Maximale Arbeitszeit als Springer

22. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.03.2018 10:08:27
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Maximale Arbeitszeit als Springer

Ich bin seit zwei wochen bei einer Firma angestellt um Zeitungen zu verteilen. In diesen zwei wochen ist es auch schon einmal vorgekommen bzw, mehrfach das ich über 8 Stunden arbeite. Sieht dann in etwas so aus 1:00 Uhr - 7:30 Uhr dannach 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sprich ich habe mehr als 10 Stunden und mache auch keine Pause, der Start ist dann erneut 1:00 Uhr und somit keine aussreichende Ruhezeit.
Habe nun der Leiterin mitgeteilt das ich dies so nicht weiter handhaben werde, Sie meinte das ich auch meine Stunden voll bekommen müsste. Es gibt auch Tage an den ich nur zum Beispiel 5 Stunden arbeite Springer eben. Ich kann mir das aber nicht vorstellen, bei 10 Stunden ist doch eigentlich Ende und die 10 Stunden sollten doch auch nur eine xtreme Ausnahme sein ?

Jetzt stellt sich auch heraus das ich Verteilungen bekomme die mein PKW überhaupt nicht transportieren können wie zum Beispiel 190kg. Die musste ich dann mehrfach transportieren vier Touren im Vertrag steht zwar das die Arbeit ein PKW vorausetzt aber können die solche Gewichte verlangen ?

Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn es mal 10 h und ein andermal nur 5 h AZ sind, können im Schnitt doch 8 h oder weniger herausschauen - da musst du über die Zeit sauber Buch führen und rechnen; mit Extremen so und so ist da nichts zu erkennen.
Du musst deine Stunden voll bekommen - wie lautet denn dein AV? Beim Zeitungsverteilen würde ich eher Stückzahlen erwarten oder Haushalte, nicht aber Wochenstunden.
Und ein Auto, das keine 190 kg Zuladung packt? Rätselhaft.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12308.03.2018 10:08:27
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Der Vertrag beläuft sich auf 192 Stunden, ich habe nichts gegen 10 Stunden aber etwas über 10 Stunden ohne Pause. Auch ist es für mich unerklärlich wie die Firma für diese Bezirke eine Verteilung von 1,7 Stunden in System hat, ich benötige 3,5 - 4 Stunden.
Zum Auto selbst passt hier nicht einmal eine Kiste Bier rein und 54 PS bin ich mit 60kg gerade einmal im zweiten Gang den Berg hoch gekommen. Fahrwerk ist etwa 15 Jahre alt und Dämpfer nicht mehr die besten eben ein 700 tacken Auto.

Gruß

PS: Und ich habe etwas dagegen wenn ich 10+ Stunden arbeite und 4 Stunden später erneut zur Schicht muss.

-- Editiert von Miokie am 22.01.2018 12:35

-- Editiert von Miokie am 22.01.2018 12:36

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

192 Monatsstunden laufen auf gut 44 Wochenstunden hinaus - das ist schon Mal 'ne Menge Holz.
Und dann noch unrealistische Vorgaben hinsichtlich der zu leistenden Arbeit.

Dass du was dagegen hast, 4 h nach einem 10-h-Marathon schon wieder ran zu müssen - sehr verständlich.
Aber was sind die Konsequenzen? Deine Konsequenzen`?
Die Firma wird dir kaum bestätigen, dass die Zeitvorgaben nie und nimmer passen.

Das mit dem Auto ist freilich deine ureigenste Angelegenheit.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12308.03.2018 10:08:27
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich könnte kündigen geht ja in der Probezeit inerhalb von 14 tagen. Konsequenzen wäre ein Sanktion da ich aufstocke, ich habe das Arbeitsamt einmal informiert. Das zum einen der AG an das JobCenter verwiesen hat hinsichtlich einer PKW Förderung und zum anderen die Arbeitszeiten.
Auf Druck von mir meinte der AG das ich dann eben bei 10 Stunden die Zustellung abbrechen sollte. Mein Vertrag beinhaltet aber einen Absatz wie folgt:

Die monatliche Arbeitszeit ergibt sich aus der Anlage 1 zu diesem Vertrag. Die ANlage 1 ist vollumfänglich Gegenstand dieses Arbeitsvertrages.
Als monatliche Arbeitszeit gilt die objektiv ermittelte übliche Zustellzeit gemäß Anlage 1. die innerhalb des vom Unternehmen zeitlich fetgelegten Zeitkorridors zu erbringen ist

Dann eben der Hinweis anhand dem Mindeslohngesetzt muss ich den AG informieren wenn ich davon abweiche, was ich anhand meiner "Zeitkarte" mache.

Anlage 1 steht überhaupt nichts von Gehalt sonder wie das ganze ausgeliefert werden sollte wie bis Uhrzeit & CO. In Anlage 2 stehen dann 192 Stunden zu 8,87 Euro. Für mich liest sich das wie folgt, dass wenn ich 192 Stunden habe aber die Zeit was die Firma im System hat sprich objektiv ermittelte, ich auch nur diese bezahlt bekomme....


