Anzeige wegen Insolvenzverschleppung / gewerbsmäßiger Firmenbestattung

18. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
lesmona24
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)
Anzeige wegen Insolvenzverschleppung / gewerbsmäßiger Firmenbestattung

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, da ich aktuell bisschen am Zweifeln bin.

Kurze Vorgeschichte:

10.2014 bis 07.2015 - PKW erworben beim Gebrauchtwagenhändler, im Laufe der ersten 3 Monate diverse Mängel aufgetreten und der Händler weigerte sich die Mängel zu beheben (Gewährleistung). Schriftverkehr zwischen meinem Anwalt und dem Geschäftsführer, dann zwischen meinem Anwalt und dem gegnerischen Anwalt.
29.07.2015 - Klage beim Landgericht eingereicht
11.07.2016 - Gutachten vorliegen, welches vom Gericht angeordnet wurde.
27.07.2016 - die UG wurde vom alten Geschäftsführer und Gesellschafter an jemanden verkauft. Der Sitz der Firma wurde von Pinneberg nach Hamburg verlegt. An der Adresse ist jedoch nur ein Briefkasten vorhanden. Weder ein Büro, geschweige den ein KFZ - Handel.
08.01.2017 - das Landgericht übersendet das Urteil, in welchem der Händler verurteilt wird zur Zahlung von knapp 10.000 Euro gegen Herausgabe des PKW's.
01.2017 - 05.2017 - es folgten mehrere Aufforderungen seitens des Anwalts an die Firma dem Urteil nachzukommen.
17.05.2017 - Antrag auf Zwangsvollstreckung bei der Verteilungsstelle in Hamburg eingereicht
05.07.2017 - Eintrag ins Handelsregister: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.

..seitdem weder eine Rückmeldung vom letzten Geschäftsführer, noch vom Gerichtsvollzieher. Man hört nicht's mehr!
Meine Geduld ist am Ende, daher habe ich mich selbst schlau gemacht. Ich vermute das es sich bei diesem Fall um "gewerbsmäßige Firmenbestattung" handelt. Der letzte Geschäftsführer hat bereits 10 andere Firmen im gleichen Stil abgewickelt - Übernahme und knapp 1 Jahr später Löschung.
Meine Anrufe beim Amtsgericht Pinneberg, Insolvenzgericht Pinneberg und auch Insolvenzgericht Hamburg haben ergeben das kein Antrag auf Insolvenzverfahren oder gar eine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stattgefunden hat.
In der letzten Bilanz (erstellt Ende 2015 für das Geschäftsjahr 2014) weißt das Unternehmen eine Bilanzsumme von knapp 57800 Euro aus, wobei nur 3500 Euro Verbindlichkeiten sind.
Danach folgt keine weitere Bilanz, welche ich einsehen kann - wahrscheinlich wurde auch keine mehr erstellt.

Mein Frage nun:
Ich würde gerne eine Anzeige gegen den alten und gegen den neuen Geschäftsführer stellen, wegen Insolvenzverschleppung und gewerbsmäßiger Firmenbestattung.
Muss ich Angst haben, wegen Falschanzeige angezeigt zu werden? Alle Indizien deuten zwar dadrauf hin das ich Recht habe, aber es könnte ja trotzdem aus Mangel an Beweisen nicht zur Verurteilung kommen.

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

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