Fürsorgeplicht des Arbeitgebers

9. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
weberchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fürsorgeplicht des Arbeitgebers

Guten Abend...

für mich mal eine Verständnis Frage. Mein Arbeitgeber möchte sich gerne eine "Entbindung der Fürsorgepflicht" bei einem Dienstabbruch unterschreiben lassen. Dort stehen dann Sätze wie "...mein AG hat mir ärztliche Hilfe sowie notärztliche Hilfe angeboten, welche ich nicht wahrnehmen möchte. Mir ist bewusst das ich durch mein Handeln, meinen gesundheitlichen Zustand gefährden kann. Aufgrund dessen befreie ich meinen AG von der Fürsorgepflicht.
Für weitere Vorkommnisse ab dem jetzigem Zeitpunkt, die unter anderem den Arbeitsweg betreffen, bin ich selbst verantwortlich und ziehe den AG aus der Verantwortung. Ich bin für mein Handeln selbst verantwortlich.


Nun meine Frage. Dieses kann doch nicht Rechtens sein und was bezweckt der AG damit? Wie sollte man sich verhalten oder noch besser einfach nicht unterschreiben? Habe mal ein wenig recherchiert, aber auf die Schnelle nichts gefunden.

Für eine Hilfestellung/Info wäre ich dankbar.

Gruß castello

-- Editiert von weberchen am 09.01.2018 19:16

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Ich habe keine Vorstellung, was ein 'Dienstabbruch' sein soll und was das mit diesem Ausschluss von Fürsorgepflicht zu tun haben kann. Ansonsten frage ich mich, was passieren sollte, wenn du diesen Ausschluss einfach nicht unterschreibst.

-- Editiert von blaubär+ am 09.01.2018 20:27

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#2
 Von 
weberchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein "Dienstabbruch" ist wenn ich zum Dienst erscheinen bin und mir während meiner Arbeit schlecht/übel wird. Kommt ja manchmal vor das es während dessen im Magen grummelt, Kopfschmerzen, Durchfall oder was auch immer bekommt. Und in diesem Fall kann ich die Arbeit nicht fortsetzen und mache einen "Dienstabbruch".

Das ist halt auch eine Frage ob der AG in diesem Fall die Fürsorge abgibt? Ich für mein Wissen denke nein. Es ist ja egal ob ich nach acht Stunden in den Feierabend oder nach zwei Stunden gehe. Im zweiten Fall zwar unfreiwillig aber nichts desto trotz Feierabend. Außer man geht dann noch zum Arzt und lässt sich krank schreiben, wenn es etwas Schlimmeres sein sollte.

Hatte ich mir auch so gedacht einfach nicht zu unterschreiben. Die Frage ist natürlich, ob es rechtlich haltbar ist?

Gruß castello

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Das habe ich verstanden. Und deine Ausführungen machen auch klar, dass so eine Entledigung von der Fürsorge überhaupt nicht geht. Es wird eine Menge Situationen geben, in denen du die Eigenverantwortung tatsächlich bei dir behältst und auch wahrnehmen kannst. Aber dann ist so eine Erklärung aber auch sowas von *******gal. Es sind aber auch Situationen denkbar, in denen du gar nicht mehr handlungsfähig oder Herr deiner Sinne bist, hilflos in einem sehr existenziellen Sinne und definitiv abhängig vom eingreifen Dritter . Und dann dem Arbeitgeber einen Freibrief zu geben, er habe Hilfe angeboten und du habest sie abgelehnt - ein Unding. Dieser Pflicht zur Hilfe im echten Notfall kann er sich auf gar keine Weise entledigen, sie gehört mit zu den allgemeinen Anforderungen an Mitmenschlichkeit. Auch von Gesetzes wegen gibt es diese Anforderung zur Hilfe bzw gegebenenfalls den Vorwurf unterlassene Hilfeleistung. Auch in diesem Fall wäre eine solche Erklärung mit einiger Sicherheit unwirksam, weil diese Hilfeleistung einfach nicht abdingbar sein wird.

-- Editiert von blaubär+ am 09.01.2018 21:37

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Der AG will eine Haftungbefreiung erreichen.
Ob ihm das gelingt bzw. er eh von der Haftung frei wäre hängt von der genauen Situation ab.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Und noch eine Ergänzung. Ich habe in meinem Leben mindestens drei Situationen gehabt, indem ich auf Leute getroffen bin, die zwar nicht in dem oben beschriebenen Sinne hilflos waren, aber ihre Situation nicht mehr sachgerecht einschätzen konnten. Will sagen, ich habe in diesen Situationen Hilfe geholt, obwohl diese Menschen das heftigst abgelehnt haben. Wenn da einer liegt mit käsiger Gesichtsfarbe, Schweiß bedeckt und nur zu sagen weiß 'bloß kein Arzt, bloß kein Arzt', dann holst du doch den Notarzt und es ist richtig. Und in dieser Situation eine Entbindung von der Fürsorgepflicht?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
aber ihre Situation nicht mehr sachgerecht einschätzen konnten.

