Netto vom Brutto

Hallo Zusammen,

würde mich freuen, wenn ich von euch ein paar Gedanken dazu bekomme.

Eine Person bekommt mit dem Aprilgehalt variable Bonuszahlung bei einer Wochenarbeitszeit von 40h
Wenn diese Person im April 2 Wochen unbezahlten Urlaub nimmt, wird das Gehalt (logischerweise) halbiert für diesen Monat.
Demzufolge sind die Abgaben geringer und damit steigt die gesamte Netto-Lohnausschüttung (Gehalt für 20h plus Bonus).

Nun meine Frage:
Die Freistellung wirkt sich auf das Jahresgesamtbrutto aus (- 2 Wochen). Hat das höhere Netto im April irgendwelche steuerrechtlichen Auswirkungen bei der Steuer Erklärung für das entsprechende Jahr?
Denkt ihr, dass so ein Konstrukt irgendwelche Nebenwirkungen hat?
Vorteile wären: Weniger arbeiten (2 Wochen), dafür aber mehr Netto bekommen als wenn voll gearbeitet worden wäre.

Gibt es eine Stolperfalle, die hier nicht bedacht wird?

Freue mich auf Eure Meinungen!

-- Editiert von Therese am 22.01.2018 12:52

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Weniger arbeiten (2 Wochen), dafür aber mehr Netto bekommen als wenn voll gearbeitet worden wäre. Das ist falsch - der Nettolohn sinkt ebenfalls.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Die Abgaben vom Bonus sind nicht identisch mit denen vom Lohn. Ich vermute durch den geringen Lohn sinkt für diesen Monat der persönliche Steuersatz, der wiederum dann auf den Bonus angewandt wird.
Hier ein gerundetes Beispiel (X und Y sind dabei zwei aufeinanderfolgende Jahre):
Gehalt April 201X (40h Arbeit): 5.000
Bonus: 16.000
Netto: 12.000
Gehalt April 201Y (20h Arbeit): 1.500
Bonus: 17.000
Netto: 14.000

Edit: Will sagen: Ja, natürlich sinkt auch der Nettolohn, aber durch den geänderten Steuersatz steigt wiederum das Netto vom Bonus, weil weniger Abgaben.
Bei der Steuererklärung würde vermutlich festgestellt: Die Person hat X Jahresbrutto und davon Y Abgaben getätigt. Diese sind - bedingt durch Bonus vs. Steuersatz - geringer als sie sein müssten. Dann müsste zwangsläufig eine Nachberechnung erfolgen. Die Frage wäre daher wohl, ob diese Nachberechnung höher, niedriger oder gleich dem Netto ist, das man im April mehr bekommen hat.
Ist etwas verworren ;) Ggf würde das Finanzamt hier eine Hilfestellung geben können. Wenns so einfach wär, würds ja jeder machen.

-- Editiert von Therese am 22.01.2018 13:56

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Edit: Will sagen: Ja, natürlich sinkt auch der Nettolohn, aber durch den geänderten Steuersatz steigt wiederum das Netto vom Bonus, weil weniger Abgaben.


Das Beispiel gilt aber nur dann, wenn man jeweils im gesamten Jahr lediglich 20h arbeitet. Durch 2 Wochen unbezahlten Urlaub nur im April erreicht man diesen Effekt nicht.

Zitat:
Die Frage wäre daher wohl, ob diese Nachberechnung höher, niedriger oder gleich dem Netto ist, das man im April mehr bekommen hat.


Für die Festlegung der Einkommensteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung kommt es alleine auf das Jahresgesamtgehalt an. Wie das Gehalt über das Jahr verteilt wurde ist daher nicht relevant.

Zitat:
Gehalt April 201X (40h Arbeit): 5.000
Bonus: 16.000
Netto: 12.000


Die Jahressteuer wird dann auf ein Bruttogehalt von 76.000€ ermittelt. Sie ist daher identisch mit der Steuer, die jemand bezahlen muss, der ein Bruttogehalt von 6.333€/Monat erhält, aber keinen Bonus. Wer also durch unbezahlten Urlaub auf Gehalt verzichtet, hat damit auch echte Einbußen.

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#4
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wer also durch unbezahlten Urlaub auf Gehalt verzichtet, hat damit auch echte Einbußen.

Das verstehe ich nicht. Wie kommt dann das höhere Netto im April des Jahres Y zustande? Gleicher Zeitraum, aber weniger Arbeit.
Meines Erachtens - und das ist eigentlich auch die umgekehrte Erfahrung - gilt ein Steuersatz immer pro Monat. Macht ja eigentlich auch Sinn. Wenn ich ein halbes Jahr viel arbeite und das nächte halbe Jahr wenig, muss doch zwangsläufig ein Steuersatz immer pro Monat gelten und nicht irgendwie hochgerechnet aufs ganze Jahr. Dann würde man ja bei der wenigen Arbeit "bestraft" werden für die viele Arbeit davor.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wie kommt dann das höhere Netto im April des Jahres Y zustande? Gleicher Zeitraum, aber weniger Arbeit.


Die Bonuszahlung wird auf das Jahresgehalt hochgerechnet. Im Jahr 201X hat man ein Jahresgrundgehalt von 60.000€ und im Jahr 201Y ein Jahresgrundgehalt von 18.000€. Aufgrund der Progression wird daher der Bonus im Jahre 201X deutlich höher besteuert als im Jahre 201Y.

