Fake

13. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Marv1988
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fake

Hallo.

Wende mich nun mal hier ans Forum, da ich mit meinem Latein am Ende bin.

Ich habe vor geraumer Zeit vom Inkasso Unternehmen EOS zwei schreiben erhalten. Im ersten geht es um eine Forderung vom Ottoversandhandel & im zweiten eine Forderung von SportScheck GmbH.

Beides sind Forderungen von angeblichen Bestellungen von vor 7 Jahren. Habe bei beiden Diensten nie etwas bestellt.

Ein schreiben an die Inkassofirma ging raus, worin ich die originale Rechnung und eine Vollmacht über den Auftrag des Gläubigers haben wollte.

Habe dies dann auch erhalten. Allerdings weiß ich nichts von dieser Bestellung und bei meinem Anruf bei beiden, gibt es auch kein Kundenkonto von mir. Was soll ich nun tun?

Post vom Inkassobüro?

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16 Antworten
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#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Würdest Du hier bitte mal die geforderten Summen einstellen.

Ziel ist es, hier zu eruieren, ob es einen Vollstreckungsbescheid in der Sache gibt.
Wenn nicht, sind die beiden Sachen lange verjährt und man kann einfach für Ruhe sorgen.

Aber selbst wenn es einen Bescheid gibt, können wir da mit Sicherheit noch die Kosten drücken.

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Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Und die Rechnung lautet auf eine Adresse, wo du zum damaligen Zeitpunkt auch wirklich gewohnt hattest?

Ansonsten hätte ich einen Textvorschlag für dich: "Wertes Inkasso. Ich kann mit der Forderung nach wie vor nichts anfangen. Ich kann mich weder erinnern, so etwas bestellt zu haben, noch erinnern, Waren entgegen genommen zu haben. Zudem sind Forderung von vor 7 Jahren mittlerweile verjährt. Wenn Sie gegenteiliger Ansicht sind, wollen Sie mir einen Titel in Kopie vorlegen. Ich informiere Sie, dass laut ihrer Mandanten kein Kundenkonto zu den behaupteten Forderungen existiert. Sie wollen mir also erklären, wieso sie Forderungen eintreiben wollen, die laut ihren Mandanten gar nicht existieren. Handelt es sich hier um einen Betrugsfall?"

Dann abwarten.
Taucht in den Briefen der EOS etwas von einem "Vollstreckungsbescheid" oder "Mahnbescheid" oder ähnliches auf?
Wichtig ist, dass du sofort reagierst, wenn du die Kopie des Titels in Händen hältst. Also am selben Tag noch die Adresse prüfen und ggf. hier nochmal melden.

-- Editiert von mepeisen am 13.01.2018 12:37

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Marv1988
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für eure antworten.

Also beim schreiben von SportScheck liegt der Betrag bei 447.16 € (24.10.17) mit einer Rechnungskopie an meine damalige Adresse, bei der ich allerdings nicht mehr gewohnt habe. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich bereits in der Schweiz.
Habe am 09.01.1o dann ein Schreiben bekommen mit Inkassovollmacht vom Gläubiger und ein Betrag von 449.53. Also ist es einfach mal mehr geworden ohne das ich es irgenwie begründen kann...

Bei Otto GmbH handelt es sich um eine Summe von 351.97 (stand 31.10.17).
Da kam nicht mal irgendein Nachweis. Stattdessen habe ich 28.12.17 dann ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Hamburg-Altona bekommen, welchen ich widersprochen habe.

So langsam stresst es mich und ich überlege mir einen Anwalt zu nehmen, da die absolut keine Ruhe geben.

Ich Werde nochmals ein Schreiben aufsetzen und darauf hinweisen dass ich ja weder bei SportScheck noch bei Otto offene Rechnungen habe, geschweige denn ein Kundenkonto. Otto GmbH wollte mir sagen, dass es auch sein kann, dass nach so langer Zeit meine Daten etc gelöscht wurden und sie deshalb nichts sehen können. Für mich aber irgendwie nicht glaubhaft.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich bereits in der Schweiz.

