EOS Deutscher Inkasso Dienst (Bahn Card)

14. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)
EOS Deutscher Inkasso Dienst (Bahn Card)

Hallo zusammen,

Ich hab ein Problem bzgl meiner Bahn Card Zahlung. Ich war bzw. bin noch immer im Auslandssemester und hatte vergessen, vorher die Bahn Card zu kündigen. Nun kam es dazu, dass die Bahn nach relativ kurzer Zeit das Inkasso unternehmen EOS Deutscher Inkasso-Dienst eingeschaltet hat.

Jetzt soll ich 90,11€ an die überweisen, obwohl der ursprüngliche Betrag der Bahn Card nur bei 39,00€ liegt.

Ich würde jetzt so vorgehen, dass ich der Bahn die 39,00€ überweise (plus evtl verzugsgebühr?) und den zahlungsnachweis dem Inkasso schicke mit dem Hinweis, dass deren Forderung gegenstandslos ist.

Was sagt ihr dazu?

Post vom Inkassobüro?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du eine Mahnung bekommen?
Hast du die Bahncard bekommen?

-- Editiert von mepeisen am 14.01.2018 20:33

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

BahnCard ja, die habe ich schon seit 2 Jahren und bis auf dieses Mal auch immer pünktlich bezahlt. Dieses Mal war das, wie gesagt, nicht auf meinem Schirm weil ich vor einem halben Jahr abgereist bin und daran nicht gedacht hatte.

Eine Mahnung war vorhanden, aber leider haben meine Mitbewohner mich darüber nicht in Kenntnis gesetzt.

Ich habe jetzt den BahnCard Betrag von 39€ plus 2,50€ mahngebühr an die Deutsche Bahn überwiesen. Den Nachweis darüber habe ich per Mail an die Inkasso Firma geschickt.

-- Editiert von emily94 am 14.01.2018 21:00

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Warum willst du die Inkassokosten nicht zahlen? Für eine Verweigerung dieser sehe ich keinen Grund.
EOS bearbeitet Bahncardforderungen? Sicher dass das kein Fake ist denn eigentlich bearbeitet die Universum Inkasso das.

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#4
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Ja, ganz sicher, steht auch auf dem Brief so drauf. Das ist DB Vertrieb. Vielleicht haben die auch das Inkasso Büro gewechselt

Naja, warum sollte ich denn die überhöhten Inkasso Gebühren zahlen? Ich hab ja meine Forderung der DB nun beglichen.

Ich hab hier schon von fällen gelesen, bei denen die Inkasso Gebühr nicht gezahlt wurde, warum bin ich denn verpflichtet die zu zahlen?

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#5
 Von 
sveme1989
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

Bisher alles richtig gemacht. Würde den Inkassokosten noch schriftlich (Briefpost) widersprechen.
Der Bahn ist zumutbar das Inkasso selber zu betreiben. Die Gerichte streichen solche Fantasiegebühren regelmäßig.
EOS-DID wird dir noch paar Bettelbriefe senden danach wird die Frankfurter Inkasso (eine 100% EOS Tochter, selbe Geschäftsführer wie die DID) auf den Plan kommen und nach ca. 1 Jahr hast dann normalerweise Ruhe.

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#6
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo, ich bins wieder.

Habe heute den nächsten Brief von EOS bekommen. Dieses Mal droht man mir mit einem gerichtlichen Mahnbescheid. In den aufgeführten Forderungen ist jetzt nur noch die "Inkassovergütung" in Höhe von 48,60 Euro zu sehen, da ich ja, wie gesagt, die Bahn Card Kosten inkl. Mahngebühr direkt an die Deutsche Bahn überwiesen habe.

Ich hab ja vor einem Monat, als der erste Brief kam, schon eine E-Mail geschickt an EOS mit einer Kopie meiner DB Überweisung, aber darauf hat man nie reagiert. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Hat das Inkassobüro überhaupt Recht mit der Forderung und würde ein Gericht einem Mahnbescheid zustimmen? Ich war ja nachweislich im Ausland ...