Solange man zurechnungsfähig ist, kann jeder die Behandlung ablehnen.



Die Frage ist ja auch "Welche Fürsorgepflicht und wie weit geht die?"



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich vermute mal, es geht um den Fall, dass ihm beispielsweise schlecht wird, der Arbeitgeber anbietet einen Arzt zu holen und der Arbeitnehmer das ablehnt und lieber zB mit dem Auto nach Hause fahren will.

In diesem Moment stünde der Arbeitgeber vor der Frage, was tun? Schlüssel abnehmen? Doch den Arzt holen und den Arbeitnehmer schlimmstenfalls festhalten, bis der Arzt vor Ort ist? Oder ihn eben einfach fahren lassen... Für diesem Falle will sich der Arbeitgeber dann aber nicht in der Haftung sehen, wenn der Arbeitnehmer dann in die Bäume rauscht oder schlimmstenfalls in den Gegenverkehr.

So kann ich es mir jedenfalls vorstellen. Ich habe auch nicht herausgelesen, dass eine einmal gegebene Unterschrift für alle Zeiten gültig sein soll. So wie ich es verstanden habe, wird situationsbedingt eben die Unterschrift "erbeten" bzw soll eben geleistet werden. Bei der nächsten Situation kann das dann schon wieder ganz anders aussehen. Es geht wohl um die Fälle, wo der Arbeitgeber das Gefühl hat, es wäre besser wenn der Arbeitnehmer direkt einem Arzt vorgestellt und dieser es eben einfach nicht will.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

@harry #6 Solange man zurechnungsfähig ist ...

Genau.

@ fb367... dass eine einmal gegebene Unterschrift für alle Zeiten gültig sein soll.

Genau so habe ich es verstanden: als Persilschein für alle Tage "Aufgrund dessen befreie ich meinen AG von der Fürsorgepflicht.
Für weitere Vorkommnisse ab dem jetzigem Zeitpunkt, die
....". Und @weberchen soll jetzt unterschreiben, dass der AG ärztliche Hilfe angeboten hat .... für Ereignisse, die erst in der Zukunft liegen können.

Was immer der AG damit bezweckt: Nein, Njet, No ...

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Genau so meinte ich das!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

#9 ... und was hat "Haftungsbefreiung, die man im Krankenhaus unterschreiben muss, wenn sich ein Patient gegen ärztlichen Rat selbst entlässt" zu tun mit einem AG, der sich vorsorglich von seiner Fürsorgepflicht befreit wissen will, (auch wenn man mal außen vor lässt, für welche Zeit das gelten soll)?
Aber immerhin habe ich nun verstanden. wie #7 gemeint ist.

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#13
 Von 
weberchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

nabend...

die Unterschrift soll sich wahrscheinlich nur auf den aktuellen Fall beziehen. Aber die Anmerkung ist nicht verkehrt ob man nicht eine Pauschalverfügung unterschreibt? Muss noch mal den Vorsatz dazu schreiben...hatte ich in #1 weg gelassen: Ich........, erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich auf eigenen Wunsch und eigenen Willen mich von der Arbeitsstelle aufgrund Nichtwohlseins entfernen möchte. Unten drunter steht dann noch Namen, Datum Uhrzeit und Unterschrift

Ich persönlich werde auch nicht unterschreiben, egal was passiert. Der Arbeitgeber hat doch sowieso die Fürsorgepflicht egal ob ich um 14 Uhr einen Dienstabbruch mache oder regulär um 18 Uhr Feierabend mache. Der Nachhauseweg ist der selbe. Es geht wahrscheinlich nur darum, damit er sicher stellen kann, das er alles nötige nach ISO und Zertifizierung getan hat. Wenn denn halt mal solch ein Fall auftritt.

Haben auch heute auf der Arbeit darüber diskutiert und die fast einhellige Meinung ist, einfach nicht zu unterschreiben. Wird nicht so als relevant angesehen. Und was sollen sie machen...Dich da behalten?

Zitat (von Flo Ryan):
Wenn ein AN während der Arbei erkrankt und nach Hause möchte, dann kann der AG das sowieso nicht verhindern, sonst sind wir ganz schnell bei einer Freiheitsberaubung. Und wenn es so schlimm ist, dass sofortige ärztliche Hilfe unumgänglich ist, dann wird der AN auch nicht mehr in der Lage sein, das Dokument zu unterzeichnen und sich dann auf den Heimweg machen.


Sehe ich nämlich auch so. Wenn ich gehen will weil mir schlecht ist kann er mich auch nicht aufhalten, Egal ob ich unterschreibe oder nicht. Und die Fürsorgepflicht erlischt nicht einfach so. Wir vermuten aber auch das er es falsch formuliert hat. Oder vielleicht sogar absichtlich...wir wissen es nicht.

Gruß castello

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