Täuschung bei Mietvertragsabschluss

21. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go482557-7
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)
Täuschung bei Mietvertragsabschluss

Hallo,
wohne in einer 2er WG.
Zwei Wochen nach Abschluss des UMV mit meinem Mitbewohner habe ich von diesem eine Kopie des Hauptmietvertrages eingefordert.
Mit unwahren Behauptungen hat er diese Kopie bis vo zwei Wochen nicht beigebracht,
Erst nachdhttps://www.123recht.net/forum_post.asp?method=Topicem ich dann von meinem Zurückbehaltungsrecht der Miete Gebrauch gemacht habe, hat er geliefert.
Und siehe da, Ich zahle weitaus mehr als nur die Hälfte der Gesamtmiete der an Ihn vermieteten Wohnung.
Nach Abschluss des UMV hatte er mir gesagt, jeder zahle die Hälfte. Das habe ich auch noch shriftlich bekommen.
Kann ich die in den Monaten zuviel bezahlte Miete zurückverlangen bzw. mit dr zurückbehaltenen Miete verrechnen?
Die im gesamtmietpreis des HMV enthaltenen Kosten eines Stellplatzes für Ihn habe ich doch auch nicht zu tragen, oder ?

MfG

Fragen zur Miete?

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38 Antworten
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#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von go482557-7):
Nach Abschluss des UMV hatte er mir gesagt, jeder zahle die Hälfte.
Also offenbar nicht vor Abschluss des Mietvertrages. Von daher wird man vermutlich die Miethöhe in Euro und nicht in Prozent vom Hauptmietzins vereinbart haben, oder?

Es gibt kein Anrecht darauf, dass die Miete 50/50 geteilt wird. Bei Mietwucher wird's problematisch oder bei einer rechtsgültigen Mietpreisbremse.

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#2
 Von 
go482557-7
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)

ich habe nach Erhalt der Kopie nochmals schriftlich nachgefragt, ob jeder die Hälfte der Gesamtmiete , welche er dem Hauptmieter zu überweisen hat, bezahlt. Antwort: richtig.
Aber es ist eben nicht der Fall. ich zahle mt. 40 Euro mehr als er und finanziere seinen TG Platz auch mit

VOR Abschluss habe ich Ihn nicht gefragt, bin davon ausgegangen, jeder die Hälfte, was er mir ja dann auch NACH Abschluss mündlich mitteilte

Ja, Miethöhe in Euro.
§812 BGB anwendbar?


-- Editiert von go482557-7 am 22.01.2018 00:23

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go482557-7):
Kann ich die in den Monaten zuviel bezahlte Miete zurückverlangen bzw. mit dr zurückbehaltenen Miete verrechnen?

Zu beidem ja

Ersteres könnte jedoch wirkungslos sein und letzteres zur Kündigung führen.



Wie ist denn der Wortlaut der Klausel zur Miethöhe?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
go482557-7
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)

gekündigt wurde mir eh zum 1.4.2018 da ihm selbst auch zum 1,5,2018 gekündigt wurde,
Ist für mich auch fraglich, ob er mir dann zum 1.4. und nicht zum 1.5.kündigt.
Denn die Grundlage ist ja der Hauptmietvertrag.
In seiner Kündigung an mich ist kein Kündigungsgrund aufgeführt.

Handschriftlich im Vertrag dazugeschrieben: Der Hauptmieter kann jederzeit kündigen.
Ist das überhupz rechtens.

Folgendes Konstrukt besteht:
A vermietet an B, ( Hauptmietvertrag) B überlässt C die Wohnung ohne Vertrag , C untervermietet an D ( ich)
B will mit den Mietzahlungen nichts zu tun haben.
C zahlt seinen Anteil an A, ich meinen Anteil an C, der es an A weiterüberweist.

B hat C zum 1.5.gekündigt.

eine Kopiedes Hauptmietvertrages wurde mir bei Abschluss des HMV nicht ausgehändigt, erst jetz nach knapp fünf Monaten und mehrfacher Aufforderung


-- Editiert von go482557-7 am 22.01.2018 00:49

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#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Was habt ihr denn zu den nicht im Hauptmietvertag enthaltenen Nebenkosten vereinbart?
Zahlst du Strom, Internetanschluß etc. nochmal extra oder sind diese in deinem Untermeivertrag mir drin?

Das würde ectl. auch die 40 € mehr erklären, oder du hast das gößere Zimmer o.ä.

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#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Lustig. Was hast du laut deinem Mietvertrag gemietet? Was steht da wörtlich zur Beschreibung der Mietsache?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#7
 Von 
go482557-7
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)

Es wurde weder eine Nk Vorrauszahlung noch eine NK Pauschale vereinbart. Es gibt auch keinen Eintrag bei der Kaltmiete

" der zu zahlende Mietzins beträgt monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt ...."