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH würde nicht mehr reagieren und mich mental auf weitere Briefe von Universum bzw deren Haus RA Lohmeier einstellen
(meine Freundin arbeitet bei Universum Frankfurt)
Durchsetzungsfähig wären theoretisch maximal 18 € (15 Ink plus 3 Auslagenpauschale )
Siehe hier die Gebührenliste
https://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
Das Inkasso verlangt allerdings deutlich mehr so das davon auszugehen ist das seitens der DB (Auftrggeber und Forderungsinhaber ) kein ernsthaftes Intresse besteht diese Gebühren expl einzuklagen.
Bist Du nervlich enigermasen stabil ist es sinnvoll durchzuhalten

-- Editiert von thehellion am 27.02.2018 15:41

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
ICH würde nicht mehr reagieren und mich mental auf weitere Briefe von Universum bzw deren Haus RA Lohmeier einstellen
(meine Freundin arbeitet bei Universum Frankfurt)
Durchsetzungsfähig wären theoretisch maximal 18 € (15 Ink plus 3 Auslagenpauschale )
Siehe hier die Gebührenliste
https://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
Das Inkasso verlangt allerdings deutlich mehr so das davon auszugehen ist das seitens der DB (Auftrggeber und Forderungsinhaber ) kein ernsthaftes Intresse besteht diese Gebühren expl einzuklagen.
Bist Du nervlich enigermasen stabil ist es sinnvoll durchzuhalten

-- Editiert von thehellion am 27.02.2018 15:41


Danke dir. Ist denn Universum das gleiche wie EOS?

Nervlich bin ich auf jeden Fall stabil, hab sowas vor ein paar Jahren schon mal ausgesessen nur mit ner anderen Inkassofirma. Damals hat man mir sogar einen Cent auf mein Konto überwiesen, um mir Angst machen.

Ergo, ich soll einfach gar nichts machen oder einen Brief schicken mit Hinweis auf die überhöhten Inkassogebühren? Wahrscheinlich würde es sowieso nichts bringen, auf meine E-Mail hat man ja auch nicht reagiert.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Ist denn Universum das gleiche wie EOS?


Sorry da war ich mental bei einem anderen Beitrag und habe Namen von Inkassofirmen durcheinandergebracht :-//
Universum ist wie EOS aber auch nur ein Inkassobüro
Zitat:
Ergo, ich soll einfach gar nichts machen oder einen Brief schicken mit Hinweis auf die überhöhten Inkassogebühren?

Diskusionen über Inkassogebühren ausgerechnet mit Inkassofirmen führen zu nichts und verlängern nur die Prozedur.
Ist nur was für Fetischisten

Ich würde trotzdem dem die Forderung , ohne auf Details (nkassogebühren) einzugehen schriftlich zurückweisen um einen möglichen Eintrag in ener Auskunftei vorzubeugen

Etwa :
"...Sehr geehrtes EOS Team, ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Bitte unterlassen Sie die Kontaktaufnahme per Telefon und Aussendienst ..."

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Hab schon widersprochen, im Februar, wie du es mir vorgeschlagen hast.
Heute (ich hatte die Sache schon fast vergessen) kam wieder ein Brief, der sehr unseriös ausschaut, ich zitiere mal wörtlich:

Sehr geehrte Frau XY,

wir möchten von Ihnen erfahren, warum Sie auf unsere Angebote nicht reagieren und uns zumindest einen Vorschlag unterbreitet haben. Es besteht zur Zeit eine Gesamtforderung von EUR 48,66.

Eine gemeinsame Vereinbarung setzt Ihren Anruf voraus!

Wir können jetzt nicht mehr länger warten!

Mit freundlichen Grüßen,
...


-> Dabei ist anzumerken, dass ich wie gesagt, reagiert habe zeitnah. Hab denen den Beweis geschickt, dass ich der Deutschen Bahn die fällige Summe inkl. Mahngebühr überwiesen habe und angemerkt, dass damit die Sache für mich erledigt ist.

Was ist jetzt von dem Brief zu halten?

Auf mich macht der einen sehr unseriösen Eindruck, der mehr als Drohung fungieren soll... jetzt nach 3 Monaten


-- Editiert von emily94 am 29.05.2018 15:12

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Was hast du erwartet? Es werden ggf weitere Briefe dieser Art kommen oder ggf auch ein MB? Du befandest dich im Zahlungsverzug und mir erschließt sich noch immer nicht wie du auf das schmale Brett kommst die andere Seite arbeite kostenfrei.
Ob EOS den MB erlässt und im Falle eines WI auch klagen würde darf bezweifelt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
wie du auf das schmale Brett kommst die andere Seite arbeite kostenfrei.

BGH 21.03.2018 - VIII ZR 17/17
Lesen verstehen und dann nochmal schreiben ;-)

EOS kann gerne vor Gericht anhand des Vertragswerkes beweisen, dass die Bahn jemals Inkassokosten bezahlt und dass es kein echtes oder unechtes Factoring ist. Ich bin mir zu 100% sicher dass dieser Beweis unmöglich sein wird. Ergo: Kein Anspruch auf Inkassogebühren.

Signatur:

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