Und das kannst du beweisen? Hattest du dich damals beim Amt abgemeldet?

Zitat:
Da kam nicht mal irgendein Nachweis. Stattdessen habe ich 28.12.17 dann ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Hamburg-Altona bekommen, welchen ich widersprochen habe.

Sehr gut.

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#5
 Von 
Marv1988
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Meldebescheinigung habe ich sicherlich irgendwo angeheftet. Ist eben ewig her und muss erstmal gefunden werden. Hab aber anhand meines lohnzettels gesehen, dass ich zu diesem Zeitpunkt bereits in der Schweiz gelebt habe.

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#6
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Mach Dir nicht die Mühe.

Schreibe denen einfach:

Sehr geehrte Inkassobande,
hiermit erhebe ich einrede der Verjährung.
Für mich ist die Sache damit erledigt.

MfG
Marv1988

Wenn die einen Titel hätten, dann müssten Sie keinen Mb mehr erlassen.

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Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Also die Meldebescheinigung habe ich sicherlich irgendwo angeheftet. Ist eben ewig her und muss erstmal gefunden werden.

Du bekommst ggf. natürlich vom Meldeamt auch noch einmal eine Kopie.

Der Punkt, warum ich nachfrage ist folgender: Wenn es einen Titel gibt bei einer Sache, dann kannst du ggf. Einspruch einlegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Als Begründung die fehlerhafte Zustellung und als Beweis eine Meldeauskunft, wo drin steht, dass du damals gar nicht mehr dort gewohnt hattest und schon in der Schweiz warst.

Aber das ist nur für den Fall, dass es einen Titel gibt.

Wenn die jetzt erst den Mahnbescheid beantragen, ist es ohnehin viel zu spät, da verjährt.

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#8
 Von 
Marv1988
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

So habe nun mal das nächste schreiben erhalten. Diese enthielt zwei Rechnungen von Otto ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer. Habe daraufhin bei Otto angerufen und meine angebliche Kundennummer durchgegeben. Mein Name gibt es unter dieser Kundennummer nicht sondern einen anderen Namen, welchen sie mir nicht nennen wollten.

1. Die Rechnung ist von 2012! Seit 2010 lebte ich in der Schweiz.
2. Wie ist es mit Verjährung?

Würde dann jetzt gerne ein abschließendes schreiben aufsetzen

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Prüfung ihrer Forderung widerspreche ich jeglicher Zahlung, da unter angegebener Kundennummer beim Gläubiger mein Name nicht hinterlegt ist.
Ausserdem habe ich im Jahre 2012 nicht in Deutschland gelebt & die Verjährungsfrist greift und Sie kein Recht haben bei mir Geld einzufordern.

Sollten Sie dem nicht nachgehen & mir weitere schreiben mit irgendwelchen Forderungen schicken, sehe ich mich gezwungen Anzeige zu erstatten.

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#9
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Damit öffnest Du nur noch weitere Türen für Diskussonen.

Nur die Einrede der Verjährung einlegen.
Das geht am schnellsten und idt am wirklucngsvollsten.
Denn dann müssen Sie Dir schon Gründe darlegen, warum das nicht verjährt sein soll.
Bei IKBs gilt immer: weniger Infos sind mehr. Dass Du nicht in Deutschland warst brauchen die nicht zu wissen.
das kann man in einen etwaigen Klageverfahren anbringen, dann können die sich darauf auch nicht einstellen.

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#10
 Von 
Marv1988
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank.

Also reicht es wenn ich einfach schreibe.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beziehe mich auf die schreiben von xx.xx.xxxx & xx.xx.xxxx, mit den Forderungsnummern xxxxxxxxx & xxxxxxxx.

