Kein Kleinunternehmer mehr, welcher Tunus Umsatzsteuervoranmeldung?

22. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
hulu876
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Kein Kleinunternehmer mehr, welcher Tunus Umsatzsteuervoranmeldung?

Hallo,
ich habe letztes Jahr die 17.500€ Kleinunternehmergrenze überschritten, werde dieses Jahr dennoch wieder darunter liegen.
Da ich nun ab 2018 Umsatzsteuer ausweisen muss, frage ich mich wie oft ich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss.
Neu gegründete umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen in den ersten 2 Jahren dies ja monatlich tun. Wie verhält sich das in meinem Fall (das Gewerbe existiert seit 4 Jahren)? Einfach schätzen, ob ich unter 1000€ oder 7500€ Umsatzsteuerzahllast liegen werde und abhängig davon entscheiden ob vierteljährig oder ganzjährig, oder muss ich auch monatlich mir die Mühe machen?
Danke

-- Editiert von hulu876 am 22.01.2018 12:50

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Der Grundsatz wäre nach § 18 Abs. 2 Satz 1 UStG ja das Quartal.
Da Ihre Zahllast im Vorjahr jedoch weniger als 1.000 EUR betrug, sind Sie m.E. von der Übermittlung von Voranmeldungen befreit, bis Sie hierzu aufgefordert würden. Da es sich bei der Befreiung um eine Kann-Regelung handelt, kann das FA Sie also zur quartalsweisen Abgabe auffordern. Bis dahin bräuchten Sie nicht aktiv werden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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