Bzgl. Der Mietsache wurde, wie ich sehe, die gesamte Wohnung untervermietet. Bei Anzahl der untervermieteten Räume gibt es keinen Eintrag.

Muss gerade schmunzeln.


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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von go482557-7):
Handschriftlich im Vertrag dazugeschrieben: Der Hauptmieter kann jederzeit kündigen.
Ist das überhupz rechtens.
Im normalen MIetrecht nein. Bei einer Wohnung zum vorrübergehenden Gebrauch (sprich Hotel/Pension) kann sowas rechtens sein. Aber davon ist normalerweise nicht auszugehen.

Ist dein gemietetes Zimmer möbliert vermietet worden? Also standen da schon Bett und Schrank drin? Dann wäre die Kündigungsfrist deines Vermieters (des Hauptmieters) 2 Wochen zum Monatsende. Andernfalls mindestens 3 Monate, eventuell sogar 6 Monate.

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#9
 Von 
go482557-7
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)

Nicht möbliert.
Mir geht es hauptsächlich um den Fakt, dass er mir bzgl. dem von mir zu zahlenden Mietzins mündlich und auch schriftlich die Aussage Tätigte, jeder zahle die Hälfte. Dies ist aber nicht der Fall. Für mich rechtlich gesehen eine Täuschung

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Dies ist aber nicht der Fall. Für mich rechtlich gesehen eine Täuschung

Moralisch ja, rechtlich eher nicht.
Denn das "Hälfte der Gesamtmiete" findet sich offenbar nicht im Mietvertrag wieder.
Und dass Sie den Untermietvertrag im Glauben unterschrieben haben, die Miete entspräche die Hälfte der Gesamtmiete, dürfte ein (rechtlich irrelevanter) Motivirrtum sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
go482557-7
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)

ich habe die Aussage ( Halbe Halbe) ja jetzt auch schriftlich, nachdem er mir mit viermonatiger Verspätung den Hauptmietvertrag vorgelegt hat und ich den Gesamtmietbetrag einschl. TG Stellplatz für ihn gesehen habe. . Eigentlich noch dreister.
Für mich ist jetzt der ganze Untermietvertrag in Frage zu stellen, denn bei Anzahl der untervermietetn Räume gibt es keinen Eintrag.

Es heisst: Folgende Wohnung des Hauptmieters wird zu Wohnzwecken und ausschliesslichen Benutzung an den Untermieter vermietet.

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von go482557-7):
" der zu zahlende Mietzins beträgt monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt ...."


Ergo haben Sie die vereinbarte Miete gezahlt. Es ist unerheblich, wie Ihr Vermieter diese berechnet hat, steht ja nix von "lediglich die Hälfte zahlen" im Mietvertrag.

Zitat (von go482557-7):
A vermietet an B, ( Hauptmietvertrag) B überlässt C die Wohnung ohne Vertrag , C untervermietet an D ( ich)
B will mit den Mietzahlungen nichts zu tun haben.
C zahlt seinen Anteil an A, ich meinen Anteil an C, der es an A weiterüberweist.

B hat C zum 1.5.gekündigt.


Hauptvermieter (A) vermietet an Hauptmieter (B), dieser überlässt (wie auch immer) die Wohnung an Nutzer (C), welcher die Wohnung "vermietet" an Untermieter (D) mit einem Mietvertrag in welchem die Mietzahlung inkl. Vorauszahlungs/Pauschalen vereinbart wurde.

Kernfrage: Besteht hier der Verdacht auf Täuschung bei Abschluss des MV, da (C) dem Untermieter (D) irgendwie vermittelte, dass die Mietzahlung die Hälfte dessen ausmacht, was er an den Hauptvermieter zahlen muss.

Ich sehe hier noch nicht einmal ansatzweise eine Täuschung.

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#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zwischen Moral und Recht ist hier zu unterscheiden. Aber das gilt in mehrfacher Weise, nähmlich bei der Miete wie bei der Kündigung.

Dein Vermieter kassiert entgegen seiner Aussage mehr Miete von dir als 50/50. Das ist rechtlich wahrscheinlich okay, moralisch aber verwerflich.

Andererseits hat er dir gekündigt und diese Kündigung hat mindestens eine zu kurze Frist. Eventuell ist sie sogar ungültig, wenn er auf die Kündigungsgründe nicht explizit hingewiesen hat. Wenn du noch ein bischen wartest (bis nach dem 3. Werktag im Februar) und wenn die Kündigung wirklich ungültig ist, dann kann das für deinen Vermieter sehr problematisch werden. Schlicht weil er eine gültige Kündigung an dich dann erst zum Ende Mai aussprechen kann, den Mietvertrag mit dir ab dem 1.Mai aber nicht mehr erfüllen kann (er muss die Wohnung ja selber zurückgeben). Das kann daher Schadensersatzansprüche von dir an ihn auslösen. Das wäre rechtlich korrekt, moralisch jedoch m.M.n. verwerflich.

