Schichtarbeit für Alleinerziehende von Kind mit Behinderung

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Michael.H123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schichtarbeit für Alleinerziehende von Kind mit Behinderung

Hallo Forum,

eine Freundin von mir ist Polizeibeamtin. Sie hat einen Sohn der wird demnächst 12 Jahre alt. Nun wurde sie vom Arbeitgeber aufgefordert ab dem Monat des 12. Geburtstages im 24/7-Schichtmodell zu arbeiten. Bisher war Sie nur für den Tagesdienst eingeteilt, damit sie sich um ihren Sohn kümmern kann.
Nun zur Problemstellung: der Sohn ist psychisch behindert (30% SB-Grad) und gemäß Psychiater-Gutachten wär das „Kindeswohl stark gefährdet", wenn er nachts allein ohne die Mutter im Einfamilienhaus wär und sich allein um Zubettgehen und Aufstehen kümmern müsste. Sie ist alleinerziehend und wohnt allein mit ihrem Sohn. Vater und Großeltern scheiden als Betreuer leider aus.

Nun fordert der Arbeitgeber Sie dennoch auf im Dreischicht-System zu arbeiten. Sie solle sich einfach um irgendeine Betreuung kümmern. (Obwohl in ihrem Bereich keine zwingende Notwendigkeit gibt!)

Welche Möglichkeiten bieten sich hier für Beamte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzusetzen?

Vielen Dank für Ihre Anregungen!
Michael H.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun ja, da muss man in die beamtenrechtlichen Regelungen schauen (das ist Landesrecht, kann also unterschiedlich sein), eventuell sich mit der Personalvertretung beraten, und dann sieht man hier weiter. Nur mit dem Anspruch auf "Schokoladenarbeitszeiten" wird man dauerhaft immer Probleme haben.

wirdwerden

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#2
 Von 
Michael.H123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Personalrat war fassungslos, aber eben auch machtlos. Es werden Gespräche gesucht.

Es handelt sich um Brandenburg. Und es geht um die Überbrückung der nächsten 6 Jahre bis zur Volljährigkeit.

Mir geht es vorrangig darum eventuell Rechtsansprüche zu erfahren.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die können sich aus brandenburgschem Recht ergeben, in das werde ich mich jetzt nicht einarbeiten. Und bis 18 Jahren des Kindes, und dann kann es plötzlich von einem Tag auf dem anderen allein leben? Das ist doch alles nicht durchdacht. Ein GdB von 30 ist ja nun wirklich nicht so sexy. Wie wärs denn mit Nachfolgendem: man versucht eine Einigung für den Zeitraum zu finden, bis das Kind 14 ist. Ab da muss es dann mit dem Schichtdienst der Mutter zurecht kommen, da hat man Zeit, was vorzubereiten.

wirdwerden

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#4
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Ohne eine Lösung parat zu haben... vielleicht sollte man doch den oder die Gleichstellungsbeauftragte mit ins Boot holen.

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#5
 Von 
Michael.H123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Idee mit dem Gleichstellungsbeauftragten ist sicher hilfreich.

Das Ende mit 18 zu setzen ist nur aus dem Gutachten heraus entstanden, da es die Gefährdung der Kindeswohles bis „ins hohe Schulalter" bescheinigt.

Ob das mit 15, 16 oder 18 Jahren anzusetzen ist, ist selbstverständlich noch offen.

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#6
 Von 
Michael.H123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Idee mit dem Gleichstellungsbeauftragten ist sicher hilfreich.

Das Ende mit 18 zu setzen ist nur aus dem Gutachten heraus entstanden, da es die Gefährdung der Kindeswohles bis „ins hohe Schulalter" bescheinigt.

Ob das mit 15, 16 oder 18 Jahren anzusetzen ist, ist selbstverständlich noch offen.

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