Arbeitszeiten im Außendienst

12. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
76547thomas
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeiten im Außendienst

Hallo zusammen,

stellen wir uns einmal folgenden fiktiven Fall vor: eine junge Frau wäre zum ersten Mal im Außendienst eines mittelständischen Unternehmens tätig und kennt die Abläufe im Außendienst noch nicht so richtig (was geht, was geht nicht, was ist normal, was nicht...).

In Ihrem Arbeitsvertrag würde stehen, dass die vereinbarte, durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit 39 Std./Woche beträgt. Ferner würde da stehen, dass der Arbeitnehmer bereit ist, bei Bedarf auch darüber hinaus tätig zu werden. Im Übrigen ist der Arbeitnehmer in der Einteilung der Lage der Arbeitszeit frei (selbstbestimmte Arbeitszeit)

Nun wäre es in diesem fiktiven Fall so, dass der jungen Frau wenige Monate darauf, noch während der Probezeit eine Zusatzvereinbarung zur Unterzeichnung vorgelegt wird die sie auch brav unterzeichnet.

Darin wäre z.B. niedergeschrieben, dass Mehrarbeiten in betrieblichem Umfang von 50 Std./Monat durch die vereinbarte Vergütung abgegolten wären. Dies gilt ebenfalls für Mehrarbeit an Samstagen. Im Übrigen besteht ein Anspruch auf Abgeltung von Mehrarbeit nur, wenn diese durch die Firma angeordnet wurde. Soweit der Arbeitnehmer dies für erforderlich hält, kann er seine tägliche Mehr- oder Minderarbeit gegenüber der Vertragsarbeitszeit durch Selbstaufschreibung dokumentieren. In jedem Fall hat er aufgrund gesetzlicher Vorschriften die über 8 Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit aufzuschreiben und diese Dokumentation 2 Jahre aufzubewahren.


Einmal würde sich mir hier die Frage nach der Differenz zwischen den vertraglichen 39 Stunden pro Woche und den "über 8 Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit" stellen (immerhin sind 5 x 8 = 40 Stunden und nicht 39 Stunden pro Woche)

Wie wäre denn die Mehrarbeit in betrieblichem Umfang von 50 Std./Monat zu interpretieren bzw. es stellt sich die Frage, ob eine solche "nachträgliche respektive versteckte Anhebung" der Wochenarbeitszeit überhaupt zulässig wäre.

Wäre eine solche Zusatzvereinbarung überhaupt erlaubt oder wäre diese, im angenommen Fall, evtl. sogar ungültig?

Bin auf die Antworten gespannt

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Außendienstler sind ja kaum zu kontrollieren. Hier, scheint mir, will der AG sicherstellen, dass ihm niemand mit unerwarteten Forderungen kommen kann - die AN kann sozusagen tun und lassen, was sie mag, es hat keinen Anreiz über den Stundenlohn.
Ob eine Vereinbarung über potentielle 50 unentgeltliche Plusstunden Bestand hat, ist schwer einzuschätzen: es sind ja nicht wirklich und von Haus aus Plusstunden in dem Umfang und es wird klar gestellt, dass nur angeordnete Mehrarbeit auch bezahlt wird. Wenn man so will, eine Einladung zur Selbstausbeutung.
Aber nichts und niemand hindert AN, es mit 39 Wochenstunden auch gut sein zu lassen.
Ganz nebenher verlagert AG die Aufbewahrungsfrist für die Zeitunterlagen auf AN.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

im übrigen muss man ja gerade im Außendienst berücksichtigen, dass nicht alle Zeiten
die man nicht zuhause ist - automatisch Arbeitszeit sind.
Reise- und Wegezeiten (z.B. Bahn oder Flugreisen) können auch Ruhezeiten sein. Ebenso Übernachtungen.

Und bei Außendienst ist diese Mehrtätigkeit oft auch im Gehalt bereits "eingepreist". Kommt natürlich auch auf das Gebiet an welches abgearbeitet warden muss. (reginal oder bundesweit)

-- Editiert von Ohadle am 12.01.2018 16:37

1x Hilfreiche Antwort

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