Dieser Effekt ergibt sich aber nicht, wenn man nur im April 201X 2 Wochen unbezahlten Urlaub nimmt. Das Grundgehalt des Jahres 201X sinkt dann nur von 60.000€ auf 57.500€. Der Einfluss auf die Besteuerung der Bonuszahlung ist dann gering.

Gib mal in einen Gehaltsrechner das Gehalt des Monats April 201X (18.500€) ein. Da wirst Du feststellen, dass da ein Nettogehalt von erheblich weniger als 14.000€ heraus kommt. Das liegt einfach daran, dass die Lohnsteuer auf Einmalzahlungen anders berechnet wird als die Lohnsteuer auf regelmäßiges Gehalt.

Zum Nachlesen: § 39b Abs. 3 EStG

Zitat:
Meines Erachtens - und das ist eigentlich auch die umgekehrte Erfahrung - gilt ein Steuersatz immer pro Monat.


Da täuscht Du Dich und das hat nichts mit Erfahrung zu tun.

Zitat:
Wenn ich ein halbes Jahr viel arbeite und das nächte halbe Jahr wenig, muss doch zwangsläufig ein Steuersatz immer pro Monat gelten und nicht irgendwie hochgerechnet aufs ganze Jahr.


Für das regelmäßige Monatsgehalt ist das auch richtig. Für Einmalzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld oder aber der Auszahlung des Jahresbonus trifft das nicht zu.

Zitat:
Dann würde man ja bei der wenigen Arbeit "bestraft" werden für die viele Arbeit davor.


Was ist denn das für eine Logik?
Im Mittel kommt übrigens eine Steuererstattung heraus, wenn z.B. ein Azubi seine Ausbildung beendet und dann ab Jahresmitte Vollzeit arbeitet. Wo wird denn da jemand bestraft?

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#6
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Ok, verstanden! Durch die Hochrechnung aufs Jahr ist mein Gedankenkonstrukt falsch. Würde man im Januar 2 Wochen unbezahlt nehmen und auch im Januar der Bonus kommen, wäre die Hochrechnung dann vermutlich 12x halbes Januargehalt und dann das Netto höher.
In meinem X/Y Beispiel war in den Monaten Jan-April Elternzeit/Teilzeit, das heißt durch die Hochrechnung aufs Jahr entsprechend auch alles geringer. Also wenn man so will eine glückliche Fügung der Dezember-Geburt ;)
Dann hat sich alles andere erübrigt, weil ich das mit der Hochrechnung nicht wusste.
Dankeschön.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Würde man im Januar 2 Wochen unbezahlt nehmen und auch im Januar der Bonus kommen, wäre die Hochrechnung dann vermutlich 12x halbes Januargehalt und dann das Netto höher.


Nein, durch unbezahlten Urlaub erreicht man den Effekt nicht, da als Grundlage nicht 12x das jeweilige Monatsgehalt genommen wird, sondern das voraussichtliche Jahresgehalt. Wenn man jedoch im Januar in Teilzeit arbeitet und dann nach Auszahlung des Bonus in Vollzeit wechselt, dann tritt dieser Effekt ein.

Das gleicht sich allerdings im Rahmen der Steuererklärung aus, d.h. man muss bei der Steuererklärung mit einer Nachzahlung rechnen, wenn zuvor ein solcher Effekt eingetreten ist. Auf der anderen Seite führt ein deutlicher Gehaltssprung im Regelfall zu einer Steuererstattung (Beispiel Azubi). Welcher Effekt stärker ist, müsste geprüft werden.

Im Rahmen der Steuererklärung kommt es ausschließlich auf das endgültige Jahresgehalt an, nicht darauf, wie das Gehalt während des Jahres verteilt war. Aufgrund des Elterngeldes dürfte hier auch eine Abgabepflicht für die Steuererklärung bestehen.

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#8
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das gleicht sich allerdings im Rahmen der Steuererklärung aus, d.h. man muss bei der Steuererklärung mit einer Nachzahlung rechnen, wenn zuvor ein solcher Effekt eingetreten ist.

Hm ... das bezweifle ich grad. Warte aktuell auf die Rückmeldung dazu, aber jedenfalls die Steuersoftware hat keine Nachzahlung ausgerechnet. Mal schauen.
Danke für die Erklärungen! Hat mir sehr geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Warte aktuell auf die Rückmeldung dazu, aber jedenfalls die Steuersoftware hat keine Nachzahlung ausgerechnet. Mal schauen.


Die Nachzahlung tritt nur ein, wenn nach der Bonuszahlung ein erheblicher Gehaltssprung erfolgt ist, d.h. z.B. ein Wechsel von Teilzeit in Vollzeit. Da habe ich mich vielleicht nicht genau genug ausgedrückt.

Sollte man (fast) das gesamte Jahr in Teilzeit gearbeitet haben, dann ergibt sich keine Nachzahlung.

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#10
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da habe ich mich vielleicht nicht genau genug ausgedrückt.

Doch hast du ;) Und ja, war so. Ab Juni wieder voll, so dass es am Ende über JAEG war (wenn auch knapp). Also von vorher nix (weil Elterngeld) zu 20h zu Voll. Na ich werds sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ab Juni wieder voll, so dass es am Ende über JAEG war (wenn auch knapp). Also von vorher nix.


Das für sich alleine genommen würde zu einer hohen Steuererstattung führen. Dem steht eine Steuernachzahlung aufgrund des hier diskutierten Effektes sowie des Bezugs von Elterngeld gegenüber.

Insgesamt kann sich daraus durchaus eine Steuererstattung ergeben.

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