Kündigung aus betriebsbedingten Gründen, trotz unbefristetem Vertrag HILFE!!

21. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Michael1990123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen, trotz unbefristetem Vertrag HILFE!!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin neu hier und habe einen komplizierten Fall. Wäre sehr dankbar über jede Hilfe, Ratschläge usw.

Zum Fall:

Ich bin angestellter Produktionsleiter (vom Werk 2) und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich bin über jetzt 1,5 Jahre angestellt.
Die Arbeitslage war sehr stressig und sehr schwierig, da ich mit einer Vollzeit- und einer Teilzeitkraft arbeiten musste und diese die deutsche Sprache nicht so gut beherrschten, keine Ordnung hielten und sich nicht an Anweisungen von mir gehalten haben. Ich so gut wie nie Urlaub planen konnte, meistens meinen Urlaub verschieben oder sogar absagen musste.
Dies war immer wieder das größte Problem dass der angestrebte Produktionsplan der meinerseits immer erstellt wurde nicht eingehalten werden könnte und ich somit immer wieder Druck der Geschäftsleitung bekam zwecks Lieferterminen etc.

Ab September 2017 fiel auch noch mein Vorgesetzter (Werkleiter) längerfristig aus. Dieser hatte sich unter anderem um Kundengespräche, Telefonkontakte und Abholungen/Besorgungen/Auslieferungen mit dem Privatfahrzeug gekümmert. Somit musste ich diese Arbeit ebenfalls noch erledigen obwohl ich zuvor schon komplett ausgelastet war, sowohl zeitmäßig, physisch als auch körperlich.

Mehrere Versuche ein Gespräch mit der Geschäftsleitung zu suchen schlugen fehl und wurden immer verschoben, abgesagt oder belächelt! Mehrere Versuche den Geschäftsleiter zu telefonisch drauf aufmerksam zu machen schlugen ebenfalls fehl.

Als mir der Druck zu viel wurde musste ich mich krank melden beim Arzt, da ich schon längere Zeit merkte dass der Job bzw. die Situation mir an die Körperliche Substanz ging. Ich hatte extreme Schlafstörungen, bin Nachts schweißgebadet aufgewacht, hatte Albträume usw,

Als ich diese Fakten meinem Arzt vorlegte und sich nach einiger Zeit nichts verbessert hatte, hat er mir empfohlen die Arbeitsstelle auf ärztlichen Rat zu kündigen. Nach dem ganzen Schreibkram mit der Agentur für Arbeit und Arzt, habe ich am 22.12.2017 gekündigt. Die Kündigung habe ich per Post per Einschreiben an meine Firma (Werk 1) gesandt mit der Bitte mir die Kündigung zu bestätigen. Da es Weihnachtszeit war, bekam ich natürlich keine Bestätigung.

Am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag klingelte mein Handy, Anrufer- mein Chef. Ich hatte natürlich in der Weihnachtszeit besseres zu tun und habe nicht abgenommen.

Am 27.12 stand er dann plötzlich vor meiner Tür und erzählte mir bedauernd dass unser Werkleiter der längerfristig krankgeschrieben war leider verstorben ist. Als wäre die Nachricht über den Verlust eines guten Kollegen und Freund nicht schon schrecklich genug, drückte er mir ein Schreiben in die Hand und wollte dass ich ihm dies schriftlich bestätige, darin die betriebsbedingte Kündigung. Mit einer Frist bis zum 31.01.2018.


So das war die Vorgeschichte. Jetzt zu meinem Problem:

Da ich ein unbefristeten Arbeitsvertrag habe, bin ich zum Arbeitsgericht gegangen und habe Klage eingereicht. Grund dafür ist ganz klar eine Abfindung. Da man nicht auf eine Abfindung klagen kann, wird auf eine Weiterbeschäftigung geklagt. Das Arbeitsgericht hat mir eine Ladung zum persönlichen Erscheinen geschickt. Ich hätte diesen Termin wahr genommen und mich selbst vertreten. An diesem Freitag kam dann ein weiterer Brief mit einer Verschiebung des Termins seitens meines Arbeitgebers und ein Schreiben von seiner Anwaltskanzlei.

In diesem steht drin warum der Termin verschoben wird und folgendes:

Vorab sei das Erstaunen über die seitens des Klägers ausgebrachte Kündigungsschutzklage zum Ausdruck gebracht. Der Kläger selbst hat das Arbeitsverhältnis fristgerecht mit Schreiben vom 22.12.2017 zum 31.01.2018 gekündigt.

