Hallo,
ich hatte 2016 neben einem sozialversicherungspflichtigen Job zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung (ca. 200 EUR im Monat). Der Arbeitgeber hat mir aber keine Lohnsteuerbescheinigung für diesen Nebenjob erstellt. Ich habe nur die Monatsabrechnung von Dezember, in der auch die Jahresbeträge aufgeführt sind. Wie gebe ich das in der Steuererklärung an? Ich kann da höchstens eine zweite Lohnsteuerbescheinigung eingeben, aber die habe ich ja nicht.
geringfügige Beschäftigung als Nebenjob: keine Lohnsteuerbescheinigung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Wenn der Minijob pauschal versteuert wurde, braucht der gar nicht angegeben werden.
Woran erkenne ich ob er pauschal versteuert wurde?
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Hallo,
Mich wundert eigentlich immer wieder, dass das überhaupt fraglich ist. Der Arbeitgeber muss schließlich erstens darüber aufklären wie er abrechnet, und zweitens sogar ausschließen, dass es noch einen weiteren Minijob gibt ("es kann nur einen geben" - neben einem Hauptjob jedenfalls).Zitat:Woran erkenne ich ob er pauschal versteuert wurde?
Also: Frag' deinen Arbeitgeber, schau' in deinen Arbeitsvertrag, oder schau' einfach auf die Abrechnung (stehen da Steuern drauf wurde vermutlich auf Steuerklasse 6 abgerechnet).
Stefan
Wie gebe ich das in der Steuererklärung an? Eine sonderbare Frage, wo Sie doch Ihre Steuererklärung für 2016 längst gemacht haben: https://www.123recht.net/Verlustvortrag-beschraenken-bzw-auf-mehrere-Jahre-aufteilen-__f530987.html
ZitatEine sonderbare Frage, wo Sie doch Ihre Steuererklärung für 2016 längst gemacht haben :
Es geht nicht bei allen Fragen die ich stelle um meine eigene Steuererklärung.
Aha. Nun, wenn der Job also nicht pauschal versteuert wurde, sondern in Klasse 6, dann ist man gewaltig verspätet dran mit der Steuererklärung - die hätte man nämlich schon bis zum 31.05. 2017 machen müssen.
Dass so ein Minijob nach Steuerklasse 6 versteuert wird, wäre doch sehr ungewöhnlich. Wenn auf der Monatsabrechnung keine Lohnsteuer ausgewiesen wurde, dann kann das nur daran liegen, dass eine pauschale Versteuerung vorgenommen wurde.
Einen pauschal versteuerten Minijob muss man aber in der Steuererklärung nicht angeben.
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