Hallo, bei einer Konto-Pfändung durch Zwangsvollstreckung, kann dem Schuldner gleichzeitig bei mehreren Bank-Konten gepfändet werden, bei verschieden Banken?Für den gleichen Schuldbetrag. Oder muss der Gläubiger für jede Bank extra eine Zwangsvollstreckung beantragen?
Danke für hilfreiche Antwort.
Zwangsvollstreckung mit Konto-Pfändung
20. Januar 2018
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Frage vom 20. Januar 2018 | 04:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung mit Konto-Pfändung
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#1
Antwort vom 20. Januar 2018 | 06:56
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Siehe Formular. http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/gewoehnliche_geldforderungen.pdf
Man kann durchaus mehrere Drittschuldner eintragen (Seite 3 unten). Meiner Meinung nach sollte man dort auch mehrere Banken eintragen können.
#2
Antwort vom 20. Januar 2018 | 15:56
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatMeiner Meinung nach sollte man dort auch mehrere Banken eintragen können. :
Ja, kann man.
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