Kündigen Mietvertrag

21. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
bumaye123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigen Mietvertrag

Hallo,
Ich lebe in einer 3er-WG befristet für 6 Monate für mein Praktikum. Alles lief ganz normal bis der Freund von der einen auch noch offiziell zu ihr eingezogen ist (teilen sich das Zimmer). Er verhallt sich wie die Sau, immer und überall dreck, Meine Sachen werden einfach benutz und meine Lebensmittel werden genommen ohne zu fragen, sodass man am Abend teils nichts mehr kochen kann was man geplant hatte. Da alle morgens zur Arbeit gehen ist es fast unmöglich nun das Klo bzw das Bad morgens mitzubenutzen.
Der Vermieter hat mir nicht informiert, dass eine neue Person einzieht.
Besteht die Möglichkeit Vertrag zu kündigen, da ich nur für einen 3.Personen Haushalt unterschrieben habe?


Vielen Dank im Voraus

-- Editiert von Moderator am 21.01.2018 15:58

-- Thema wurde verschoben am 21.01.2018 15:58

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Und der Vermieter ist Dein Arbeitgeber? Oder was soll das mit dem Thema des Forums zu tun haben?



Zitat (von bumaye123):
da ich nur für einen 3.Personen Haushalt unterschrieben habe?

Wortlaut der betreffenen Klausel?



Und als was genau hat man gemietet? Hauptmieter, Nebenmieter, Teilmieter, Untermieter?
Falls man sich unklar ist, am besten den Vertrag scannen und dann hier hin verlinken.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von bumaye123):
Ich lebe in einer 3er-WG befristet für 6 Monate für mein Praktikum.


Wann sind die 6 Monate denn um?

Zitat (von bumaye123):
Der Vermieter hat mir nicht informiert, dass eine neue Person einzieht.


Muß er auch nicht wenn Du nicht die komplette Wohnung, sondern nur ein Zimmer darin gemietet hast.

Zitat (von bumaye123):
Besteht die Möglichkeit Vertrag zu kündigen, da ich nur für einen 3.Personen Haushalt unterschrieben habe?


Ich nehme mal an Du hast einen Mietvertrag für ein Zimmer unterschrieben nicht für einen Haushalt.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Nun ja, es wurde sicher auch "Mitbenutzung von Küche und Bad gemeinsam mit 2 weiteren Personen" mitgemietet.
Und das hat sich jetzt geändert in "Mitbenutzung von Küche und Bad gemeinsam mit 3 weiteren Personen". Das ist schon eine Verschlechterung, die man sich nicht bieten lassen muss.
Die Frage ist, ob es sich lohnt, angesichts der Mietzeit von 6 Monaten (von denen ja auch schon ein Teil vorbei ist) etwas zu unternehmen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich würde auch erst einmal sehen, wie lange man da noch wohnt, parallel dazu den Gastgeber des Vielfraßes mal darauf aufmerksam machen, dass so etwas ein NoGo ist, und sich evtl. einen kleinen Kühlschrank zulegen (die gibt es gebaucht in jeder Stadt schon für ganz kleines Geld), diesen ins eigene Zimmer stellen und dort die Lebensmittel lagern.

Sechs Monate sind schnell vorbei. Backen zu und durch. Viel Glück.

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