Hilfe beim KFZ-Versicherungsfall

12. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go481966-36
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe beim KFZ-Versicherungsfall

Hallo,
Folgender Sachverhalt.
Ich fuhr um 5:30 zur arbeit. An diesem tag hatbes gestürmt. Laut Wetterdienst Windstärke 8-9. Die Landstraße war frei und ne Sekunde später bin ich über einen größeren ast gefahren. Sprich der ast ist mir während der Fahrt direkt vor das auto gefallen. Ich hab den schaden der Versicherung geneldet als sturmschaden so dass die teilkasko das übernimmt. Der gutachter schätzt den schaden auf 2000€ ohne mwst. Die Antwort der Versicherung war nun die, dass sie den schaden nicht übernehmen.
Ein auszug des schreibens:
aufgrund Ihrer Schadenschilderung und den uns vorliegenden Fotos müssen wir Ihnen mitteilen, dass es sich bei
oben genannten Vorgang nicht um einen Schaden im Rahmen der Teilkaskoversicherung handelt.
Gemäß Teil A.2.2.1.3 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung sind die Schäden in der
Teilkaskoversicherung eingeschlossen, die dadurch verursacht werden, dass durch Sturm Gegenstände auf oder
gegen das Fahrzeug geworfen werden.
Der gemeldete Schaden fällt demnach unter die Vollkaskoversicherung und ist somit nicht durch und
erstattungspflichtig.
Freundlich grüßt Sie
Ihr Schaden Team

Was kann ich nun tun? Der ast ist mir innerhalb ner Sekunde direkt vor das auto gefallen. Kann man das nicht als gegen das Fahrzeug werten?

Mfg

Probleme mit der Versicherung?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go481966-36):
Der ast ist mir innerhalb ner Sekunde direkt vor das auto gefallen. Kann man das nicht als gegen das Fahrzeug werten?

Klar kann man das.
Nur möchte die Versicherung das offenbar nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go481966-36
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

In der police steht ja drin. Das Schäden die durch die unmittelbare Einwirkung eines sturmes abgedeckt sind.
Dieser fall ist ja eingetreten.
Der ast ist unmittelbar und direkt vor das auto gefallen. Laut Wetterdienst herrschte Windstärke 9.
Warum lehnen die dann die Regulierung des schadens ab?

-- Editiert von go481966-36 am 13.01.2018 15:04

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go481966-36):
In der police steht ja drin. Das Schäden die durch die unmittelbare Einwirkung eines sturmes abgedeckt sind.

Nö, das steht das
Zitat (von go481966-36):
dass durch Sturm Gegenstände auf odergegen das Fahrzeug geworfen werden.

drin



Zitat (von go481966-36):
Dieser fall ist ja eingetreten.

Nö, dieser Fall
Zitat (von go481966-36):
ne Sekunde später bin ich über einen größeren ast gefahren

ist eingetreten.



Jetzt könnte man bei Unsicherheiten noch mal im Duden nachschauen, was die Worte "über ... gefahren" oder "gegen ... geworfen" bedeuten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Klar ist, diese Art Schäden sind oft umstritten.

Entschieden wurde hier sicherlich anhand des Schadenbildes und der gutachterlichen Einschätzung.
Sind am Fahrzeug also vor allem Schäden im Stoßfänger, Kühlergrill, Unterboden vorhanden, spricht das eben dafür, dass man gegen einen auf der Straße liegenden Gegenstand gefahren ist.
Ob der der da jetzt 1 sek oder 1 Monat lag, macht da keinen Unterschied.

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#5
 Von 
go481966-36
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich auf 123versicherungen.eu gefunden.

"Würde der Fahrer gegen den gerade vom Sturm umgeworfenen Baum fahren statt
auszuweichen, beruht der Schaden auf dem nicht versicherten Verhalten des
Fahrers. Das gilt jedoch nicht, wenn der Baum so plötzlich vor das Fahrzeug
geworfen wird, dass es nicht mehr abgebremst werden kann. Hier ist unmittelbare
Sturmeinwirkung anzunehmen."

Dies ist doch dann der fall gewesen.
Der ast ist mir so unmittelbar vor das auto gefallen das ich weder abbremsen noch ausweichen konnte. Was ja eine unmittelbare Einwirkung des sturms ist. Es blieb also nix anderes übrig als rüber zu fahren.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von go481966-36):
Was kann ich nun tun?
Die Reparatur selbst bezahlen.

Zitat (von go481966-36):
Warum lehnen die dann die Regulierung des schadens ab?
Weil die Versicherung darin keinen Teilkaskoschaden sieht

Zitat (von go481966-36):
Dies ist doch dann der fall gewesen.
Dann musst du halt gegen den Entscheid klagen und glaubhaft darlegen, dass es nicht mehr möglich war den Wagen zu stoppen. Ich halte das Prozessrisiko für hoch, dass du die Kosten selbst wirst tragen müssen.

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#7
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, das steht das
Zitat (von go481966-36):dass durch Sturm Gegenstände auf odergegen das Fahrzeug geworfen werden.
drin


Das ist eingeschlossen. Das schließt etwas anderes wie hier nicht aus.

https://www.brainguide.de/upload/publication/29/jmji/e422b52461131566e66c1b2e0e133114_1311535239.pdf
Fußnoten 54 und 55, die Urteile wären sicherlich interessant.

Hier wird man wohl einen Anwalt brauchen, um gegen den eigenen Versicherer vorzugehen. Ausgang fraglich.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go481966-36
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo finde ich den die urteile genau? Damit ich das in nem schreiben mit einbinden kann

0x Hilfreiche Antwort

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