Steuerverhältnis Untervermietung Wohneigentum

21. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tilo190
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerverhältnis Untervermietung Wohneigentum

Hallo zusammen.

Ich habe ein Wohneigentum zu erwerben mit 300qm Wohnfläche + Keller.
Ich habe das Angebot einer Firma ( bin an dieser beteiligt ), welche die komplette obere Etage (150qm) plus 50qm Keller für
1500€ Mieten möchte.

Wie muss ich dieses versteuern, wie verhält sich dies auf den Rest des Hauses?
Was kann ich an Kosten hier steuerlich gewinnmindernd entgegensetzen?

Grüße
S

Haben Sie sich versteuert?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zur Beantwortung dieser Frage könnt man ein ganzes Buch schreiben.

Ganz grob:
Die Mieteinnahmen sind in voller Höhe steuerpflichtig.
Als Werbungskosten könne geltend gemacht werden
a) die direkt dem vermieteten Teil zuordnenbaren Kosten in voller Höhe
b) die nicht zuordnenbaren Teile anteilig entsprechend der Wohnfläche
c) die dem nicht vermieteten Teil zuordnenbaren Teile gar nicht.

Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten werden normalerweise*) über 50 Jahre mit 2% pro Jahr abgeschrieben. Diese AfA bezieht sich nur auf das Gebäude, nicht jedoch auf das Grundstück und sie fällt unter b)

*) Es gibt für spezielle Fälle auch noch andere AfA-Sätze

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#2
 Von 
Tilo190
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,

Danke für die hilfreiche Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb477906-40
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Unter welcher Rechtsform wird die Firma geführt?

0x Hilfreiche Antwort

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