Die Kündigung meinerseits wurde mir aber nie bestätigt. Ist diese nun Rechtskräftig? Immerhin habe ich die Kündigung meines Arbeitgebers unterschrieben und somit bestätigt... also müsste ja diese Rechtskräftig sein und meine nicht, oder?

Nun stehe ich planlos da und bin am überlegen auch einen Anwalt einzuschalten. Da ich aber nicht Rechtsschutz versichert bin habe ich Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Habe ich überhaupt eine Chance was raus zu holen vor dem Arbeitsgericht?
Wie hoch sind die Kosten für einen Vertreter vor Gericht?


Wäre über jeden Rat sehr dankbar. Liebe Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf für ihre Wirksamkeit keiner Bestätigung des AG. Von daher ist Ihre Kündigung auch wirksam. Nehmen Sie die Kündigungsschutzklage zurück. Sie können hier nichts gewinnen.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120332 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Michael1990123):
Vorab sei das Erstaunen über die seitens des Klägers ausgebrachte Kündigungsschutzklage zum Ausdruck gebracht.

Dem kann ich mich nur anschließen. Sie ist aufgrund der Eigenkündigung schlicht sinnlos und man sollte sie wohl zurückziehen.

Ich hoffe man hat sich entsprechend beim Arbeitsamt gemeldet, sonst droht da auch noch Ungemach in Forma einer Sperre.



Zitat (von Michael1990123):
Die Kündigung meinerseits wurde mir aber nie bestätigt. Ist diese nun Rechtskräftig?

Klar. warum nicht? Sie ist zugegangen und wurde akzeptiert, somit ist sie gültig.





-- Editiert von Harry van Sell am 21.01.2018 23:28

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael1990123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten. Habe soeben gesehen dass ich doch eine Rechtsschutzversicherung besitze über die IGMetall. Soll ich die Klage trotzdem zurückziehen? Oder soll ich mich trotzdem beraten lassen zwecks meines Falles. Immerhin habe ich ja nicht von mir aus gekündigt, sondern auf ärztlichen Rat.

LG

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120332 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Michael1990123):
Oder soll ich mich trotzdem beraten lassen zwecks meines Falles.

Kann man machen. Aber große Hoffnung habe ich keine ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Rechtsschutz wird nur dann eine Zusage der Kostenübernahme machen, wenn ein Minimum an Erfolgsaussicht besteht.
Da ist aber hier nirgendwo Land zu sehen: Du hast gekündigt, dein AG hat eine Gegenkündigung ausgesprochen aus betrieblichen Gründen.
Wenn eine Klage gegen die Kündigung selbst null Aussicht hat - wo soll da eine Chance auf Abfindung herkommen? Abfindung setzt notwendig voraus, dass da Umstände vorliegen, die abzufinden sind, also mit Geld ausgeglichen werden können. Passiert i.d.R. bei wackeligen Kündigungen, oder um eine K-Schutzklage auszuschließen.
Deine ganze Vorgeschichte, wie du dich reingehängt und krank geschuftet hast, führt jedenfalls nicht zu irgendeinem Anspruch auf Abfindung. Am Ende musst dir dir evtl. noch anhören, das habe niemand von dir verlangt.
Schlussendlich: forget it.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Man kann sich immer beraten lassen, wenn man Gewerkschaftsmitglied ist, bei der Gewerkschaft auch kostenlos. Nur, mal ganz klar. Du hast gekündigt. Diese Kündigung ist dem Arbeitgeber zugegangen, es erschliesst sich mir nicht, warum diese Kündigung unwirksam sein sollte. Du hast Deinem umbefristeten Arbeitsvertrag selbst ein Ende gesetzt. Ich hoffe in Deinem Interesse, dass Du diese Aktion vorab mit der Arbeitsagentur abgestimmt hast, damit Du dort keine Sperre bekommst.

Du hast also beim Arbeitsgericht beantragt, festzustellen, dass Deine eigene Kündigung unwirksam ist, oder wie? Ich sehe folgendes Problem: wenn Du Dich irgendwo bewirbst, in die engere Wahl kommst, dann wird der mögliche neue Arbeitgeber sehr wahrscheinlich Kontakt zum alten aufnehmen. Und wie er die ehrliche Antwort bewerten wird, der Bewerber habe gegen seine eigene Kündigung geklagt, na ja, das kann man sich ja denken.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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