Schwarzfahren BVG: Inkassokosten trotz Zahlung

9. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mika1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzfahren BVG: Inkassokosten trotz Zahlung

Hallo Leute,

das Thema "Schwarzfahren in Berlin" wurde hier schon öfters angesprochen, aber mein Sachverhalt unterscheidet sich nochmals vom klassischen "Nichtzahlen und ohne Mahnung Inkassokosten verrechnet bekommen".

Folgendes ist passiert:

Am 12.12.2017 wurde ich in der U-Bahn ohne Ticket kontrolliert. Da ich kein Geld dabei hatte, ließ ich mir einen Zahlschein über 60 Euro ausstellen (bezahlbar innerhalb von 14 Tagen, also bis 26.12.). So weit, so gut. Im Weihnachtsstress (Reise in die Heimat etc.) habe ich dann vergessen, die 60 Euro fristgerecht zu bezahlen. Außerdem hat es meine Firma nicht geschafft, das Gehalt pünktlich vor Weihnachten zu überweisen.

Am 2.1.2018 habe ich die 60 Euro dann überwiesen - noch bevor ich irgendeine Mahnung oder Aufforderung von "infoscore Forderungsmanagement" erhielt.

Danach passierte Folgendes: Am 6.1. erhielt ich eine weitere Zahlungsforderung mit einem Gesamtbetrag von 119,40 (60€ + 59,40€ Inkassokosten).

Daraufhin bin ich sofort mit dem Inkassobüro per Mail in Kontakt getreten. Habe erklärt, dass ich bereits bezahlt habe und sogar eine Überweisungs-Bestätigung meiner Bank mitgesendet.

Heute (9.1.2018) war ein weiterer Brief in meinem Postfach: "Vielen Dank für Ihre Zahlung, die 60 Euro wurden diesem Vorgang gutgeschrieben. Trotzdem fordern wir Sie auf, die Restforderung von 59,40€ bis zum 15.01. zu überweisen".

Ich kann es kaum glauben, welche Praktiken hier angewendet werden.

- Ist es überhaupt legal, ohne Mahnung einen 100 prozentigen Aufschlag zu verlangen?
- Ich habe ja bezahlt, bevor ich das Schreiben mit den Inkassokosten erhielt.

Bin echt angepisst, vor allem weil ich ja meinen guten Willen gezeigt habe und die 60 Euro bezahlt habe (auch wenn es ein paar Tage zu spät war - aber es ging halt nicht anders).

Wie soll ich weiter vorgehen? Bin wirklich nicht bereit, diesen Restbetrag von 59,40€ zu überweisen.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

LG Mika

-- Editiert von Mika1234 am 09.01.2018 16:05

-- Editiert von Mika1234 am 09.01.2018 16:07

-- Editiert von Mika1234 am 09.01.2018 16:10

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

http://www.rug-anwaltsblog.de/2015/04/02/muss-man-inkassokosten-bei-schwarzfahren-in-bvg-oder-s-bahn-zahle/

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung mangels Verzug vollumfänglich zurück. Ich diskutiere nicht und lasse mich nicht durch Drohungen einschüchtern. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

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