Grüße

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Also (aus Sicht des Arbeitgebers):
Sie brauchen zu lange für die Arbeit. Wenn Sie die Arbeit in der Zeit schaffen würden, die der Arbeitgeber kalkuliert, wären weder die tägliche Höchtarbeitszeit überschritten noch die Mindestruhezeit unterschritten.

Was kann man tun?
- Sie beenden die Arbeit, wenn die Höchstarbeitszeit vorbei ist, lassen die restliche Arbeit liegen und gehen nach Hause. Dann werden Sie aber wohl bald die Kündigung bekommen.
- Sie bemühen sich schneller zu arbeiten, damit Sie die vom Arbeitgeber kalkulierte Zeit halbwegs einhalten können.
- Sie arbeiten wie bisher und lasssen die Sache auf sich beruhen.
- Sie kündigen selbst.

Was die für Sie beste Lösung ist, müssen Sie selbst wissen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12308.03.2018 10:08:27
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Sind wir auch so verblieben das ich einen Zustellstopp nach 10 Stunden einlege und beim JobCenter einen Antrag für KFZ stelle um diese Masse transportieren zu können, bis auf weiteres bleiben dann diese Transporte erst einmal aus.
Sicherlich kann ich dem AG seine Sicht auch verstehen, eventuell gibt es Personen die diese Zeit umsetzten. Mein aktuelles Problem sind aber das ich überhaupt nicht die örtlichkeiten kenne und Staße sowie Hausnummern suchen muss. Aufgrund der Nacht fallen dann die Orientierung noch schwerer und Transporte von 190kg wurde nie erwähnt.

Rechtlich kann ich überhaupt nicht anders handeln als weiterhin meine Arbeit mit voller Leistung zu leisten, jedoch auf Basis der maximalen 10 Stunden. Eine Kündigung meiner seits wäre überhaupt nicht möglich die Bedarf einer Zustimmung des JobCenters. Von daher gehe ich meine Arbeit mit voller Leistung weiter nach, eine Kündigung unverschuldet hat keine rechtliche Konzequenzen. An der Arbeitsleistung selbst kann ich nicht mehr viel drehen und einen neuen PKW für Transporte kann ich auch nicht aus eigener Tasche finanzieren.
Warte jetzte einfach mal ab bis sich mein Sachbearbeiter meldet, denke nämlich das es sich für das JobCenter selbst nicht rechnen wird. Sollte es sich in der Tat um eine objektiv ermittelte Arbeitszeit handeln die auch nur so vergütet wird, verschluck es gerade einmal meine Werbekosten und den Freibetrag +20% / +10%.

Und ausgrechnet jetzt muss mein Auto auch noch ein Schwimbad im Fußraum entwickeln, wenn es dann regnet bin ich nur am Fenster wichen kostet auch Zeit. Aber ok das ist eben nicht dem AG seine Baustelle, aber diese festgelegten Zeiten kann ich beim besten willen als nicht Stammträger nachvollziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Miokie):
und beim JobCenter einen Antrag für KFZ stelle um diese Masse transportieren zu können,

Das Amt wird wohl kaum die fehlende Betriebsausstattung des Arbeitgebers finanzieren ...



Zitat (von Miokie):
Eine Kündigung meiner seits wäre überhaupt nicht möglich die Bedarf einer Zustimmung des JobCenters.

Das ist schlicht falsch, weil es dazu gar keine Rechtsgrundlage gibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12308.03.2018 10:08:27
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Amt wird wohl kaum die fehlende Betriebsausstattung des Arbeitgebers finanzieren ...


Das dachte ich mir in dem Gespräch auch aber ich wohlte dann auch nicht mehr und sagte einfach ok machen wir.


Zitat (von Harry van Sell):
Das ist schlicht falsch, weil es dazu gar keine Rechtsgrundlage gibt.


Soweit mir bekannt nach §159 SGB III Sperrzeit / Sanktion schon. Bedeutet es muss entweder unzumutbar sein oder ein wichtiger Grund vorliegen. Eine vorab Auskunft ist daher immer besser als erst zu kündigen und dann zu schauen ob der Grund als wichtig erachtet wird. Ist wie bei einer fristlosen Kündigung hiert greift sofort ob Arbeitsagentur oder JobCenter eine Sperrzeit es sei denn es ist unverschuldet. Beispiel der angestellte kann trotzt aller Bemühungen sich kein geeignetes Fahrzeug beschaffen, kann ein PKW aus dem Vermittlungsbudget aufgrund des Arbeitsplatzverlust gestellt werden. Bei einer Kündigung des AG egal welche Form wäre dies jedoch unverschuldet.


Wie gesagt eventuell liege ich mit meinem WIssensstand auch falsch.

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