Rückgabe ohne Vertrag

17. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.01.2018 04:51:25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgabe ohne Vertrag

Hallo,
Ich schreibe im Namen einer Bekanntin.
Meine Bekanntin hat sich am Montag den 8. Januar einen VW Passat gebraucht zugelegt, nachdem ihr Auto mit Motorschaden auf der Autobahn stehen blieb.
Sie kaufte den VW Passat bei einem „Freund" der Autos kauft und wieder verkauft. Das war der 3. Kauf bei ihm. Nach seinen Angaben sei er kein Händler. Der Verkäufer gab mündlich an, er hätte den Wagen durchgecheckt und wies uns auf die Bremsen hin, die ca. Ende des Jahres gemacht werden sollten. Bei der Probefahrt fiel uns auf, dass die Tür hinten links nicht zu öffnen war (angeblich einen Kabelbruch) während wir gefahren sind, bemerkten wir bei jedem Gangwechsel ein starkes ruckeln, als wenn der Wagen kurz davor wäre, abzuwürgen. Auch hier hatte der „Freund" eine wohl für ihn passende Erklärung und gab uns Zündkerzen mit, denn angeblich wäre dass das Problem gewesen.
Meine Bekanntin fuhr auch direkt am nächsten Tag zur Werkstatt um die Zündkerzen austauschen zu lassen. Der Mechaniker stellte fest, dass die Zündkerzen schon neu waren und das Problem ein anderes sein müsste. Was er ebenfalls bemerkte, die Motorkontrollleuchte funktioniert nicht, weil da etwas manipuliert wurden ist. Am Auspuff sind ebenfalls Mängel, die gemacht werden müssen. Nach langem hin und her kann keiner wirklich sagen, was jetzt der Grund für das ruckeln wäre und die Türen, mittlerweile hinten rechts, links und teilweise vorne links, gehen weiterhin nicht auf. Das Auto kann aktuell nur über die Kofferraumtür geöffnet werden. Der Verdacht kam hier auf, dass kein Zündschloss an der Fahrertür wäre, denn man dreht ins leere. Der Verkäufer wurde diesbezüglich informiert und die Antwort war, er wüsste über die neue eingebauten Zündkerzen und das mit der kontrollleuchte usw. nicht Bescheid. Das wars. Was uns ein kleines Rätsel war, denn er hatte den Wagen ja angeblich komplett gecheckt. Da wäre sowas wie das ruckeln oder die neuen Zündkerzen aufgefallen.
Der Mechaniker hatte ihr geraten, den Wagen wieder zurückzugeben.
Problem: es gibt keinen schriftlichen Kaufvertrag. Es wurde alles bezüglich Kaufpreis, Mängel etc. mündlich vereinbart. Als Zeugin war ich da und von dem Verkäufer die Lebensgefährtin.
Der Verkäufer hat erzählt, er würde zusammen mit einem kfz- Mechaniker arbeiten, der sich ebenfalls mit auf dem Grundstück befand. Bei dem Thema mit den Zündkerzen fragte der Verkäufer den kfz- Mechaniker und ohne einen Blick darauf zu werfen haben sie entschieden, das ruckeln käme von den Zündkerzen.
Meine Frage wäre jetzt: kann sie den Wagen zurückgeben, obwohl kein schriftlicher Vertrag vorliegt und ab wann gilt man als Händler? Schließlich kauft er Autos, checkt sie durch und verkauft sie wieder.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen

L.g
Franzi


Problem nach Autokauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Schöne Textwand.
Schon mal darüber nachgedacht, das Absätze nicht nur an Schuhen Sinn machen?



Zitat (von Franzi123mitglied):
Der Verdacht kam hier auf, dass kein Zündschloss an der Fahrertür wäre, denn man dreht ins leere.

Mir wäre kein Fahrzeug bekannt, bei dem überhaupt ein Zündschloss an der Fahrertür wäre.
Also alles in Ordnung



Zitat (von Franzi123mitglied):
Meine Frage wäre jetzt: kann sie den Wagen zurückgeben, obwohl kein schriftlicher Vertrag vorliegt

Klar, wenn der Verkäufer dem zustimmt.

Ansonsten wird sie erst mal die gesetzliche Sachmängelhaftung in Anspruch nehmen müssen.



Zitat (von Franzi123mitglied):
und ab wann gilt man als Händler?

In der Regel, wenn man das
Zitat (von Franzi123mitglied):
Schließlich kauft er Autos, checkt sie durch und verkauft sie wieder.

macht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

H-v-S hat schon einiges gesagt, jedoch bin ich mir nicht so sicher, ob man da auch auf Alles anwenden kann, zumindest den Teil der Sachmängelhaftung.

Vorallem wäre es auch von Vorteil mal das BJ und vorallem die Laufleisstung des Fahrzugs zu kennen.

Zitat:
Bei der Probefahrt fiel uns auf, dass die Tür hinten links nicht zu öffnen war (angeblich einen Kabelbruch) während wir gefahren sind, bemerkten wir bei jedem Gangwechsel ein starkes ruckeln, als wenn der Wagen kurz davor wäre, abzuwürgen.
Selbige Mängel waren also VOR dem Kauf bekannt, damit wird es bei diesen beiden Mängeln schon sehr schwer!

Zitat:
Am Auspuff sind ebenfalls Mängel, die gemacht werden müssen
Wen das normaler altersbedingter Verschleiss ist, ist das kein Mangel für dich Sachmängelhaftung.

Die mittlerweile nicht mehr funktionierenden Türen, dass kann ein Mangel sein, wobei ich zumindest in dieser Jahreszeit mal fragen will, einfach nur festgefroren sind diese nicht?

Zitat:
Was er ebenfalls bemerkte, die Motorkontrollleuchte funktioniert nicht, weil da etwas manipuliert wurden ist.
Das wäre der Punkt an dem ich ansetzen würde und versuchen würde den Kauf rückgängig zu machen....



0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Franzi123mitglied):
Hallo,
Sie kaufte den VW Passat bei einem „Freund" der Autos kauft und wieder verkauft. Das war der 3. Kauf bei ihm. Nach seinen Angaben sei er kein Händler. Problem: es gibt keinen schriftlichen Kaufvertrag

Die ersten 2 Käufe waren demzufolge in Ordnung? sind genauso abgelaufen? Jetzt gibt es ein Problem und nun fällt euch ein das er doch sowas wie ein Händler ist.... Tja so ist das mit Vertrauen. Im Prinzip habt ihr nur eine Chance: Pistole auf die Brust setzen das ihr sein Treiben offiziell macht & auf Rückabwicklung bestehn. Ob das klappt ist schwer zu sagen,leicht dürfte es nicht werden, auch das deiner Bekannten irgendwann von dritter Stelle die Frage gestellt wird, warum sie schon das 3. Auto evtl. ohne Kaufvertrag erwirbt sollte einkalkuliert werden.... auf jeden Fall verzwicktes Ding.

Auch unverständlich:
Zitat:
bei der Probefahrt fiel uns auf, dass die Tür hinten links nicht zu öffnen war (angeblich einen Kabelbruch) während wir gefahren sind, bemerkten wir bei jedem Gangwechsel ein starkes ruckeln, als wenn der Wagen kurz davor wäre, abzuwürgen. Auch hier hatte der „Freund" eine wohl für ihn passende Erklärung und gab uns Zündkerzen mit, denn angeblich wäre dass das Problem gewesen.


Warum kauft Sie das Auto dann doch wenn Sie schon auf der Probefahrt merkt das Probleme vorhanden sind, die man evtl. selber nicht richten kann oder kein Geld dafür vorhanden ist?! Sie hätte den "Freund" ja ebenso fragen können ob er das behebt wenn er angeblich schon genau wusste was zu tun ist & Sie das Fahrzeug dann erst kauft? Das sind so Dinge die passen einfach nicht zusammen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Pistole auf die Brust setzen das ihr sein Treiben offiziell macht & auf Rückabwicklung bestehn.
Vorsicht!!! Man kan jeh nachdem wie man das macht mal ganz schnell selber Probleme wegen nötigung oder Erpressung bekommen...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

deswegen schrieb ich ja....

Zitat:
auch das deiner Bekannten irgendwann von dritter Stelle die Frage gestellt wird, warum sie schon das 3. Auto evtl. ohne Kaufvertrag erwirbt sollte einkalkuliert werden.... auf jeden Fall verzwicktes Ding.

Fingerspitzengefühl ist bei der Sache so oder so angesagt...

0x Hilfreiche Antwort

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