Kaution Einbehaltungsrecht Mieter

21. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Pladde
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)
Kaution Einbehaltungsrecht Mieter

Guten Morgen,

gibt es ein Einbehaltungsrecht der Kaution - also das Recht, sie nicht zu bezahlen - wenn dem Mieter bekannt wird, dass der Vermieter die Kaution nicht anlegen sondern "verbraten" wird?
Unsere Vermieterin hat uns nach Einzug gesagt, sie bräuchte bald die Kaution, da sie alleine von den Mieteinnahmen lebe und einige Dinge in der Wohnung ja repariert werden müssten. Sie hätte ohne die Kaution dafür kein Geld. Wir haben daraufhin die Kaution einbehalten, da wir wissen, dass sie nicht angelegt werden wird.
Jetzt hat sie aufgrund fehlender Kaution fristgerecht mit 3 Monaten gekündigt, sie sagte danach am Telefon sie hätte nur noch 30€ auf dem Konto und bräuchte die Kaution sofort. Theoretisch sind wir ja im Verzug und sie im Recht. Die Frage ist, muss das Kind erst in den Brunnen fallen und ich dann nachträglich die Miete einbehalten wenn sie es nicht anlegt oder darf ich die Kaution weiter einbehalten und die Kündigung ist hinfällig?

LG,
Pladde

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50 Antworten
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#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Pladde):
gibt es ein Einbehaltungsrecht der Kaution - also das Recht, sie nicht zu bezahlen

Woraus leitet man das Recht?
§551 BGB kennt das nicht.
Zitat (von Pladde):
Unsere Vermieterin hat uns nach Einzug gesagt,

Entscheidend ist was steht im Mietvertrag.

Der Vermieter hat die Pflicht die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen an zu legen, Jedoch muss dazu erst mal die Zahlung erfolgen. Das ist wohl jetzt nicht erfolgt, das ist nun mal das eigene Problem
Sollte der Vermieter danach die Kaution nicht getrennt anlegen, so ist das im StGB zu finden, § 266 StGB trifft hier zu, nur sind es zwei verschiedene Dinge
Zur Absicherung kann man schon vor Abschluss des Mietvertrag ein Kautionssparbuch oder Anderkonto vereinbaren, dies muss jedoch im Mietvertrag geregelt werden.

Zitat (von Pladde):
Jetzt hat sie aufgrund fehlender Kaution fristgerecht mit 3 Monaten gekündigt, sie sagte danach am Telefon sie hätte nur noch 30€ auf dem Konto und bräuchte die Kaution sofort.

Hier fehlt es beim Telefon an der Beweisbarkeit.
Zitat (von Pladde):
Theoretisch sind wir ja im Verzug und sie im Recht

Nur nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis wie man sehen kann,
Man sollte dringend das Gespräch suchen, und eben auch die Bedenken erläutern, gleichzeitig dabei ein Kautionssparbuch vorlegen, damit werden auf jeden Fall die Gründe für eine Kündigung schwierig.
Ein Problem dürfte nur vorliegen, wenn man das Geld nicht gleich zur Hand hat, dann wird man in Argumentationsnot geraten.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ja, das Kind muss erst in den Brunnen fallen. Falls die Vermieterin die Kaution nicht getrennt von ihrem Vermögen anlegt, kann anschließend ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend gemacht werden.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Die korrekte Reihenfolge in einem solchen Fall ist: Forderung an den Vermieter, die insolvenzsichere Anlage der Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters innerhalb von vielleich 2 Wochen nachzuweisen. Kommt dieser Nachweis nicht, darf die Miete solange in Höhe der Kaution zurückgehalten werden bis der Nachweis da ist. Die Forderung nach Nachweis kann wiederholt werden, wenn es einen konkreten Anlass dazu gibt.

Das habt ihr nicht gemacht und nun muss man sich das anschauen. Gab es zusätzlich zur fristgemäßen Kündigung auch eine fristlose Kündigung? Gibt es einen noch laufenden Kündigungsverzicht? Wollt ihr überhaupt da noch wohnen und würde die Vermieterin die Kündigung zurückziehen, wenn ihr die Kaution wieder auffült?


0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ja, das Kind muss erst in den Brunnen fallen. Falls die Vermieterin die Kaution nicht getrennt von ihrem Vermögen anlegt, kann anschließend ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend gemacht werden.


