Woher nun einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss bekommen?

17. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Strige
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)
Woher nun einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss bekommen?

Hallo zusammen,
Ich brauche mal eure Meinung wie man hier nun weiterkommt.

Der Schuldner hat ein Pfändungsschutz Konto auf dem seit Anfang 2012 eine aktive Pfändung liegt. Einen Freibetrag von 1990Euro, da 2 Unterhaltspflichtige Kinder und Alleinerziehend.
Gleichzeitig wird Ihm das Gehalt gepfändet, bekommt aber trotzdem noch im Durchschnitt 2200Euro Lohn ausgezahlt, dazu kommen 192Kindergeld und Unterhaltsvorschuss 200 Euro, alles Pfandfreie Beträge.

Der Schuldner stellt beim Amtsgericht eine Pfändungsschutzklage, da Doppelpfändung.

Nun das Problem: Das Amtsgericht benötigt hierfür den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, dass es selbst aus gesetzlichen Gründen nach 5 Jahren vernichtet hat und der Schuldner entweder keinen erhalten oder verschlampt hat.

Die Drittschuldnerin(Bank) weigert sich dem Schuldner eine Kopie zur Verfügung zu stellen, mit der Begründung das dürfe man nicht, da der Beschluss an die Bank adressiert ist und somit nur für Ihre Augen bestimmt und verweist ans Amtsgericht, obwohl eine Bestätigung vom AG dabei lag, dass der Beschluss vernichtet wurde.

Der Gläubiger, vertreten durch einen Anwalt, stellt auch keine Kopie zur Verfügung, mit der Begründung das würde man Grundsätzlich nicht tun und verweist auch auf das AG, ebenfalls mit der Kenntnis, das er beim AG vernichtet wurde.
Was kann der Schuldner nun machen? Bin gespannt.
Lg



-- Editiert von Strige am 17.01.2018 17:25

-- Editiert von Strige am 17.01.2018 17:35

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Warum und mit welchem Recht will der Schuldner gegen die "Doppelpfändung" vorgehen?
Dass weder der Gläubiger noch die Bank ihre Zeit und Mühe in den Schuldner stecken ist völlig legitim.

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#2
 Von 
Strige
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Weil Alles unpfändbar Beträge sind, selbst das Amtsgericht spricht hier von Zitat: "verbotener Pfändung" nach 850k ZPO .

-- Editiert von Strige am 17.01.2018 19:27

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#3
 Von 
Strige
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Mal ganz davon abgesehen, hat der Schuldner nicht das Recht zu wissen was genau in dem PFÜB steht? Das der Pfüb verschlampt wurde, habe ich auch nur vorsorglich oben mal aufgeführt um eben von vornherein nichts auszuschließen bzw. Alles offen zu halten.
Dem Schuldner wurde vom AG bestätigt, das der Gläubiger selbst zustellen wollte. Ich bezweifele stark das dies auch passiert ist.

Und wenn die Bank ihre Mühe bezahlt haben möchte sollte sie es einfach sagen. Kontoauszügen aus diesen Zeiten haben auch schon zweistellige Beträge gekostet. Je nach Höhe der Kosten würde sich das auszahlen.

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Wie wäre es einfach wenn der Schuldner ein neues Konto eröffnet bei einer anderen Bank?

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