Zwangsvollstreckung mit Konto-Pfändung

20. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go445824-9
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung mit Konto-Pfändung

Hallo, bei einer Konto-Pfändung durch Zwangsvollstreckung, kann dem Schuldner gleichzeitig bei mehreren Bank-Konten gepfändet werden, bei verschieden Banken?Für den gleichen Schuldbetrag. Oder muss der Gläubiger für jede Bank extra eine Zwangsvollstreckung beantragen?
Danke für hilfreiche Antwort.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Siehe Formular. http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/gewoehnliche_geldforderungen.pdf
Man kann durchaus mehrere Drittschuldner eintragen (Seite 3 unten). Meiner Meinung nach sollte man dort auch mehrere Banken eintragen können.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Meiner Meinung nach sollte man dort auch mehrere Banken eintragen können.

Ja, kann man.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.309 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen