Hallo,
Folgender Sachverhalt.
Ich fuhr um 5:30 zur arbeit. An diesem tag hatbes gestürmt. Laut Wetterdienst Windstärke 8-9. Die Landstraße war frei und ne Sekunde später bin ich über einen größeren ast gefahren. Sprich der ast ist mir während der Fahrt direkt vor das auto gefallen. Ich hab den schaden der Versicherung geneldet als sturmschaden so dass die teilkasko das übernimmt. Der gutachter schätzt den schaden auf 2000€ ohne mwst. Die Antwort der Versicherung war nun die, dass sie den schaden nicht übernehmen.
Ein auszug des schreibens:
aufgrund Ihrer Schadenschilderung und den uns vorliegenden Fotos müssen wir Ihnen mitteilen, dass es sich bei
oben genannten Vorgang nicht um einen Schaden im Rahmen der Teilkaskoversicherung handelt.
Gemäß Teil A.2.2.1.3 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung sind die Schäden in der
Teilkaskoversicherung eingeschlossen, die dadurch verursacht werden, dass durch Sturm Gegenstände auf oder
gegen das Fahrzeug geworfen werden.
Der gemeldete Schaden fällt demnach unter die Vollkaskoversicherung und ist somit nicht durch und
erstattungspflichtig.
Freundlich grüßt Sie
Ihr Schaden Team
Was kann ich nun tun? Der ast ist mir innerhalb ner Sekunde direkt vor das auto gefallen. Kann man das nicht als gegen das Fahrzeug werten?
Mfg
Hilfe beim KFZ-Versicherungsfall
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
ZitatDer ast ist mir innerhalb ner Sekunde direkt vor das auto gefallen. Kann man das nicht als gegen das Fahrzeug werten? :
Klar kann man das.
Nur möchte die Versicherung das offenbar nicht.
In der police steht ja drin. Das Schäden die durch die unmittelbare Einwirkung eines sturmes abgedeckt sind.
Dieser fall ist ja eingetreten.
Der ast ist unmittelbar und direkt vor das auto gefallen. Laut Wetterdienst herrschte Windstärke 9.
Warum lehnen die dann die Regulierung des schadens ab?
-- Editiert von go481966-36 am 13.01.2018 15:04
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ZitatIn der police steht ja drin. Das Schäden die durch die unmittelbare Einwirkung eines sturmes abgedeckt sind. :
Nö, das steht das
Zitatdass durch Sturm Gegenstände auf odergegen das Fahrzeug geworfen werden. :
drin
ZitatDieser fall ist ja eingetreten. :
Nö, dieser Fall
Zitatne Sekunde später bin ich über einen größeren ast gefahren :
ist eingetreten.
Jetzt könnte man bei Unsicherheiten noch mal im Duden nachschauen, was die Worte "über ... gefahren" oder "gegen ... geworfen" bedeuten.
Klar ist, diese Art Schäden sind oft umstritten.
Entschieden wurde hier sicherlich anhand des Schadenbildes und der gutachterlichen Einschätzung.
Sind am Fahrzeug also vor allem Schäden im Stoßfänger, Kühlergrill, Unterboden vorhanden, spricht das eben dafür, dass man gegen einen auf der Straße liegenden Gegenstand gefahren ist.
Ob der der da jetzt 1 sek oder 1 Monat lag, macht da keinen Unterschied.
Das habe ich auf 123versicherungen.eu gefunden.
"Würde der Fahrer gegen den gerade vom Sturm umgeworfenen Baum fahren statt
auszuweichen, beruht der Schaden auf dem nicht versicherten Verhalten des
Fahrers. Das gilt jedoch nicht, wenn der Baum so plötzlich vor das Fahrzeug
geworfen wird, dass es nicht mehr abgebremst werden kann. Hier ist unmittelbare
Sturmeinwirkung anzunehmen."
Dies ist doch dann der fall gewesen.
Der ast ist mir so unmittelbar vor das auto gefallen das ich weder abbremsen noch ausweichen konnte. Was ja eine unmittelbare Einwirkung des sturms ist. Es blieb also nix anderes übrig als rüber zu fahren.
Die Reparatur selbst bezahlen.ZitatWas kann ich nun tun? :
Weil die Versicherung darin keinen Teilkaskoschaden siehtZitatWarum lehnen die dann die Regulierung des schadens ab? :
Dann musst du halt gegen den Entscheid klagen und glaubhaft darlegen, dass es nicht mehr möglich war den Wagen zu stoppen. Ich halte das Prozessrisiko für hoch, dass du die Kosten selbst wirst tragen müssen.ZitatDies ist doch dann der fall gewesen. :
ZitatNö, das steht das :
Zitat (von go481966-36):dass durch Sturm Gegenstände auf odergegen das Fahrzeug geworfen werden.
drin
Das ist eingeschlossen. Das schließt etwas anderes wie hier nicht aus.
https://www.brainguide.de/upload/publication/29/jmji/e422b52461131566e66c1b2e0e133114_1311535239.pdf
Fußnoten 54 und 55, die Urteile wären sicherlich interessant.
Hier wird man wohl einen Anwalt brauchen, um gegen den eigenen Versicherer vorzugehen. Ausgang fraglich.
Wo finde ich den die urteile genau? Damit ich das in nem schreiben mit einbinden kann
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