Ich habe das Auto meines vor kurzem verstorbenen Vaters auf mich versichern lassen, weil ich laut Auskunft der Versicherung seinen Schadensfreiheitsrabatt übernehmen kann.
Frage: Kann der Wagen dennoch auf den Namen meines Vaters gemeldet bleiben? Oder muss ich auch zur Zulassungsstelle und meinen Namen in den Kfz-Schein eintragen lassen?
Halter verstorben - Ummelden auf Sohn nötig?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ich glaube kaum, dass ein Toter Eigentümer des Autos bleiben kann.
Ob du es einfach auf dich ummelden kannst, wird davon abhängen, ob du Erbe dieses Autos bist bzw. nachweisen kannst, dass du berechtigt bist das Auto auf deinen Namen umzumelden
ZitatIch glaube kaum, dass ein Toter Eigentümer des Autos bleiben kann. :
Nein, kann er nicht. Da kommt dann auch ein Schreiben vom Amt wenn es zu lange dauert. Mit Bußgeld.
Wer was wie genau kann, kommt darauf an, wer das Auto geerbt hat.
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1. Die Änderung des KFZ-Halters muss unverzüglich der Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Der Versicherungsvertrag geht dabei automatisch auf die Erben über, es gibt kein Sonderkündigungsrecht. (Das soll den lückenlosen Haftpflicht-Schutz für das Fahrzeug sicherstellen, daß ja mit dem Tod des Halters nicht automatisch stillgelegt wird.)
2. Mit der Halteränderung kann sich die Prämie ändern, da diese personenabhängig ist. Ein Versicherungsrabatt kann nur von direkten Verwandten mit Fahrerfahrung übernommen werden, ansonsten gilt dann ab sofort der individuelle Rabatt für den neuen Halter.
3. Auch Teil- und Vollkasko werden automatisch von den Erben übernommen.
4. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) legt fest, dass ein Halterwechsel der Zulassungsbehörde unverzüglich anzugeben ist. Ein Versäumnis kann in diesem Fall als Ordnungswidrigkeit geahndet werden..
Für die Ummeldung benötigt der Erbe keinen Erbschein. Er braucht aber eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Die siebenstellige eVB-Nummer gilt als Nachweis der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung und wird vom Versicherer mitgeteilt.
Die Auskunft von eh1960 deckt sich mit dem, was mir die Versicherung gesagt hat. Ich kann den Rabatt von meinem Vater übernehmen und habe eine entsprechende Umschreibung der Versicherung beantragt. Die Versicherung hat von mir keinen Nachweis verlangt, dass ich Eigentümer des Autos bin. Erbin des Wagens ist meine Mutter. Kann das so bleiben? Oder müssen Halter und Versicherter dieselbe Person sein?
Halter und Versicherungsnehmer können verschieden sein. Für die Zulassung auf Mutter muss aber die eVB auch passend sein. Also nochmal mit dem Versicherer sprechen oder einfach selbst zulassen, da auch Halter und Eigentümer verschieden sein können.
-- Editiert von Tasti123 am 14.01.2018 11:00
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