Zu guter Letzt wird irgendwann vermutlich eine Nebenkostenabrechnung kommen. Du hast offenbar eine Bruttomiete. Von daher kann dir die Nebenkostenabrechnung egal sein, du musst sie nicht zahlen. Diese wird jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach eine dicke Nachzahlung beinhalten, weil bei einem Mietvertragsende zum 30.4. die heizarmen Sommermonate fehlen. Jetzt kannst du bildlich gesprochen deinem Vermieter den Mittelfinger zeigen und ihn mit der zu erwartenden Nachzahlung sitzenlassen. Rechtlich okay, moralisch verwerflich.

Nun kann man sich also gegenseitig anstinken und mit Anwälten oder gar Gerichtsverfahren kommen. Oder man setzt sich im Februar zusammen und findet eine einvernehmliche Lösung. Es sollte klar geworden sein, dass ich eine einvernehmliche Lösung für das beste halten würde.

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#14
 Von 
go482557-7
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)

also bzgl. der Kündigung ist es so, dass er mir Ende Dez. auf den 1.4.18 gekündigt hat, ohne einen Kündigungsgrund zu nennen.
Nch Aufforderung meinerseits bzgl. dem Kündigungsgrund hat er mir am 16.1.2018 seine erhaltene Kündigung gezeigt.
D.h. rechtlich wäre die erste Kündigung anfechtbar. anstatt 1.4. den 1.5.
Ehrlich gesagt möchte ich schnellstmöglichst aus der WG, denn der Mitbewohner neigt zu Aggressiven Verhalten, Selbstjustiz und Drohungen.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go482557-7):
Für mich rechtlich gesehen eine Täuschung

Nö.

Der Mietzins ist vertraglich vereinbart. Nirgendwo in den vertraglichen Vereinbarungen steht das dies die Hälfte sein soll / muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von go482557-7):
D.h. rechtlich wäre die erste Kündigung anfechtbar. anstatt 1.4. den 1.5.
Nö. Das heisst, dass es streng genommen bisher keine gültige Kündigung gibt. Denn eine Kündigung von Wohnraum muss schriftlich erfolgen und - sofern der Vermieter aus Basis von § 573 BGB kündigen will - die Kündigungsgründe mit angeben. Das ist nicht erfolgt. Mündlich nachgeschobene Gründe können das auch nicht heilen. Die Kündigung müsste nochmal schriftlich ausgesprochen werden und die Kündigungsgründe müssten ebenfalls schriftlich formuliert werden.

Dein Vermieter könnte auch ohne Angabe von Gründen auf Basis von § 573a BGB kündigen. Aber auch das muss schriftlich geschehen und aus dem Kündigungsschreiben hervorgehen. Abgesehen davon wäre dann die Kündigungsfrist 6 Monate.

Zitat (von go482557-7):
Ehrlich gesagt möchte ich schnellstmöglichst aus der WG, denn der Mitbewohner neigt zu Aggressiven Verhalten, Selbstjustiz und Drohungen.
Einige dich mit ihm und gut ist. Bitte nicht vergessen, sich auch über die Kaution und die Nebenkosten zu einigen. Es sollte nach Möglichkeit eine endgültige Lösung gefunden und schriftlich fixiert werden. Sonst bringt das nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von go482557-7):
Ehrlich gesagt möchte ich schnellstmöglichst aus der WG, denn der Mitbewohner neigt zu Aggressiven Verhalten, Selbstjustiz und Drohungen.


Hier sollten Sie ansetzen und sich mit Ihrem VM (C) auseinander dividieren, evtl möchte er Sie ja genau so gerne loswerden wie SIe ihn? Treffen Sie sich irgendwo in der MItte, wenn es geht.

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#18
 Von 
go482557-7
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)

aber mit einer absoluten nicht kritikfähigen und diesbezüglichen aggressiven Person schlecht umzusetzen

-- Editiert von go482557-7 am 22.01.2018 12:28

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#20
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

.

Vielleicht unterschätzen Sie Ihren Vermieter aber auch.

-- Editiert von 3113 am 22.01.2018 13:05

Signatur:

3113

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#21
 Von 
go482557-7
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)

der Kündigungsgrund meiner an mich am 21.12.2018 ausgesprochenen Kündigung wurde mir am 15.1.2018 in Form der Kündigung an den Untervermieter aufgezeigt.
D.h. nachträglich. . Mir wurde keine Kopie überlassen

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#22
 Von 
go482557-7
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)

er hatte mir schon gedroht und aufgezeigt, dass er aggressiv sein kann.
Also das zieht nicht.
Das liegt Ihm "im Blut". Mehr möchte und darf ich dazu nicht sagen, sonst werde ich hier noch als Rassist verschrien. .

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#23
 Von 
go482557-7
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)

Harry von Sell, es wurde mir bewusst vorgehaukelt, jeder zahlt die Hälfte. Und er hat mir das auch nochmals schriftlich nach Erhalt des HMV bestätigt. Das heisst , er hat nochmals gelogen
Das ist eine Täuschung.
Warum hat er mir denn den HMV erst vier Monate nach Vertrgasabschluss und unter drohung, die Miete bis Abgabe dieser Kopie zurückzuhalten, zukommen lassen?
Zuerst meinte er, er hätte den Vertrag nicht, dann kam als Ausrede, ich solle doch 1.400 Euro Kaution zahlen, damit ich Ihn bekommen etc. KINDERGARTEN

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#24
 Von 
go482557-7
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)

und wie ich schon schrieb:
Den Untermietvertrag ist ziemlich wässrig.

Lt. UV gibt es keinen Eintrag bei "Anzahl der untervermieteten Räume ......

Es heisst: Folgende Wohnräume des Hauptmieters, hier der Untervermieter, in der........ gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschliesslicher Benutzung an den Untermieter ( ich) vermietet.
.....3 Zimmer, Küche , Bad..............



?????????
D.h. eigentlich darf er hier nicht Wohnen. Ist meine, von Ihm an mich untervermietete Wohnung.


.

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#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von go482557-7):
Zuerst meinte er, er hätte den Vertrag nicht, dann kam als Ausrede, ich solle doch 1.400 Euro Kaution zahlen, damit ich Ihn bekommen etc. KINDERGARTEN


... dann verhalten Sie sich doch wie ein erwachsener Mensch, SIe wollen ja was von dem VM und nicht er von Ihnen. Sie haben einen MV unterschrieben, Sie würden ja auch nicht mehr bezahlen wollen, wenn er sich verrechnet hätte und Sie zB bei hälftiger Zahlung 150 € mehr zahlen müssten, da würden SIe dann auch meinen, Pech inne Verlosung, im Vertrag steht dies und das.

Ich verstehe den Bohai sowieso nicht, Sie wollen doch eh raus.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
go482557-7
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)

den Briefkastenschlüssel hat er mir auch weggenommen, da er mir unterstellt, ich hätte Ihm einen Brief an seine Adresse aus dem gemeinssamen Briefkasten unterschlagen.
An Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
go482557-7
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)

ich verabschiede mich jetzt hier.
Genug der verschiedenen Meinungen.
In diesem Sinne

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go482557-7):
Das ist eine Täuschung.

Klar. Nur ist halt nicht jede Täuschung auch eine gegen die man zivil- oder strafrechtlich erfolgversprechend verfolgen könnte.


Fakt ist nun mal, das der Mietzins mit der Summe X vertraglich vereinbart ist.
Nirgendwo in den vertraglichen Vereinbarungen steht das dies die Hälfte sein soll / muss.

Was er hinterher bezüglich des Anteils an Vermutungen geäußert hat, ist nicht relevant. Jeder kann sich mal irren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
go482557-7
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)

so, Freunde der nacht. Mein Untervermieter hat mich heute wegen dieser Sache mehrmals tätlich angegriffen. Er hat mich wegen der sache heute angesprochen. Habe ihm gesagt, er bekomme ein Schreiben von mir.
Dan ist er völlig ausgerastet. Hat mich angegriffen, mehrmals fest am Oberarm gepackt und ich mich an die Wand gedrückt.
Gegen Tisch und Stühle getreten. Meine Sachen vom tisch geschmissen.
Er hat mir "wortwörtlich" damit geroht, mich krankenhausreif zu schlagen . Sein Vater komme auch am Donnerstag und dieser hätte auch schwache Nerven. Es könne passieren, dass er mit der Faust auf mich einschlägt.
Ihm selbst, also meinem Mitbewohner, wäre es egal, ob er eine Strafe bekommt, wenn er zuschlägt und wegen Körperverletzung angezeigt wird.
Ich habe ihn erstmal beruhigt und gesagt ich zahle bis Ende des Monates noch die restliche Miete.
Dann hat er Ruhe gegeben.
Ich bin mir hier meines Lebens nicht mehr sicher.
Es wäre die Natur seines Landes, wenn er sich so verhalte

Noch Fragen aus der Runde?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von go482557-7):
Es wäre die Natur seines Landes, wenn er sich so verhalte

Noch Fragen aus der Runde?


Ja ... für wie dämlich halten SIe die Menschen eigentlich?

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