Vorladung zwecks "Erkennungsdienstliche Behandlung"

19. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
attend
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung zwecks "Erkennungsdienstliche Behandlung"

Hallo, erstmal entschuldige für mein Rechtschreibung, ich bin nicht Deutsch so übe noch an der Grammatik :-)
Ich erhielt heute ein Schreiben von der Polizei wo ich vorgeladen wird als Beschuldigter einer Straftat.(Raub u.a.??)
Grund: Erkennungsdientliche Behandlung (Fotos) zur Wahllichtbildvorlage beim Geschädigten. Sonnst keinerlei Hinweise oder Erläuterungen.
Es gab vor ein paar Wochen eine Auseinandersetzung nach ein Kneipenbesuch. Alle hatten ziemlich getrunken und ich habe mich dann gestritten mit ein Type. Der rastete vollkommen aus und ich habe ihm dann draußen abwehren mussen weil er sehr aggresiv war. Ich habe ihm nicht gehauen aber ihm fixiert auf dem Boden und selber 110 angerufen und gefragt ob die Polizei kommen konnte weil der Type komplett ausgerastet ist.
Jetzt flattert eine Vorladung wegen "Raub u.a." rein?? Wie bitte?? Raub?? Ich habe selber der Polizei angerufen, ich bin doch nicht blöd und raube jemanden aus und rufe dann die Polizei und bleibe dann mein "Opfer" festhalten bis die gekommen sind?
Meiner Meinung nach möchte der Type mich jetzt einfach komplett verarschen und hat da eine Geschichte ausgedacht!!

Und ja, ich werde mich einen Anwalt nehmen um mich gegen diese Vorwürfe zu wehren aber MUSS ich überhaupt die Erkennungsdienstliche Behandlung (Fotos) folge leisten? Ich meine, die Polizei hat meine Personalien ja aufgenommen!!

Ich verstehe momentan die Welt nicht mehr.... Vielleicht kann einer mich da aufklären... Und vielleicht lest ja einen Anwalt mit der mir helfen kann und möchte :-)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Und ja, ich werde mich einen Anwalt nehmen um mich gegen diese Vorwürfe zu wehren


Das wirst Du auch müssen, falls offiziell Anklage erhoben wird, denn bei einem Delikt wie Raub herrscht Anwaltszwang

Zitat:
aber MUSS ich überhaupt die Erkennungsdienstliche Behandlung (Fotos) folge leisten? Ich meine, die Polizei hat meine Personalien ja aufgenommen!!


Eine ED-Behandlung ist aber mehr als nur die Aufnahme der Personalien. Du kannst, da es sich um eine ED-Behandlung nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/81b.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 81b StPO: Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten">§ 81b. . Der rastete vollkommen aus und ich habe ihm dann draußen abwehren mussen weil er sehr aggresiv war. Ich habe ihm nicht gehauen

Dann musst Du Dir überhaupt keine Sorgen machen. Du hast ja nichts gemacht.

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#2
 Von 
attend
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihren Antwort. Wird warten was der Anwalt sagt und dann das machen was das Beste ist..
Nur mal Ihre Einschätzung, was wenn der Geschädigte (wovon ich immer noch der Meinung bin das er die Sache einfach sehr "aufgeblasen" hat!) behauptet ich habe ihm beraubt, das ist schlicht und einfach bedacht! Ich muss mich dagegen wehren, wurde da eine "Gegenanzeige" was bringen? Zur Sache, ich habe selbst die 110 angerufen, das ist doch bescheuert das so jemand mich auf dieser Art und Weise versucht was "an zu hängen" was gar nicht passiert ist!?

-- Editiert von attend am 19.01.2018 18:02

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Nur mal Ihre Einschätzung, was wenn der Geschädigte (wovon ich immer noch der Meinung bin das er die Sache einfach sehr "aufgeblasen" hat!) behauptet ich habe ihm beraubt, das ist schlicht und einfach bedacht! Ich muss mich dagegen wehren, wurde da eine "Gegenanzeige" was bringen?


Nein, ... es wird sich ja am Ende -hoffentlich- rausstellen, was wirklich gewesen ist. Wenn dabei herauskommt, dass er sich "alles" (was auch immer alles ist) nur ausgedacht hat, wird die Staatsanwaltschaft von sich aus ein Verfahren gegen ihn einleiten, wegen falscher Verdächtigung.


Keine Ahnung, ich war nicht dabei und weiß nicht was passiert ist.

Grundsätzlich soll es aber auch schon Fälle gegeben haben, wo ein tatsächlicher Räuber selbst die Polizei gerufen hat, weil plötzlich 4-5 Kollegen des Beraubten aufgetaucht sind und der Räuber plötzlich Angst bekam.

Und von wegen "bescheuert" .... Es gab auch schon Fälle (und das weiß ich 100%ig, weil ich es selbst schon erlebt habe und zwar nicht nur einmal) wo Leute zur Polizei gegangen sind und Anzeige gegen XY erstattet haben, weil der ihnen 5g Heroin geklaut hat. Ist natürlich mega-bescheuert, weil man damit gleichzeitig zugibt, 5g Heroin besessen zu haben.

Es gibt nichts, was es nicht gibt - gerade wenn übermäßiger Alkoholkonsum im Spiel ist.

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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von attend):
Grund: Erkennungsdientliche Behandlung (Fotos) zur Wahllichtbildvorlage beim Geschädigten.

Das bedeutet man wird Fotos von Dir anfertigen und dem Opfer des Raubes vorlegen, sprich das ist so eine Art Gegenüberstellung in Papierform. Wenn die Polizei das für ihre Ermittlungen benötigt ist die Chance maximal dass der Richter dem zustimmt und Du antreten musst, insbesondere wenn die ED Anordnung vorab schon auf Fotos und die Verwendung in einer Wahllichtbildvorlage beschränkt ist. Bei Raub ist üblicherweise das volle Programm Standard.

Wenn Du das nicht möchtest geht wenig ohne Anwalt.

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