Da es sich bei beiden Forderungen um Verjährung handelt widerspreche ich jeglicher Forderung und werde keine Zahlung tätigen.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde

1. zur Polizei gehen. Strafanzeige gegen das Inkasso und gegen Otto-Mitarbeiter wegen Verdacht des gemeinschaftlichen gewerblichen Betruges. Dabei angeben, was dir der Otto-Mitarbeiter am Telefon gesagt hat. Dass es ein anderer Name sei unter der Kundennummer. Der Verdacht besteht darin, dass das Inkasso/Otto den echten Schuldner nicht mehr wiederfindet und nun eine falsche Rechnung ausgestellt wurde auf deinen Namen, um dir die Schulden anzuhängen.
Das Inkasso muss wissen, dass du nicht der richtige bist, nachdem du geschrieben hast, dass du nichts damit anfangen kannst. Also spätestens seit deinem Widerspruch mussten die sich ja die Akten angucken und sehen, dass das alles zu jemand völlig Fremden gehört. Trotzdem machen sie weiter. Sie halten also mindestens die Täuschung aufrecht...

2. Dem Inkasso würde ich nur schreiben "Wertes Inkasso. Die Forderungen sind verjährt. Ich habe zudem Strafanzeige gegen die Mitarbeiter der EOS und der Otto/SportScheck erstattet. Bei weiteren Drohbriefen behalte ich mir weitere Schritte gegen Sie vor."

-- Editiert von mepeisen am 16.01.2018 19:48

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#12
 Von 
Marv1988
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Schönen guten Tag.
Nun ist eine gewisse Zeit vergangen nachdem ich ein Schreiben geschickt hatte, dass es sich bei dem Anliegen um Verjährung handelt.
Nun fordern sie mich wieder auf den Betrag zu begleichen. Wenn nicht werden sie es gerichtlich einfordern.
Wurde heute morgen sogar angerufen von denen und da habe ich es ihnen auch nochmal geschildert. War ihm herzlich egal. Er sagte er trägt ein dass ich nicht zahlen will.
Mich stresst dass ungemein & ich weiß langsam nicht mehr was ich noch machen soll.

Liebe Grüße
Marvin

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#13
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hast Du Punkt 1) aus dem Post #11 von mepeisen (Strafanzeige) erledigt ? Das hilft meines Erachtens weiterhin.

Alternativ weiterhin ignorieren. Du hast dem Mahnbescheid widersprochen. Es liegt nun an denen, ein Verfahren zu eröffnen. Du hast meines Erachtens die besseren Argumente/Beweise, dass Du nicht der Schuldner bist.

Wird dir die Inkassopost in die Schweiz gesendet ?

-- Editiert von hausfrau66 am 21.03.2018 10:29

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#14
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Marv1988):
Mich stresst dass ungemein & ich weiß langsam nicht mehr was ich noch machen soll.


Nicht mit denen telefonieren und nicht mehr hinterherschreiben. Mit dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid sind die am Zug. Und da man schon die Verjährung erwähnt hat, werden die sicherlich nicht klagen.
Anzeige wegen Betrugsversuchs würde ich auch stellen. Mitteilen, dass der Gläubiger unter der angeblichen Kundennummer jemand anderes führt und fertig.

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#15
 Von 
Marv1988
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Hast Du Punkt 1) aus dem Post #11 von mepeisen (Strafanzeige) erledigt ? Das hilft meines Erachtens weiterhin.

Alternativ weiterhin ignorieren. Du hast dem Mahnbescheid widersprochen. Es liegt nun an denen, ein Verfahren zu eröffnen. Du hast meines Erachtens die besseren Argumente/Beweise, dass Du nicht der Schuldner bist.

Wird dir die Inkassopost in die Schweiz gesendet ?

-- Editiert von hausfrau66 am 21.03.2018 10:29





Also eine Anzeige habe ich nicht erstatten & mittlerweile lebe ich auch nicht mehr in der Schweiz.
Wohne seit über einem Jahr wieder in meinem Elternhaus. Ganz andere Adresse.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Also eine Anzeige habe ich nicht erstatten

Dann würde ich das nachholen. Gründe stehen oben.

Signatur:

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