Ja falls, aber hier ist ja schon das Kind in den Brunnen gefallen, der Mieter hat "sicherheitshalber" die Kaution erst gar nicht gezahlt. Und somit ..

Zitat (von Pladde):
Jetzt hat sie aufgrund fehlender Kaution fristgerecht mit 3 Monaten gekündigt,


eine Kündigung kassiert. Die Kündigung erfolgte mutmaßlich zu Recht. Egal, was die VMin sagt, was sie mit der Kautoin machen, wenn sie gezahlt ist. Was steht im MV, wie soll die Kautionszahlung erfolgen? Genauer Wortlaut.Evtl können Sie hier noch was reparieren, indem Sie zB ein Kautionssparbuch anlegen.

Seit wann sind Sie die Kaution schuldig?

-- Editiert von AltesHaus am 21.01.2018 11:00

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#6
 Von 
Pladde
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)

Die vollständige Kaution war zum 04.12.17 fällig.

Nein, hier wohnen bleiben wollen wir nicht, sie verweigert die Beseitigung der Mängel welche teilweise gravierend sind(bei Regen läuft aus mehreren Wänden Wasser in die Wohnräume, 2 Toiletten können nicht benutzt werden weil die Fäkalien aus den Rohren in die Räume laufen, mehrere Rollos sind nicht mehr hochziehbar sodass wir im Dunkeln wohnen etc.) und wir haben eine Mietkürzung angekündigt, danach kam jetzt die Kündigung wegen der Kaution. Die Sache für mich ist nur, was ist wenn ich in 3 Monaten mit 2 kleinen Kindern keine neue Wohnung habe? Mir wäre das ganze ansonsten recht egal mit der Kündigung weil wir eh gehen wollen, das sind hier keine Zustände!

Kann die fristgerechte, wenn wir tatsächlich für den Rest der Zeit die Miete kürzen, eigentlich auch noch in eine fristlose Kündigung seitens der Vermieterin geändert werden?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Pladde):
Kann die fristgerechte, wenn wir tatsächlich für den Rest der Zeit die Miete kürzen, eigentlich auch noch in eine fristlose Kündigung seitens der Vermieterin geändert werden?

Es kann unter Umständen eine fristlose noch zusätzlich ausgesprochen werden, wenn man es möchte kann man alles so hin bringen. Auch könnte es sein, das man nach Auszug noch vor Gericht sich streiten kann, ob die Minderung gerechtfertigt war oder nicht, dann zahlt man halt nach.
Zitat (von Pladde):
Die Sache für mich ist nur, was ist wenn ich in 3 Monaten mit 2 kleinen Kindern keine neue Wohnung habe?

Dann dürfte eine Räumungsklage ins Haus stehen, mit all den verbundenen Kosten.

Zitat (von Pladde):
Mir wäre das ganze ansonsten recht egal mit der Kündigung weil wir eh gehen wollen, das sind hier keine Zustände!

Dann sollte man sich eben schnell auf die Suche begeben, es ist doch meist nicht unmöglich in der Zeit eine Wohnung zu bekommen, sofern man entsprechendes Einkommen nachweisen kann. Mit einer Räumungsklage an der Backe ist die Mieterselbstauskunft nicht gut, da einen neuen Vermieter zu finden grenzt dann an Glück.

Was spricht denn dagegen, morgen sich eine Bank zu suchen, welche ein Mietkautionssparbuch anlegt, Sparkassen machen das heute ungern, die Genossenschaftsbanken sind dem Aufgeschlossen, und steht danach gleich morgen vor der Tür der Vermieterin?
Denn der Grund des Geldmangels seitens des Vermieter kann man für ein Gerücht halten, denn mit der Kündigung ist ein Ausfall der Mieteinnahmen ja einkalkuliert. Jedoch kann man erreichen, das hier mal die Kündigung zurück gezogen werden könnte, und man hätte im Fall der Räumungsklage bessere Karten, wenn das Sparbuch von der Vermieterin abgelehnt würde.
.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Was spricht denn dagegen, morgen sich eine Bank zu suchen, welche ein Mietkautionssparbuch anlegt, Sparkassen machen das heute ungern, die Genossenschaftsbanken sind dem Aufgeschlossen, und steht danach gleich morgen vor der Tür der Vermieterin?
Die Art der Kautionserbringung sollte im Mietvertrag stehen. Der Mieter darf hier meines Wissens nach nicht frei wählen. D.h. die Vermieterin müsste dieses Mietkautionssparbuch nicht akzeptieren, wenn im Mietvertrag eine Barkaution vereinbart wurde.

Abgesehen davon scheint mir die Situation hier doch einigermaßen kompliziert zu sein. Es ist aus der Ferne unmöglich zu beurteilen, wie schwerwiegend die Mängel wirklich sind. Es ist aber zumindest nicht ausgeschlossen, dass hier der Mieter aufgrund der Mängel fristlos kündigen kann. Auch die Höhe einer Mietminderung ist nicht einschätzbar. Zumal ich die Darstellung nur bedingt verstehe. 2 Toiletten sind angeblich nicht nutzbar. Über wieviele Toiletten verfügt denn die Wohnung? Gibt es überhaupt noch nutzbare Toiletten und wieviele Personen haben die Wohnung gemietet?

Sollte sich keine Einigung mit der Vermieterin finden, wäre eine Beratung vor Ort anzuraten. Letztlich wird es aber darauf hinauslaufen, dass die Mieter sich schleunigst etwas neues suchen sollten. Denn entweder stimmt irgendwas an der Kommunikation zwischen den Mietern und der Vermieterin nicht, ob die Vermieterin hat eine sehr merkwürdige Auffassung von ihren Pflichten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Pladde
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
die Vermieterin hat eine sehr merkwürdige Auffassung von ihren Pflichten.


Das stimmt. Es ist noch eine dritte Toilette vorhanden, das Haus hat 2 Bäder mit Toiletten und eine Gästetoilette. Wir sollen halt dann nur das eine Klo benutzen sagt sie. Die Badewanne ist kaputt, sollen wir halt im anderen Bad alle duschen und nicht baden. Die Möbel sollen wir doch einfach an die trockene Wand stellen, wo kein Wasser raus läuft und seit wann wäre es ein Mangel, dass Rollos kaputt seien? Das sind so ihre Kommentare zu den insgesamt 2 DIN-A-4 Seiten Mängel...

Fazit ist: Ich kann auch mit einer fristlosen rechnen falls ich die Miete jetzt wegen der Mängel kürze. Wobei ich vermute, die Kündigung von ihr soll eher ein "Druckmittel" sein, die Kaution zu bezahlen, oder sie denkt tatsächlich, dass sie die Wohnung so wie sie ist schnell wieder vermietet bekommt. Wenn sie den Nachmietern natürlich auch einfach die ganzen Mängel verschweigt wie bei uns könnte das natürlich klappen. Ich denke, es ist besser, ich kontaktiere hier doch mal einen Anwalt vor Ort...

-- Editiert von Pladde am 21.01.2018 13:18

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Pladde):
Ich denke, es ist besser, ich kontaktiere hier doch mal einen Anwalt vor Ort...

Kann man machen, jedoch die Suche nach einer neuen Wohnung sollte man bei dieser verwirrenden Schilderung auf Prio 1 setzen.
Zitat (von Pladde):
Fazit ist: Ich kann auch mit einer fristlosen rechnen falls ich die Miete jetzt wegen der Mängel kürze.

Die Miete kürzen bringt in der Situation wohl keine Verbesserung der Lage, Passieren kann alles, am Ende würde ein Richter entscheiden was gerechtfertigt wäre,
Zitat (von Pladde):
Wobei ich vermute, die Kündigung von ihr soll eher ein "Druckmittel" sein, die Kaution zu bezahlen, oder sie denkt tatsächlich, dass sie die Wohnung so wie sie ist schnell wieder vermietet bekommt.

Eine Kündigung wird in der Regel nicht als Druckmittel ausgesprochen. Und wenn angeblich die Vermieterin knapp bei Kasse wäre,müsste sie immer mit min 1 Monat Ausfall der Miete ein berechnen.
Zitat (von cauchy):
Die Art der Kautionserbringung sollte im Mietvertrag stehen. Der Mieter darf hier meines Wissens nach nicht frei wählen. D.h. die Vermieterin müsste dieses Mietkautionssparbuch nicht akzeptieren, wenn im Mietvertrag eine Barkaution vereinbart wurde.

Es dürfte stimmen, jedoch würde es eben im Falle einer Räumungslklage ein wenig die Argumentation aus Seite des Mieter erleichtern, wenn er einbringt, er hätte Sorgen um die Sicherheit gehabt, und hätte gleich im Gegenzug die Sicherheit in der Form in den Händen gehalten, So würde es eher den Eindruck erwecken, der Mieter hat nicht die Mittel um die Kaution zu stellen. Faktisch kann man auf jeden Fall mit einem Kautionssparbuch in der Summe besser da stehen, wie es ein Richter sehen wird, steht in den Sternen. Richter sind auch Menschen welche sich einmal am Sachvortrag ihr Urteil bilden, ohne jegliche Zahlung schaut es düster aus.
Der TE hat auch keine Stellung zu dem Vorschlag genommen, ob er denn die Mittel sofort flüssig in der Hand hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Pladde
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
hat auch keine Stellung zu dem Vorschlag genommen, ob er denn die Mittel sofort flüssig in der Hand hätte.


Verzeihung, vergessen, habe ich. Die Kaution liegt hier verschlossen in einem Umschlag in Bar, im Mietvertrag steht Barkaution. Das Geld ist vorhanden wie gesagt, ich weiß nur dass ich es nie wieder sehe wenn ich es aushändige. Und in Hinblick darauf, dass ich gerade eine neue Wohnung suche, die dann auch eine Kaution benötigt, wäre das finanziell sehr ärgerlich...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Mietbeginn war wann?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Pladde):
Zitat (von 0815Frager):
hat auch keine Stellung zu dem Vorschlag genommen, ob er denn die Mittel sofort flüssig in der Hand hätte.


Verzeihung, vergessen, habe ich. Die Kaution liegt hier verschlossen in einem Umschlag in Bar, im Mietvertrag steht Barkaution. Das Geld ist vorhanden wie gesagt, ich weiß nur dass ich es nie wieder sehe wenn ich es aushändige. Und in Hinblick darauf, dass ich gerade eine neue Wohnung suche, die dann auch eine Kaution benötigt, wäre das finanziell sehr ärgerlich...


Und Miete haben Sie gezahlt?

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#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Pladde):
ich weiß nur dass ich es nie wieder sehe wenn ich es aushändige
Das ist genau der Grund, warum ich hier keinen dezidierten Rat geben will. Außer den, sich fachmännische Hilfe zu holen oder sich zu einigen. Letzteres bitte nicht vergessen. Vielleicht schafft man es, dieses Problem für beide Seiten einvernehmlich durch Auflösung des Mietvertrages zu lösen.

Normalerweise wäre mein Rat gewesen: Kaution zahlen. Die Vermieterin macht sich strafbar, wenn er sie nicht zurückzahlen kann. Eine solche Forderung aus unerlaubter Handlung würde auch eine Privatinsolvenz eines Vermieters überleben. Und in der Regel ist bei einem Vermieter ja auch ein gewisses Vermögen da (mindestens die Mietsache), sodass Vermieter normalerweise nicht so schnell Pleite gehen wie Mieter. Nur scheint hier die Mietsache eh nicht mehr viel wert zu sein und tatsächlich die Vermieterin fast Pleite.

Eine Variante könnte so laufen: Wenn der Mietvertrag jetzt ordentlich gekündigt wurde, so läuft er ja noch 3 Monate. Dann überweist du die Kaution morgen früh der Vermieterin (oder übergibst sie gegen Quittung) und forderst sie nachweisbar und schriftlich auf, bis spätestens 4.2. nachzuweisen, dass die Kaution getrennt vom Vermögen der Vermieterin angelegt wurde. Sollte der Nachweis nicht rechtzeitig eintreffen, so würdest du die folgenden Mieten (Februarmiete muss am 5.2. gezahlt werden) solange zurückbehalten, bis der Nachweis eingetroffen ist.

Kommt kein Nachweis (die Vermieterin will die Kaution ja offenbar zweckentfremden), so hast du 3 Monatsmieten (Februar/März/April) Zeit, die Kaution einzubehalten. Am Ende gibt es also entweder einen Nachweis der Anlage oder die Kaution ist komplett wieder einbehalten.

Das ist aber nur eine Variante. Wenn eine Mietminderung berechtigt ist (und so klingt es), geht die schon nicht mehr auf. Ebenso wenn ihr aufgrund der Zustände eh fristlos kündigen wollt. Daher wäre es vielleicht wirklich sinnvoller, das Geld in einen Anwalt zu investieren. Um wieviel Kaution geht es denn eigentlich?

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#16
 Von 
Pladde
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)

Ja, Miete habe ich immer vollständig bezahlt.

Es geht um 1500€ Kaution.

Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit, die Kaution auszuhändigen und einen Nachweis zu verlangen. Und wenn sie den Nachweis erbracht hat und dann danach das Geld wieder an sich nimmt?

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#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Es spielt keinevRolle was Sie glauben. Zahlen Sie die Kaution wie vereinbart und fordern Sie den Vermieter gleichzeitig auf, den Nachweis über die sichere Anlage zu erbringen. Macht er dies nicht, dann können Sie wie von hh beschrieben #2 von dem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Pladde):
Ja, Miete habe ich immer vollständig bezahlt.

Es geht um 1500€ Kaution.

Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit, die Kaution auszuhändigen und einen Nachweis zu verlangen. Und wenn sie den Nachweis erbracht hat und dann danach das Geld wieder an sich nimmt?


wie soll sievdas machen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Pladde
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

wie soll sievdas machen?


Keine Ahnung, bin schon paranoid was die Vermieterin angeht :grins:

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#20
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
wie soll sievdas machen?
Kaution auf ein Sparkonto legen, Nachweis ausdrucken, Kaution wieder vom Sparkonto runternehmen. Sonst noch sinnlose Fragen?

Wir können hier noch stundenlang diskutieren. Es geht aber nicht nur um die Kaution sondern auch um die Mängel. Man könnte den Einbehalt der Kaution also auch als Einbehalt interpretieren, bis die Mängel beseitigt wurden. Nur möchte ich das hier nicht diskutieren. Dazu kann ich die Mängel nämlich nicht gut genug einschätzen. Insbesondere ist mir aufgrund der kurzen Mietzeit nicht klar, welche Mängel bereits bei der Besichtigung erkennbar waren und welche bei Übergabe bereits vorhanden waren. Beides hätte Auswirkungen auf eine mögliche Mietminderung oder einen Mieteinbehalt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Pladde):
Verzeihung, vergessen, habe ich. Die Kaution liegt hier verschlossen in einem Umschlag in Bar, im Mietvertrag steht Barkaution.

Nun da kann drauf stehen für Kaution oder Tante sonstwas, Egal das Geld ist nicht zweckgebunden.
Zitat (von AltesHaus):
Und in Hinblick darauf, dass ich gerade eine neue Wohnung suche, die dann auch eine Kaution benötigt, wäre das finanziell sehr ärgerlich...

Da kommen wir den Problem wohl näher. Für die Rückzahlung der Kaution hat der Vermieter nach Mietende bis 6 Monate Zeit um die Kautionsabrechnung zu machen, und eventuell einen Einbehalt für die Nebenkosten zu haben.
Zitat (von AltesHaus):
Es spielt keinevRolle was Sie glauben. Zahlen Sie die Kaution wie vereinbart und fordern Sie den Vermieter gleichzeitig auf, den Nachweis über die sichere Anlage zu erbringen.

Stimmt vollkommen.
Inzwischen kommt jedoch auch die Ausrede ins Spiel man braucht das Geld für die nächste Kaution.
Fakt dürfte nun mal sein, die Kündigung besteht.
Zitat (von Pladde):
Und wenn sie den Nachweis erbracht hat und dann danach das Geld wieder an sich nimmt?

Sorry das Mißtrauen ist wohl ein wenig gespielt, es stehen 1500€ im Raum im Vergleich zum Wert einer Immobilie. Abgesehen von Straftatbestand würde man auch gute Chancen haben über einen Titel das Geld wieder zurück zur erhalten.

Wenn man, wie man schreibt noch für zwei Kinder und deren Wohl verantwortlich ist, dann riskiert man nicht so einfach die Kündigung. Nun ist die Kündigung schon ausgesprochen, dann würden wohl die meisten Familien alles tun um eben diese Kündigung, auch wenn es rechtlich für den Vermieter keinen Anlass gibt, das diese Kündigung zurück genommen wird. Statt dessen werden die Ratschläge welche hier genannt wurden nicht mal ansatzweise beachtet.Man muss es nicht mit dem Vorschlag das Mietkautionssparbuch machen, man kann es auch bezahlen und danach den Nachweis der getrennten Anlage verlangen.
Aber all dies wird nicht mal in Betracht gezogen, statt dessen wird spekuliert was passiert wenn man nicht auszieht, Das soll biete noch einer verstehen, wenn die Räumungsklage nur mal so ins Haus flattert entstehen schon mal recht hohe Kosten.
Am Ende werden meist bei solchen Dingen wohl die Kinder darunter leiden.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Pladde
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Pladde):
Verzeihung, vergessen, habe ich. Die Kaution liegt hier verschlossen in einem Umschlag in Bar, im Mietvertrag steht Barkaution.

