Inkassobrief über offene Forderung / unberechtigt?

20. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb451712-96
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkassobrief über offene Forderung / unberechtigt?

Hallo,

ich hatte am 10.11.2006 (JA Datum stimmt) ein Dienstleistungsvertrag mit der Firma Afterb(xxx) abgeschlossen, als Gewerblicher Verkäufer über Online Auktionen bot es sich gut als Abwicklung an.
Ende 2010 habe ich dann meine Firma geschlossen, bzw ruhen lassen (wegen Krankheit). Den Account der damals Kostenpflichtig war, habe ich auf den Kostenlosen Basic Account umgestellt und so gelassen (kostet ja nix). In den Jahren habe ich auch nicht mehr drüber nachgedacht wo ich überall was kostenloses hatte oder nicht. Wegen permanenten Spam Mails habe ich dann irgendwann eine neue Mail Adresse gemacht und fertg.
Nach 7 Jahren habe ich auch Ehrlich gesagt nicht mehr damit gerechnet das aus der Firmensache noch was kommt. Irgendwann im Jahre 2017 muss diese Firma ihre AGB geändert haben und meinen Account auf einen kostenpflichtigen Account OHNE meine Zustimmung umgestellt. (keine Post bekommen, Mail ging ja nicht mehr.....)

Anfang Mai 2017 bekomme ich von der Firma eine LETZE MAHNUNG über 28,08 Euro zzgl. 10 Euro Mahngebühren für Dienstleistungen aus dem Vertrag vom 10.11.2006. Es wurde mir vorgeworfen auf die Mails vom (01/03/04-2017) nicht reagiert zu haben.

Ich habe denen dann ein Fax versucht zu senden, Nummer nicht erreichbar (Dauerhaft besetzt, ständig.)
Nach 2 Wochen habe ich dann eine Mail an die Firma gesendet, dass ich der Rechnung/Mahnung wiederspreche und den Account Fristlos kündige. Ebenfalls mittgeteilt das ich keinerlei Zustimmung zu einer Kostenpflichtigen Dienstleistung gegeben habe.
Ich bat um Klärung der Angelegenheit und um Kündigungsbestätigung.
Bis getern keinerlei Reaktion, dachte auch nicht das noch was kommt.

Diese Woche dann Inkasso.
Hauptforderung 28,08€
Inkasso nach §4 Abs. 5 RDEG i.V.m §§2,13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m §§ 280,286 BGB = 49,50€
Inkassoauslagen nach §4 Abs. 5 RDGEG i.V.m §§ 2,13, Nr 7002 VV RVG i.V.m §§ 280.286 BGB = 9,90€
Gesamtforderung nun 87,48€
Zahlbar bis 27.01.2017, sonst Anwalt und Gerichtskosten blabla)

Was soll das ganze denn ? Ich habe niemals meine Zustimmung gegeben das Account plötzlich Geld kostet. Soll ich es darauf ankommen lassen oder lieber 28,08 Euro als Hauptforderung zahlen und dann ist Ruhe.?

Danke



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb451712-96):
Wegen permanenten Spam Mails habe ich dann irgendwann eine neue Mail Adresse gemacht und fertg.

Tja, das ist dann tatsächlich das Problem des Schuldners, wenn er Rechnungen und Mahnungen nicht liest. Oder deren Zustellung vereitelt.



Zitat (von fb451712-96):
Was soll das ganze denn ?

Abzocke



Zitat (von fb451712-96):
Ich habe niemals meine Zustimmung gegeben das Account plötzlich Geld kostet.

Dann würde ich das volle Programm fahren
Strafanzeige gegen den Verantwortlichen bei Dienstleister und Inkasso wegen versuchter Betrug, unbedignt schrftliche Mitteilung des Aktenzeichen und des Verfahrensganges fordern.
Meldung des Inkassos ans zuständige Aufsichtsgericht mit Kopie der Bestätigung der Strafanzeige
Inkasso nachweislich mitteilen das es mangels vertraglicher Vereinbarung keine Forderung gibt und man weitere Bettelbrife ignorieren wird.



Zitat (von fb451712-96):
Soll ich es darauf ankommen lassen

Ich würde es.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Bei der Anzeige und bei der Beschwerde ans Aufsichtsgericht würde ich den Verdacht äußern, dass das Inkasso hier vorab geprüft hat, wie diese Forderungen zustande gekommen sind und dass es dementsprechend weiß, dass es auf einer illegalen AGB-Änderung beruht, um kostenlose Accounts plötzlich kostenpflichtig zu machen. Den Verdacht könne man nicht endgültig beweisen, aber da ein Inkasso ja über §11a RDG gewisse Prüfungspflichten hat zu Forderungen, ist dieser Verdacht erst mal nicht von der Hand zu weisen.

Vermutlich wird das Inkasso sich mit allerhand Ausreden aus der Nummer rausreden wollen. Es liegt an Staatsanwälten oder dem Aufsichtsgericht, ob diese Ausreden ziehen oder nicht. Die Alternative ist, dass das Inkasso ungefiltert und ungeprüft neue Aufträge annimmt und vom Gläubiger belogen wurde, also seinen Prüfungspflichten nicht nachkam. Das mag für den Betrugsverdacht dann als Ausrede funktionieren, aber meiner Meinung nach nicht für das Aufsichtsgericht.

Wird man sehen, wie es ausgeht. Auf jeden Fall sendet man das unmissverständliche Signal aus, dass man sich nicht verarschen lässt und damit dürfte das Inkasso schnell das Weite suchen.

Signatur:

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