Geld auf einer Plattform ansammeln und später erst versteuern?

13. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
sdiddy
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Geld auf einer Plattform ansammeln und später erst versteuern?

Wenn man zum Beispiel auf einer Affiliate Marketing Plattform oder irgendeiner anderen Geldverdien-Plattform einen Account hat, in welchem sich Geld anhäuft, welches man dann auf sein Konto auszahlen lässt, ist es dann erlaubt, erstmal auf dem Account eine Summe anzusammeln, bei der es sich finanziell vernünftig lohnt, ein Gewerbe anzumelden und die Summ versteuern zu lassen?

Was ich damit meine ist, sagen wir man würde monatlich 1500€ verdienen, somit wäre man definitiv über der 450€-Job Grenze und auch über der Kleinunternehmergrenze. Man müsste also ein richtiges Gewerbe anmelden, allerdings bleibt einem ja dann von der Kohle so gut wie nix mehr übrig, da Versicherung und Steuern dann alles fressen.

Daher frag ich mich, wäre es möglich erstmal eine gewisse Summe auf dem Account anzuhäufen, um einen Betrag zu erreichen bei dem sich das Versteuern immernoch lohnt und DANN erst ein Gewerbe anzumelden? (wenn man mit der ganzen Aktion eigentlich nur das Ziel verfolgt einen gewissen Geldbetrag zu erreichen mit dem man sich etwas bestimmtes kaufen möchte)

Manche Anbieter regeln das nämlich in Form von Punkten, wo man sich dann pro X Punkte Y Euro auszahlen lassen kann. Da frag ich mich halt ob das reine Punkte sammeln überhaupt schon als Geld verdienen zählt?

-- Editiert von sdiddy am 13.01.2018 16:56

-- Editiert von sdiddy am 13.01.2018 16:57

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Sobald man unternehmerich tätig wird, ist man verpflichtet, sich entsprechendn anzumelden (Nicht erst wenn das erste Gled aufs Konto kommt).

Das wäre in der Regel spätestens der Fall, wenn man die ersten EUR verdient.
Eigentlich schon bei den Vorbereitungen also wenn man die ersten Schritte unternimmt mit Affiliate Marketing Geld zu verdienen.



Zitat (von sdiddy):
allerdings bleibt einem ja dann von der Kohle so gut wie nix mehr übrig, da Versicherung und Steuern dann alles fressen.

Zum einen ist das Unfug, es sein denn man stellt sich außerordenlich ungeschickt an.

Und wenn man es nicht macht bleibt möglicherweise nur Haufen Schulden.
Denn für verspätet angemeldete Gewerbe drohen Bußgelder von bis zu 50.000 EUR.
Für die Steuerhinterzieheung gibt es Geld- oder Haftstrafe.
Der Betrug an der Krankenkasse bezüglich der Abgaben es ebenfalls Geld- oder Haftstrafe.
Und Gewinnabschöpfung droht auch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
sdiddy
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

gillt das mit dem unternehmerisch tätig sein auch fürs Punkte sammeln? Es gibt ja Anbieter bei denen man sich statt es auszahlen zu lassen davon selber Leistungen von anderen Usern kaufen kann, ist es das gleiche wenns nur um Punkte geht?

so machen es ja die Spieloautomaten man darf laut Gesetz pro Stunde nur XY € verlieren das umgehen die indem man garnicht mit Euros spielt sondern mit Punkten die aus den Euros umgewandelt werden

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Was ich damit meine ist, sagen wir man würde monatlich 1500€ verdienen, somit wäre man definitiv über der 450€-Job Grenze und auch über der Kleinunternehmergrenze.


Also mal ganz langsam...
1. Bitte nicht denken, alles unter 17.500 braucht keinen Gewerbeschein. Im übrigen umfasst die sogenannte Kleinunternehmerregelung nur (!) Die Umsatzsteuer. Unter 17.500 kann man auf die Ausweisung der Umsatzsteuer und die damit verbundenen Umsatzsteuervorauszahlungen verzichten.

2. Ich glaube nicht, dass Sie mit Ihrer Geschäftsidee des
Zitat:
Affiliate Marketing
überhaupt grossen Umsatz oder gar Gewinn machen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
sdiddy
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

das war nur ein Beispiel es geht einfach nur darum ob man sich einen bestimmten Betrag in einer alternativen Währung ansammeln darf bevor man ihn versteuern muss also wie gesagt zb. bei einer Plattform die Punkte benutzt ob das reine Punkte sammeln auch schon als Geld verdienen zählt

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von sdiddy):
Wenn man zum Beispiel auf einer Affiliate Marketing Plattform oder irgendeiner anderen Geldverdien-Plattform einen Account hat, in welchem sich Geld anhäuft, welches man dann auf sein Konto auszahlen lässt, ist es dann erlaubt, erstmal auf dem Account eine Summe anzusammeln, bei der es sich finanziell vernünftig lohnt, ein Gewerbe anzumelden und die Summ versteuern zu lassen?

Nein.
Die Gewerbeanmeldung muss erfolgen, sobald mit der gewerblichen Tätigkeit begonnen wird, Gewinnerzielung ist dafür nicht nötig, es reicht Gewinnerzielungsabsicht. Zu versteuern sind Zuflüsse dann wenn sie stattfinden, im Rahmen der anzuwenden Fristen.
Zitat:
Daher frag ich mich, wäre es möglich erstmal eine gewisse Summe auf dem Account anzuhäufen, um einen Betrag zu erreichen bei dem sich das Versteuern immernoch lohnt und DANN erst ein Gewerbe anzumelden? (wenn man mit der ganzen Aktion eigentlich nur das Ziel verfolgt einen gewissen Geldbetrag zu erreichen mit dem man sich etwas bestimmtes kaufen möchte)

Nein.
Zitat:

Manche Anbieter regeln das nämlich in Form von Punkten, wo man sich dann pro X Punkte Y Euro auszahlen lassen kann. Da frag ich mich halt ob das reine Punkte sammeln überhaupt schon als Geld verdienen zählt?

Einkünfte sind in dem Fall zu versteuern, wenn sie zufließen. Sie fließen zu, wenn die Zahlung erfolgt. Etwas anderes ist es, wenn keine einfache Ausgaben-Einnahmen-Überschuss-Buchführung gemacht wird, sondern bilanziert wird. Dann werden die Forderungen bereits dann gebucht, wenn sie entstehen, nicht erst, wenn das Geld fließt.
Mal vereinfacht gesagt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sdiddy
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von eh1960):

Einkünfte sind in dem Fall zu versteuern, wenn sie zufließen. Sie fließen zu, wenn die Zahlung erfolgt. Etwas anderes ist es, wenn keine einfache Ausgaben-Einnahmen-Überschuss-Buchführung gemacht wird, sondern bilanziert wird. Dann werden die Forderungen bereits dann gebucht, wenn sie entstehen, nicht erst, wenn das Geld fließt.
Mal vereinfacht gesagt.


heißt also ich könnte Punkte sammeln und dann wenn ich genug habe erst ein Gewerbe anmelden und dann alles auf einen Schlag auszahlen lassen und entsprechend versteuern?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

liest du eigentlich was hier geantwortet wird?
Ein Gewerbe musst du anmelden sobald du gewerblich tätig bist, nicht erst wenn das Geld kommt.

Zitat:
so machen es ja die Spieloautomaten man darf laut Gesetz pro Stunde nur XY € verlieren das umgehen die indem man garnicht mit Euros spielt sondern mit Punkten die aus den Euros umgewandelt werden
Wirklich? Wirksam ist das nämlich sicher nicht.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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