Nun da kann drauf stehen für Kaution oder Tante sonstwas, Egal das Geld ist nicht zweckgebunden.
Zitat (von AltesHaus):
Und in Hinblick darauf, dass ich gerade eine neue Wohnung suche, die dann auch eine Kaution benötigt, wäre das finanziell sehr ärgerlich...

Da kommen wir den Problem wohl näher. Für die Rückzahlung der Kaution hat der Vermieter nach Mietende bis 6 Monate Zeit um die Kautionsabrechnung zu machen, und eventuell einen Einbehalt für die Nebenkosten zu haben.
Zitat (von AltesHaus):
Es spielt keinevRolle was Sie glauben. Zahlen Sie die Kaution wie vereinbart und fordern Sie den Vermieter gleichzeitig auf, den Nachweis über die sichere Anlage zu erbringen.

Stimmt vollkommen.
Inzwischen kommt jedoch auch die Ausrede ins Spiel man braucht das Geld für die nächste Kaution.
Fakt dürfte nun mal sein, die Kündigung besteht.
Zitat (von Pladde):
Und wenn sie den Nachweis erbracht hat und dann danach das Geld wieder an sich nimmt?

Sorry das Mißtrauen ist wohl ein wenig gespielt, es stehen 1500€ im Raum im Vergleich zum Wert einer Immobilie. Abgesehen von Straftatbestand würde man auch gute Chancen haben über einen Titel das Geld wieder zurück zur erhalten.

Wenn man, wie man schreibt noch für zwei Kinder und deren Wohl verantwortlich ist, dann riskiert man nicht so einfach die Kündigung. Nun ist die Kündigung schon ausgesprochen, dann würden wohl die meisten Familien alles tun um eben diese Kündigung, auch wenn es rechtlich für den Vermieter keinen Anlass gibt, das diese Kündigung zurück genommen wird. Statt dessen werden die Ratschläge welche hier genannt wurden nicht mal ansatzweise beachtet.Man muss es nicht mit dem Vorschlag das Mietkautionssparbuch machen, man kann es auch bezahlen und danach den Nachweis der getrennten Anlage verlangen.
Aber all dies wird nicht mal in Betracht gezogen, statt dessen wird spekuliert was passiert wenn man nicht auszieht, Das soll biete noch einer verstehen, wenn die Räumungsklage nur mal so ins Haus flattert entstehen schon mal recht hohe Kosten.
Am Ende werden meist bei solchen Dingen wohl die Kinder darunter leiden.


Ich würde mir doch diese Unterstellungen gerne verbitten. Ich wurde gefragt, ob ich überhaupt die Kaution hätte um sie zu bezahlen und darauf habe ich gesagt "ja, ich habe sie hier". Und ja, mit meinem Einkommen wäre ich sogar in der Lage, BEIDE Kautionen zu bezahlen. Mir geht es nicht darum, Geld zu schinden oder dergleichen aber wenn ich vorher weiß - durch die Vermieterin selber, mittlerweile durch die Vormieter und Nachbarn, die die gleichen Probleme mit ihr haben, ist sie blank und auch Ihr würdet nicht gerne 1500€ jemandem geben, wenn Ihr genau wüsstet, dass Ihr es nicht wieder bekommt. Daher die Frage, wie das verhindert werden könnte. Kann es nicht verhindert werden, gut, dann muss der andere Weg eingeschlagen werden.

Ich weiß auch nicht so genau, wie Sie auf die Idee kommen, ich würde es auf eine Räumungsklage ankommen lassen? Wann genau habe ich das gesagt? Die Frage war, wenn ich jetzt tatsächlich die Miete kürze, ob sie dann auch eine fristlose Kündigung machen kann und nicht ob ich hier einfach wohnen bleiben und nichts tun kann solange keine Räumungsklage kommt.

Ich habe in meinem Leben noch nie mit Vermietern Probleme gehabt, habe immer pünktlich meine Miete bezahlt und immer Kaution ohne Schwierigkeiten sowohl bezahlt als auch zurück erhalten. Ich habe im Gegenzug aber noch nie eine Wohnung bewohnt, in der auf einmal die Sche**e aus den Rohren und Wasser bei Regen aus den Wänden läuft und den Vermieter interessiert es nicht die Bohne! Natürlich sind da auch von meiner Seite ein bisschen die Fronten verhärtet! Wie gesagt, ich habe Kinder und stehe gar nicht darauf, dass sie in einige Räume nicht gehen können weil sie nicht mit Fäkalien spielen sollen!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Gibt es denn Zeugen dafür (oder was schriftliches ?) dass die Vermieterin die Kaution gleich ausgeben wollte ?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Pladde):
Mir geht es nicht darum, Geld zu schinden oder dergleichen aber wenn ich vorher weiß - durch die Vermieterin selber, mittlerweile durch die Vormieter und Nachbarn, die die gleichen Probleme mit ihr haben

Das ist doch nur hörensagen?
Zitat (von Pladde):
ist sie blank und auch Ihr würdet nicht gerne 1500€ jemandem geben, wenn Ihr genau wüsstet, dass Ihr es nicht wieder bekommt.

Genau das ist der Denkfehler, erst muss man zahlen, danach kann man die Trennung vom Vermögen als Nachweis verlangen,
Und auf der anderen Seite steht als Sicherheit der Gegenwert einer Immobilie. Hier ist die Sicherheit größer als ein Mieter ohne Eigentum.
Es soll auch vorkommen das Vermieter dem Mieter sagen, kann das Heizöl nicht auffüllen, da man keine Kohle im Moment dafür übrig hat, als Wink mit dem Zaunpfahl auf die offenen Mieten, ja man stell sich vor, das passiert auch schon mal.
Zitat (von Pladde):
Ich weiß auch nicht so genau, wie Sie auf die Idee kommen, ich würde es auf eine Räumungsklage ankommen lassen?

Aus der Eingangsfrage:
Zitat (von Pladde):
Die Sache für mich ist nur, was ist wenn ich in 3 Monaten mit 2 kleinen Kindern keine neue Wohnung habe?

Da man nach eigenen Bekunden nach nicht gewillt ist die Kaution zu bezahlen und selbst schon zweifelt ob man eine neue Wohnung in der Zeit bekommt, ist die Schlussfolgerung Räumungsklage. Die Fronten haben sich verhärtet, da kann man eins und eins zusammen zählen, nach Ablauf der Frist ist die Räumungsklage die einzige Sache mit Erfolg.
Man gewinnt durch die Räumungsklage Zeit bis zum Gerichtstermin mit der Räumungsfrist, teuer erkauft.
Jedoch ab dem Zeitpunkt der Klagezustellung ist man für seriöse Vermieter gleich verbrannte Erde, wenn man dies in der Mieterselbstauskunft angeben muss. Wenn man es verschweigt, dann hat man dem nächsten Vermieter schon wieder gleich einen Kündigungsgrund geliefert.
Man muss natürlich vielleicht die regionalen Unterschiede beachten, in Gegenden wo eben eine hohe Nachfrage ist, da reicht dann der Zeitgewinn nicht aus um vielleicht im Spätsommer eine Wohnung zu bekommen.
Einzig vielleicht das sich wieder so ein Chaosvermieter findet, welcher das als Nebensächlich abtut, aber da ist man auch nicht besser dran.
Zitat (von Pladde):
Wie gesagt, ich habe Kinder und stehe gar nicht darauf, dass sie in einige Räume nicht gehen können weil sie nicht mit Fäkalien spielen sollen!

Noch schlimmer für Kinder in der Schule ist die Unterbringung in der Notunterkunft nach der Räumung. Besonders in kleinen Orten spricht sich so was herum, und wer mal erlebt hatte, wie dann die anderen Kinder herum reden, lieber nicht sollte man hier sagen.
Mit Kindern sollte man auch seiner Verantwortung bewusst sein, da auf den Einfall zu kommen, man zahle die Kaution nicht ist Fahrlässig. Die Vermieterin kann man im Fall, das eben die Geschichten vom Hörensagen dann Realität wären, zivilrechtlich wie auch Strafrechtlich belangen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Sehr schade. Es wird eine durchaus sinnvolle Frage hier im Thread gestellt. Es gibt auch durchaus sinnvolle Antworten. Und dann kommt wieder einer daher mit wilden Vorwürfen an den Threadstarter und abstrusen Ausführungen. Was soll das? Soll das dem Teilnehmer helfen? Soll das den Thread töten? Oder geht es nur um die Befriedigung der eigenen Vorurteile?

Rechtlich ist das Ding glaube ich durchdiskutiert. Es gibte Möglichkeiten für den Mieter, aber die sollte man sorgsam abwägen. An erster Stelle sollte die Suche nach einer neuen Bleibe stehen. Wenn sich eine Einigung mit der Vermieterin findet, dann ist damit das Thema auch durch. Ansonsten wäre eine Beratung bei einem Anwalt sinnvoll. Es gibt zuviele Punkte, die über ein Forum nicht zu lösen sind.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Pladde
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Sehr schade. Es wird eine durchaus sinnvolle Frage hier im Thread gestellt. Es gibt auch durchaus sinnvolle Antworten. Und dann kommt wieder einer daher mit wilden Vorwürfen an den Threadstarter und abstrusen Ausführungen. Was soll das? Soll das dem Teilnehmer helfen? Soll das den Thread töten? Oder geht es nur um die Befriedigung der eigenen Vorurteile?

Rechtlich ist das Ding glaube ich durchdiskutiert. Es gibte Möglichkeiten für den Mieter, aber die sollte man sorgsam abwägen. An erster Stelle sollte die Suche nach einer neuen Bleibe stehen. Wenn sich eine Einigung mit der Vermieterin findet, dann ist damit das Thema auch durch. Ansonsten wäre eine Beratung bei einem Anwalt sinnvoll. Es gibt zuviele Punkte, die über ein Forum nicht zu lösen sind.


Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Das sind doch die üblichen Spielchen von 0815Frager.
Idealerweise solltet ihr euch zügig was neues suchen und dann mit der Vermieterin einen Termin zum Auszug festlegen.

Loesen wird man die Zustande nicht mehr.
Klagen darf man auch ehr gelassen ins Auge sehen.
Wenn die VM wirklich so pleite ist, Hat sie auch kein Geld zum klagen.
Hat sie doch Geld und ihr zügig verschwindet, zahlt ihr nur die Kosten für die Erledigung. Das kann durchaus billiger sein. Als die Kaution komplett zu verlieren.

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#28
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
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Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Idealerweise solltet ihr euch zügig was neues suchen und dann mit der Vermieterin einen Termin zum Auszug festlegen.


Was diese nicht von der Zahlung der Kaution befreit. Nur mal so nebenbei.

Zitat:
Der Anspruch des Wohnraumvermieters auf Zahlung der Kaution endet nicht mit Beendigung des Mietvertrags (BGH 22.11.11, VIII ZR 65/11 ).


... nur mal so.

-- Editiert von AltesHaus am 21.01.2018 21:20

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#29
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Was diese nicht von der Zahlung der Kaution befreit. Nur mal so nebenbei.

Das ist nicht 100% richtig und verdreht den Sinn dahinter unwesentlich. Entscheident ist, ob der VM ein berechtiges Sicherungsinteresse hat. Das kann durchaus sein, ist aber etwas völlig anderes, als
Zitat (von AltesHaus):
]Der Anspruch des Wohnraumvermieters auf Zahlung der Kaution endet nicht mit Beendigung des Mietvertrags (BGH 22.11.11, VIII ZR 65/11 ).


Wenn der Mieter zum Beispiel direkt nach Vertragsschluss wieder kündigt, 3 Monate lang die Miete bezahlt und dann ungenutzt die Mietsache zurückgibt, fehlts am Sicherungsinteresse.
Hier ist der Gegenfall, die Bude ist so bruchbudig, dass es wahrscheinlich ebenfalls am Sicherungsinteresse fehlt,
Bleibt die BKA, aber damit kannst du nicht die komplette Kaution begründen.

Hier wäre ja z.B. aus BKA 300€, ca. 200€ RA und Gerichtskosten für die Erledigterklärung wohl billiger, als 1.500 abzuschreiben.

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#30
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Liebe Akkarin, das sehe ich anders, als VM würde ich klagen.

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