Sperre, wenn AN Vertragsverlängerung ablehnt?

9. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
arizonarobbins
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)
Sperre, wenn AN Vertragsverlängerung ablehnt?

Hallo zusammen,

folgende Situation:
AN hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Aus gesundheitlichen Gründen hat AN Probleme mit der Arbeit, hat ständig Schmerzen und ist auch oft krank. Auf Dauer wird die Gesundheit weiter belastet, bis irgendwann gar nichts mehr geht. AN hat schon ein Gespräch mit AG gesucht und um eine andere Aufgabe gebeten, aber AG lehnt dies ab. Jetzt steht eine Vertragsverlängerung an. Diese würde AN gerne der Gesundheit zuliebe ablehnen, wäre dann aber vermutlich erst mal arbeitssuchend.
Kann das Arbeitsamt in diesem Fall eine Sperre erteilen?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Meines Wissens nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Wann läuft denn der Vertrag aus? Man muss sich 3 Monate vorher arbeitssuchend melden, ansonsten gibt es eine kleine Sperre.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von arizonarobbins):
Kann das Arbeitsamt in diesem Fall eine Sperre erteilen?

Klar können die das. Manche Mitarbeiter dort sind schnell dabei mit dem verhängen der Sperre.
Ob das dann korrekt wäre, müsste notfalls per Gericht geklärt werden.



Zitat (von arizonarobbins):
Diese würde AN gerne der Gesundheit zuliebe ablehnen,

Nun, das könnte man ja mit dem Arzt absprechen, das da eventuell eine medizinische Indikation vorliegt? Die er notfalls auch bestätigen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Wenn ein befristeter Vertrag regulär ausläuft, der MA sich zeitgerecht arbeitssuchend gemeldet hat und man das AA nicht pro-aktiv über das ausgeschlagene Angebot der Verlängerung informiert sollte es zu keiner Sperre kommen. Ich wüsste auch nicht dass man das von sich aus offenbaren müsste, lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Ein ausgelaufener befristeter AV ist nun nicht gerade ein Spezialfall der Ermittlungen nach sich zieht...

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Ich wüsste auch nicht dass man das von sich aus offenbaren müsste

Wäre mir auch nicht bekannt.
Wäre aber auch nicht das erste Mal das "Arbeitnehmer hat Verlängerung abgelehnt" auf einem der Formulare die der AG zum Amt sendet auftaucht ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.305 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen