Betriebsratswahl - Korrektur des Wahlortes im Wahlausschreiben nachträglich möglich?

21. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go482554-78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsratswahl - Korrektur des Wahlortes im Wahlausschreiben nachträglich möglich?

Hallo
Ein Wahlausschreiben ist beschlossen und ausgehängt.
Wenn sich nun nachträglich herausstellt, dass der Wahlort, das Wahllokal nicht zur Verfügung steht, kann man dies dann noch ändern oder muss man das Wahlverfahren mit einem neuen Wahlausschreiben ganz neu beginnen?

Wenn man eine Änderung noch durchführen kann, wie macht man das dann richtig?
Änderung Wahlausschreiben? Kann man ggf. auch mehr machen, z.Bsp Extra-Hinweis-Flyer "Änderung Wahllokal!"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Sicher ist, dass die Wähler nicht am Tag X vor einem Wahllokal stehen dürfen, das nicht existiert. Die Idee, einfach ein Plakat aufzuhängen mit dem Standort es neuen Wahllokals erscheint zu einfach, um wahr zu sein. Allerdings müsste sich auch erst jemand finden, der die Wahl deswegen anficht.
Ihr solltet wirklich einen Arbeitsrechtler fragen, wie eine anfechtungssichere Wahl in diesem oder für diesen Fall zu machen ist. Ich tippe darauf - eben weil die Anforderungen so streng sind - , dass ihr das Wahlverfahren ganz neu aufziehen müsst.

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#2
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Änderung Wahlort: bis 10 Tage vor Wahltermin zulässig, wenn Wahlrecht nicht eingeschränkt wird.

Quelle: http://betriebsrat-wahl-wiki.de/index.php?title=%C2%A73_WO_Wahlausschreiben

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